Textiltechniker*in

Weiterbildung & Karriere

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: ingzert@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Burgenland
Grazer Straße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3362 / 78 17
E-Mail: ingenieur@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Burgenland
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 90 904 -890
E-Mail: ingzert@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)57 878 -3511
E-Mail: ingenieur@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/ingenieur

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Kärnten
Rosentaler Straße 136
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Niederösterreich
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17557
E-Mail: ingzert@wknoe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Niederösterreich
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 835 00 -125
E-Mail: ingenieur@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at/ingenieur

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Niederösterreich
Gruberstraße 26
2232 Heiligenkreuz im Wienerwald

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Niederösterreich
Dr.-Adolf-Schärf-Straße 5
3107 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4035
E-Mail: ingzert@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 6922 6300
E-Mail: ingzert@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at/de/service-foerderungen/unsere-serviceleistungen/ingenieur-zertifizierungsstelle.html

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Oberösterreich
Wienerstraße 131
Eingang F, Ebene 2
4020 Linz an der Donau

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Oberösterreich
Wiener Bundesstraße 8
4060 Leonding

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -430
E-Mail: ingzert@wks.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -335
E-Mail: ingzert@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/ausbildungen/ingenieur-titel

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Salzburg
Münchner Bundesstraße 116
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 601 -8800
E-Mail: ingzert@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Steiermark
Kalvariengürtel 6
8020 Graz

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7610
E-Mail: ingzert@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Tirol
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 59 6 60 -813
E-Mail: ingzert@bfi-tirol.at
Internet: http://www.ingzert.tirol

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Tirol
Dr.-Franz-Werner-Straße 36
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5522 / 305 -490
E-Mail: ingzert@wkv.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Vorarlberg
Schwefel 87
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 514 50 -2020
E-Mail: ingzert@wkw.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 81178 -10100
E-Mail: ingenieur@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien/ingenieur/

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Wien
Akaziengasse 30
1230 Wien

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Wien
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Burgenland - Oberwart
Grazerstraße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 389 80 - 0
Fax: +43 (0)3352 / 389 80 - 2204
E-Mail: info@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at/ueber-uns/standorte/bfi-oberwart/

Schwerpunkte:

Berufsreifeprüfung - Lehre mit Matura - Sozial- und Berufspädagogik - EDV - Sprachen - Transport und technische Dienstleistungen


Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 78 78
Fax: +43 (0)5 78 78 -2099
E-Mail: info@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center Wiener Neustadt
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 853 00
Fax: +43 (0)2622 / 835 00 -195
E-Mail: wrneustadt@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 (0)810 004 005
Fax: +43 (0)732 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung


WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/