Tischlerei - Drechslerei (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Joinery Specialising in Turnery
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Weiterbildung & Karriere
Tischler*innen im Schwerpunkt Drechslerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in verschiedenen Bereichen Weiterbildungsmöglichkeiten für Tischler*innen im Schwerpunkt Drechslerei an, z. B. Holzbearbeitungstechnik, Oberflächentechnik, Produktionstechnik, CNC-Technik, Qualitätsmanagement usw., aber auch in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen wie Kostenrechnung, Controlling, Marketing; siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
In vielen Betrieben der Holzbe- und verarbeitung werden zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse zur Schulungen durchgeführt.
Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschule ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsthemen für Tischler*innen im Schwerpunkt Drechslerei sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- Holztechnik, Holzbearbeitungstechniken
- Holzdesign, Produktentwicklung
- Technisches Zeichnen, CAD
- Simulationstechnologien in Planung und Konstruktion
- CNC- und Holzbearbeitungsmaschinen
- Produktionsautomatisierung
- Prozessoptimierung
- Oberflächenbehandlung
- Fertigungsroboter, Manipulations- und Logistiksysteme
- Umweltschutz und Ressourcenmanagement
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Lebenszyklen und Produktkreisläufe
- Datensicherheit, Datenschutz
- Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Kostenrechnung
Methodenkompetenzen
- Arbeitsvorbereitung, Material- und Betriebsmittelkalkulation
- Unfallverhütung, Arbeits- und Betriebssicherheit
- Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
- Produktionsplanung, -Koordination, -Organisation
- Team-, Mitarbeiter*innenführung
Sozialkompetenzen
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innen-/Serviceorientierung
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meister- oder Werkmeisterprüfung) können Tischler*innen im Schwerpunkt Drechslerei zu Vorarbeiter*innen, Teamleiter*innen, Schichtleiter*innen, Werkstättenleiter*innen oder Werks- und Produktionsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf Einzelfertigung und Kunstdrechslerei und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO-Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Tischlerei ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:
WKO-Bildungspfad Unternehmertum
Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade
WeiterbildungsmöglichkeitenArt: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
- Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung
Abschluss:
Reif- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling
Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
- Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
- Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien
Höhere Lehranstalt für Holztechnik
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:
- Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
- Ausbildungszweig Holztechnik
Fachschule für Elektronik
Fachschule für Elektrotechnik
Fachschule für Feinwerktechnik
Fachschule für Tischlerei
Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien
Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
- Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung
Abschluss:
Reif- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling
Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
- Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
- Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien
Höhere Lehranstalt für Holztechnik
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:
- Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
- Ausbildungszweig Holztechnik
Fachschule für Elektronik
Fachschule für Elektrotechnik
Fachschule für Feinwerktechnik
Fachschule für Tischlerei
Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien
Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
E-Mail: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn
Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/
Schwerpunkte:
Meisterschule für Tischler
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
- Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung
Abschluss:
Reif- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling
Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
- Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
- Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien
Höhere Lehranstalt für Holztechnik
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:
- Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
- Ausbildungszweig Holztechnik
Fachschule für Elektronik
Fachschule für Elektrotechnik
Fachschule für Feinwerktechnik
Fachschule für Tischlerei
Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien
Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
- Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung
Abschluss:
Reif- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling
Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
- Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
- Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien
Höhere Lehranstalt für Holztechnik
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:
- Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
- Ausbildungszweig Holztechnik
Fachschule für Elektronik
Fachschule für Elektrotechnik
Fachschule für Feinwerktechnik
Fachschule für Tischlerei
Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien
Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
E-Mail: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der DrechslerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DrechslerIn
Info:
Das Handwerk der DrechslerInnen ist ein mit den Handwerken TischlerIn, ModellbauerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn
Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/
Schwerpunkte:
Meisterschule für Tischler
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
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