Tatortreiniger*in

Berufsbeschreibung

Tatortreiniger*innen führen spezielle Reinigungsarbeiten durch, die nach Todesfällen notwendig sind. Mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie Reinigungsgeräten und Schutzanzügen reinigen sie die Leichenfundorte von Körperrückständen und achten darauf, möglicherweise krankmachende Mikroorganismen zu beseitigen.

Neben der Reinigung sichtbarer Spuren achten Tatortreiniger*innen darauf, dass auch nicht sichtbare Verunreinigungen auf Möbeln, Gebäudeteilen, Freiflächen oder Fahrzeugen entfernt werden. Zusätzlich zur Reinigung bieten viele Tatortreiniger*innen auch an, durch den Leichnam verunreinigte Fahrzeuge, Wohnungseinrichtungen bzw. Besitztümer des/der Verstorbenen fachgerecht zu entsorgen.

Die Tätigkeit als Tatortreiniger ist körperlich und psychisch sehr anspruchsvoll, erfordert gewissenhaftes Arbeiten und einen einfühlsamen und pietätvollen Umgang mit dem Leichenfundort und den Hinterbliebenen.

Bei manchen Todesfällen, ist eine anschließende Reinigung der Räume, Fahrzeuge oder Freiflächen nötig, in bzw. an denen der Leichnam aufgefunden wurde. Da in diesen Fällen mit besonderen Verunreinigungen auf Böden, Wänden, etc. gerechnet werden muss, übernehmen spezielle Reinigungskräfte diese Aufgabe.

Tatortreiniger*innen kommen nicht nur bei Kriminalfällen zum Einsatz, sie werden auch nach Todesfällen gerufen, die außerhalb von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen bzw. unbegleitet eingetreten sind z. B. bei Todesfällen nach Selbstmord oder bei länger nicht aufgefundenen Leichnamen. Sie werden von Angehörigen oder Hausverwaltungen beauftragt und betreten die Leichenfundorte erst, nachdem die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen und der Bestattungsdienst, den Leichnam abtransportiert hat. Bei der Reinigungsarbeit schützen sich Tatortreiniger*innen mittels Ganzkörperschutzanzügen, Schutzhandschuhen und Kopfbedeckungen und - je nach Verunreinigung und Geruchsaufkommen - verschiedener Arten von Atemschutzmasken.

Zunächst verschaffen sich Tatortreiniger*innen einen Überblick über das zu reinigende Objekt (Fahrzeug, Wohnung, Freifläche, etc.), den Verunreinigungsgrad und die zu reinigenden Materialien (Böden, Wände, Einrichtungsgegenstände, etc.). Anschließend bestimmen sie den Aufwand an Reinigungsmaterial und -personal sowie die benötigten Reinigungsmittel. Abhängig vom bereits erfolgten Zersetzungsprozess des Leichnams und dem bereits erfolgten Schädlingsbefall führen sie die Reinigung selbstständig oder im Team über einen Zeitraum von einigen Stunden bis mehreren Tagen durch.

Bei der Reinigung achten Tatortreiniger*innen penibel darauf, jegliche organische Verunreinigungen, die durch den Leichnam verursacht wurden (z. B. Blut, Körperteilrückstände, Körperflüssigkeiten) zu beseitigen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn der Leichnam erst nach einiger Zeit aufgefunden wurde, verschiedene Flüssigkeiten im Zuge der Verwesung ausgetreten sind und sich bereits  Schädlinge im Körper und in der Umgebung eingenistet haben. Ziel ist es, eventuelle Krankheitserreger ( Bakterien, Viren) vollständig zu entfernen. Sind die Körpersubstanzen bereits in Gebäude- oder Fahrzeugteile eingedrungen, nehmen Tatortreiniger*innen auch leichte Rennovierungsarbeiten wie das Abtragen von Böden oder Schleifen von Wänden vor bzw. entscheiden, ob die Teile ganz entsorgt werden müssen. In manchen Fällen, z. B. bei Selbstmorden, kann es vorkommen, dass die Tatortreiniger*innen bei ihrer Tätigkeit noch Körperteile des/der Verstorbenen auffinden. Diese werden in speziellen Behältnissen verstaut und an die Polizei bzw. den/die Bestatter*in übergeben.

Viele Tatortreiniger übernehmen auch die Entrümpelung und Reinigung von sogenannten Messie-Wohnungen, da diese oft stark mit organischem Material (Lebensmittel, Kot) verunreinigt sind.

Der respektvolle, einfühlsame und pietätvolle Umgang mit Angehörigen und dem Leichenfundort ist für Tatortreiniger*innen besonders wichtig. In vielen Fällen (besonders bei Messie-Wohnungen) werden sie auch damit beauftragt, bei der Reinigung und Räumung bestimmte Wertgegenstände und persönliche Dokumente sicher zu stellen.

Tatortreiniger*innen verwenden unterschiedliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die sie teilweise auch selbst abmischen. Sie hantieren mit Staubsauger, Bodenwischer, Besen, Schmutzschaufel, Reinigungstücher, Schwämme aber auch mit Hoch- und Niedrigdruck-, Dampfreinigungs- und Sandstrahlgeräten, etc. Zur abschließenden Geruchsbeseitigung verwenden sie Ozon-Generatoren.

Bei ihrer Arbeit tragen sie Atemschutzmasken, Schutzkleidung und -handschuhe.

Für evtl. nötige Renovierungsarbeiten von stark angegriffenen Gebäudeteilen verwenden sie Sägen, Schleifgeräten, Spachteln.

Tatortreiniger*innen haben Kontakt mit Vertreter*innen der Polizei ( Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Kriminalbeamter / Kriminalbeamtin, Forensiker*in (Spurensicherungsexpert*in), Bestatter*in, juristischen Vertreter*innen des/der Verstorbenen ( Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in), Vetreter*innen der Hausverwaltung ( Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)) und den Angehörigen des/der Verstorbenen.

Bei der Reinigungs- und Entsorgungsarbeit von verunreinigten Gegenständen (z. B. Wohnungseinrichtungen) haben sie Kontakt mit Arbeitskolleg*innen sowie mit Spezialist*innen für die  Entsorgung ( Entsorgungs- und Recyclingfachkraft (Lehrberuf)).

Die Arbeitsorte von Tatortreiniger*innen sind sehr unterschiedlich, da sie abhängig davon sind, wo der Leichnam aufgefunden wurde. Dies kann auf Freiflächen und Straßen, aber auch in Gebäuden (Garagen, Gängen, Wohnungen), sowie in Fahrzeugen sein.

  • Leichenfundort besichtigen, den Grad der Verunreinigung bestimmen und Informationen über Auftragsart einholen
  • gegebenenfalls Anweisungen über das Auffinden von Wertgegenständen und Dokumenten entgegennehmen
  • mit Entsorgungsunternehmen den Abtransport verunreinigter Gegenstände koordinieren
  • Reinigungsabläufe sowie Bedarf an Personal, Material, Geräten, Schutzanzügen, und -masken koordinieren
  • Materialien, Geräte und Personal zum Einsatzort transportieren
  • Reinigung des gesamten Leichenfundortes (Wänden, Böden, Einrichtungsgegenständen, Fahrzeug, Freiflächen, etc.) durchführen
  • zu stark verunreinigte Gegenstände entsorgen
  • gegebenenfalls leichte Renovierungsarbeiten (Schleifen, Stemmen) durchführen
  • gegebenenfalls aufgefundene Körperteile bei Polizei oder Bestatter*in abliefern
  • gegebenenfalls aufgefundene Wertgegenstände und Dokumente an Notar*in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Hinterbliebene übergeben
  • bei Messie-Wohnungen: sämtliche Gegenstände (Hausrat, Möbel, Gebrauchsgegenstände, etc.) fachgerecht entsorgen und Wohnung reinigen
  • kleine Reinigungsmaterialien (Schwämme, Tücher, Spachteln) entsorgen
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Reinigungsmaterialien und -Geräte einkaufen sowie Schutzanzüge und -masken lagern und warten
  • in gewerblichen Reinigungsunternehmen mit Spezialisierung auf Tatortreinigung
  • in Tatortreinigungsunternehmen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Bakterien desinfizieren Entsorgung Schädlinge Virus/Viren