Tierarzt / Tierärztin
Andere Bezeichnung(en):
Veterinärmediziner*in
Selbstständigkeit
Tierarzt/Tierärztin zählt zu den freien Berufen. Für die selbstständige Berufsausübung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Abschluss des veterinärmedizinischen Diplomstudiums an der Veterinärmedizinischen Universität Wien (VUW); diesem gleichgestellt sind Studienabschlüsse, die im Anhang V Punkt 5.4.2. der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) abschließend aufgezählt sind bzw. ein an der VUW nostrifizierter, ausländischer Studienabschluss
- Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse nach § 3 TÄG (Eigenberechtigung, österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Staatsbürgerschaft usw.) und
- Eintragung in die Tierärzteliste nach § 5 TÄG
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.