Tischlereitechnik - Modell- und Formenbau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Modellbauer*in, Modellschlosser*in, Modelltischlerin

English: Joinery Technology Specialising in Model and Mould Making

Weiterbildung & Karriere

Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Modell- und Formenbau sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten verschiedene Weiterbildungsveranstaltungen für holz- und metallverarbeitende Berufe (z. B. Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen) oder zur Kunststofftechnik (z. B. Kunststoffschweißen, Klebetechnik) an.

In vielen Betrieben werden auch innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt. Manche Betriebe bieten außerdem Zuliefer- und Servicebetrieben, Maschinen-, Hardware- und Software-Ausstattern die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Tischlereitechniker*innen im Modell- und Formenbau sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • neue Trends und Entwicklungen, Materialien und Werkstoffe im Modellbau
  • produktionstechnische Neuerungen
  • Produktentwicklung, Produktdesign
  • Technisches Zeichnen und Konstruieren, CAD
  • industrielle Holz- und Kunststoffbearbeitung, Serienfertigung
  • Fertigungsautomation, CNC-Technik, CIM-Technik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Anwendung und Bedienung digitaler Werkzeuge und Geräte
  • assistierende Technologien: Robotersysteme, automatisierte Logistik- und Manipulationssysteme
  • Simulationstechnologien, Virtual Reality/Augmented Reality in Planung, Entwicklung, Wartung und Fertigung
  • Auswertung und Analyse von Maschinen- und Produktionsdaten
  • Prozessoptimierung
  • Oberflächenbehandlung, Versiegelung
  • Abfallmanagement
  • Umwelttechnik, Umweltschutz
  • Ressourcen- und Energieeffizienz
  • Lebenszyklen und Produktkreisläufe
  • technische Dokumentation, elektronisches Datenmanagement (EDM)
  • Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
  • Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation
  • Datensicherheit, Datenschutz

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitsorganisation
  • Arbeits- und Betriebssicherheit, Unfallverhütung
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Projektmanagement und -dokumentation
  • Prozessmanagement
  • Planung, Koordination, Organisation
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung
  • Kreativität / Kreativitätstechniken
  • Termin- und Zeitmanagement

Sozialkompetenzen

  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Tischlereitechniker*innen zu Teamleiter*innen, Montageleiter*innen, Werkstättenleiter*innen, Produktionsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar. Mit der Meisterprüfung im Handwerk Tischler ist außerdem der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit möglich.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte Produktbereiche (Tischlerei-, Kunststoff-, Metallprodukte, Maschinen- und Werkzeugbau) oder Herstellungsverfahren und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Tischlereitechnik ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn

Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/

Schwerpunkte:

Meisterschule für Tischler


Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn

Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/

Schwerpunkte:

Meisterschule für Tischler


Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 bis 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
  • Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Der Aufbaulehrgang ist für Studierende mit einer facheinschlägigen Vorbildung. Die Studierenden schließen die Ausbildung mit der Reife- und Diplomprüfung ab. Je nach Aufnahmevoraussetzung, dauert die Ausbildung 4, 5 oder 6 Semester.

Wichtige Ausbildungsinhalte

  • Baukonstruktion
  • Deutsch, Englisch, Mathematik
  • Tragwerke
  • Baubetrieb
  • Holzbautechnologie
  • Bauentwurf und Montagetechnik

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Imst
Brennbichl 25
6460 Imst

Tel.: +43 (0)5412 / 66 3 88 -0
Fax: +43 (0)5412 / 66 3 88 -11
E-Mail: office@htl-imst.at
Internet: https://www.htl-imst.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Aufbaulehrgang für Bautechnik - Holzbau

Kolleg für Bautechnik - Holzbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 7 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
  • Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Aufbaulehrgänge ermöglichen es Fachschulabsolventen und -absolventinnen und Lehrabsolventinnen und -absolventen in relativ kurzer Zeit die Reife- und Diplomprüfung (Matura) ihres Fachbereichs zu erlangen.

Der Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Montagetechnik bereitet die Studierende darauf vor, die unterschiedlichen Herausforderungen mit den verschiedenen Ansätzen im Bereich des Holzbaus kombinieren und individuelle Lösungen von bautechnischen Aufgaben erarbeiten zu können. (Quelle: Ortweinschule)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
  • Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung
  • Studienberechtigung

Info:

Im Aufbaulehrgang werden Kenntnisse in den Teilgebieten Design, Technologie und Marketing sowie die gestalterischen Fähigkeiten, technischen Grundkenntnisse und Kenntnisse im Modellbau, in der Werkstoffkunde und im wirtschaftlichen Denken gelehrt. Außerdem erfolgt eine Vertiefung in den allgemeinbildenden Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach

Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Art und Design:

  • Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
  • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
  • Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
  • Fachrichtung Robotik & Smart Engineering

Fachschule für Büchsenmacher

Fachschule für Maschinen:

  • Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik

Kolleg für Design - Objekt-Design

Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
  • Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung

Abschluss:

Reif- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling

Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

  • Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
  • Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien

Höhere Lehranstalt für Holztechnik

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau

Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:

  • Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
  • Ausbildungszweig Holztechnik

Fachschule für Elektronik

Fachschule für Elektrotechnik

Fachschule für Feinwerktechnik

Fachschule für Tischlerei

Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien

Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik

Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
  • Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung

Abschluss:

Reif- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling

Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

  • Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
  • Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien

Höhere Lehranstalt für Holztechnik

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau

Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:

  • Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
  • Ausbildungszweig Holztechnik

Fachschule für Elektronik

Fachschule für Elektrotechnik

Fachschule für Feinwerktechnik

Fachschule für Tischlerei

Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien

Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik

Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, oder facheinschlägige berufliche Qualifikationen (z. B. Lehre, Werkmeisterabschluss, BMS-Abschluss) mit Zusatzprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Info:

Das Fachhochschul-Bachelorstudium Holztechnologie & Holzbau vermittelt eine Kombination aus technischen, gestalterischen und wirtschaftlichen Kompetenzen, um die künftigen AbsolventInnen bestmöglich auf ihre Aufgaben in allen Bereichen der Holzindustrie vorzubereiten.

Weitere Infos: https://www.fh-salzburg.ac.at/studium/ing/holztechnologie-holzbau-bachelor

Adressen:

FH Salzburg - Campus Kuchl
Markt 136a
5431 Kuchl

Tel.: +43 / 50-2211-2000
Fax: +43 / 50-2211-2099
E-Mail: studienberatung@fh-salzburg.ac.at
Internet: https://www.fh-salzburg.ac.at

Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • allgemeine Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung) oder Studienberechtigungsprüfung
  • oder eine abgeschlossene, facheinschlägige Lehre
  • Aufnahmeprüfung/Eignungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Arts (BA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Das Studium holt die Studierenden ab, wo sie sich gerade befinden: Wenn sie bereits eine Handwerksausbildung absolviert haben, werden ihnen die Werkzeuge für professionelle Designarbeit vermittelt. Wenn sie Schulabgänger*in sind, eignen sie sich im Rahmen eines Zusatzkurses fundiertes Holz- oder Metallbearbeitungs-Know-how an. In jedem Fall erwerben die Studierenden praktische Produktdesign- und Handwerkskompetenzen ebenso wie betriebswirtschaftliches Wissen. (Quelle: New Design University)

Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)

Inhalte, insb.:

  • Craftstudio (31 ECTS): Zeichenwerkstatt I–II, Formenwerkstatt I–II, Craftstudio I–IIII
  • Studio (65 ECTS): Designstudio I–VI, praktische Bachelorarbeit
  • Technik (22 ECTS): Techniches Zeichnen und Konstruktionslehre I–II, Materialkunde I–II, Neue Materialien und Nachhaltigkeit I–III, Rhetorik und Präsentationstechniken
  • Wissenschaftliche Fächer (52 ECTS): Material Culture I–IV, Wirtschaft & Recht I–IV, Schreibstudio (theoretische Bachelorarbeit), Research Lab
  • Wahlfächer (10 ECTS): Material Culture III–IV oder Wirtschaft & Recht III–IV (zusätzliche LV), Future Lab

Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/bachelor-studiengaenge/design-handwerk-materielle-kultur/

Adressen:

New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

  • Werkstoffkunde
  • Holzarten
  • Werkzeugkunde
  • Maschinenkunde
  • Oberflächenbehandlung, Furniere
  • angewandte Perspektive
  • Raumgestaltung
  • Fachrechnen und -kalkulation
  • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
  • Darstellung von Schnitten
  • Farbgestaltung
  • angewandte Perspektive und Skizzieren
  • Möbelstile
  • Innenausbau und Treppenbau
  • Ökologie und Umweltschutz
  • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
  • Unfallverhütung und Brandschutz

Adressen:

WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
E-Mail: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

  • Werkstoffkunde
  • Holzarten
  • Werkzeugkunde
  • Maschinenkunde
  • Oberflächenbehandlung, Furniere
  • angewandte Perspektive
  • Raumgestaltung
  • Fachrechnen und -kalkulation
  • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
  • Darstellung von Schnitten
  • Farbgestaltung
  • angewandte Perspektive und Skizzieren
  • Möbelstile
  • Innenausbau und Treppenbau
  • Ökologie und Umweltschutz
  • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
  • Unfallverhütung und Brandschutz

Adressen:

WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

  • Werkstoffkunde
  • Holzarten
  • Werkzeugkunde
  • Maschinenkunde
  • Oberflächenbehandlung, Furniere
  • angewandte Perspektive
  • Raumgestaltung
  • Fachrechnen und -kalkulation
  • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
  • Darstellung von Schnitten
  • Farbgestaltung
  • angewandte Perspektive und Skizzieren
  • Möbelstile
  • Innenausbau und Treppenbau
  • Ökologie und Umweltschutz
  • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
  • Unfallverhütung und Brandschutz

Adressen:

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

  • Werkstoffkunde
  • Holzarten
  • Werkzeugkunde
  • Maschinenkunde
  • Oberflächenbehandlung, Furniere
  • angewandte Perspektive
  • Raumgestaltung
  • Fachrechnen und -kalkulation
  • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
  • Darstellung von Schnitten
  • Farbgestaltung
  • angewandte Perspektive und Skizzieren
  • Möbelstile
  • Innenausbau und Treppenbau
  • Ökologie und Umweltschutz
  • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
  • Unfallverhütung und Brandschutz

Adressen:

WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

  • Werkstoffkunde
  • Holzarten
  • Werkzeugkunde
  • Maschinenkunde
  • Oberflächenbehandlung, Furniere
  • angewandte Perspektive
  • Raumgestaltung
  • Fachrechnen und -kalkulation
  • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
  • Darstellung von Schnitten
  • Farbgestaltung
  • angewandte Perspektive und Skizzieren
  • Möbelstile
  • Innenausbau und Treppenbau
  • Ökologie und Umweltschutz
  • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
  • Unfallverhütung und Brandschutz

Adressen:

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

  • Werkstoffkunde
  • Holzarten
  • Werkzeugkunde
  • Maschinenkunde
  • Oberflächenbehandlung, Furniere
  • angewandte Perspektive
  • Raumgestaltung
  • Fachrechnen und -kalkulation
  • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
  • Darstellung von Schnitten
  • Farbgestaltung
  • angewandte Perspektive und Skizzieren
  • Möbelstile
  • Innenausbau und Treppenbau
  • Ökologie und Umweltschutz
  • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
  • Unfallverhütung und Brandschutz

Adressen:

WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

  • Werkstoffkunde
  • Holzarten
  • Werkzeugkunde
  • Maschinenkunde
  • Oberflächenbehandlung, Furniere
  • angewandte Perspektive
  • Raumgestaltung
  • Fachrechnen und -kalkulation
  • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
  • Darstellung von Schnitten
  • Farbgestaltung
  • angewandte Perspektive und Skizzieren
  • Möbelstile
  • Innenausbau und Treppenbau
  • Ökologie und Umweltschutz
  • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
  • Unfallverhütung und Brandschutz

Adressen:

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der ModellbauerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks ModellbauerIn

Info:

Das Handwerk der ModellbauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der ModellbauerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks ModellbauerIn

Info:

Das Handwerk der ModellbauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der ModellbauerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks ModellbauerIn

Info:

Das Handwerk der ModellbauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der ModellbauerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks ModellbauerIn

Info:

Das Handwerk der ModellbauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der ModellbauerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks ModellbauerIn

Info:

Das Handwerk der ModellbauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der ModellbauerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks ModellbauerIn

Info:

Das Handwerk der ModellbauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der ModellbauerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks ModellbauerIn

Info:

Das Handwerk der ModellbauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der ModellbauerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks ModellbauerIn

Info:

Das Handwerk der ModellbauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der ModellbauerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks ModellbauerIn

Info:

Das Handwerk der ModellbauerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung