Bei manchen Todesfällen, ist eine anschließende Reinigung der Räume, Fahrzeuge oder Freiflächen nötig, in bzw. an denen der Leichnam aufgefunden wurde. Da in diesen Fällen mit besonderen Verunreinigungen auf Böden, Wänden, etc. gerechnet werden muss, übernehmen spezielle Reinigungskräfte diese Aufgabe.
Tatortreiniger*innen kommen nicht nur bei Kriminalfällen zum Einsatz, sie werden auch nach Todesfällen gerufen, die außerhalb von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen bzw. unbegleitet eingetreten sind z. B. bei Todesfällen nach Selbstmord oder bei länger nicht aufgefundenen Leichnamen. Sie werden von Angehörigen oder Hausverwaltungen beauftragt und betreten die Leichenfundorte erst, nachdem die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen und der Bestattungsdienst, den Leichnam abtransportiert hat. Bei der Reinigungsarbeit schützen sich Tatortreiniger*innen mittels Ganzkörperschutzanzügen, Schutzhandschuhen und Kopfbedeckungen und - je nach Verunreinigung und Geruchsaufkommen - verschiedener Arten von Atemschutzmasken.
Zunächst verschaffen sich Tatortreiniger*innen einen Überblick über das zu reinigende Objekt (Fahrzeug, Wohnung, Freifläche, etc.), den Verunreinigungsgrad und die zu reinigenden Materialien (Böden, Wände, Einrichtungsgegenstände, etc.). Anschließend bestimmen sie den Aufwand an Reinigungsmaterial und -personal sowie die benötigten Reinigungsmittel. Abhängig vom bereits erfolgten Zersetzungsprozess des Leichnams und dem bereits erfolgten Schädlingsbefall führen sie die Reinigung selbstständig oder im Team über einen Zeitraum von einigen Stunden bis mehreren Tagen durch.
Bei der Reinigung achten Tatortreiniger*innen penibel darauf, jegliche organische Verunreinigungen, die durch den Leichnam verursacht wurden (z. B. Blut, Körperteilrückstände, Körperflüssigkeiten) zu beseitigen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn der Leichnam erst nach einiger Zeit aufgefunden wurde, verschiedene Flüssigkeiten im Zuge der Verwesung ausgetreten sind und sich bereits Schädlinge im Körper und in der Umgebung eingenistet haben. Ziel ist es, eventuelle Krankheitserreger ( Bakterien, Viren) vollständig zu entfernen. Sind die Körpersubstanzen bereits in Gebäude- oder Fahrzeugteile eingedrungen, nehmen Tatortreiniger*innen auch leichte Rennovierungsarbeiten wie das Abtragen von Böden oder Schleifen von Wänden vor bzw. entscheiden, ob die Teile ganz entsorgt werden müssen. In manchen Fällen, z. B. bei Selbstmorden, kann es vorkommen, dass die Tatortreiniger*innen bei ihrer Tätigkeit noch Körperteile des/der Verstorbenen auffinden. Diese werden in speziellen Behältnissen verstaut und an die Polizei bzw. den/die Bestatter*in übergeben.
Viele Tatortreiniger übernehmen auch die Entrümpelung und Reinigung von sogenannten Messie-Wohnungen, da diese oft stark mit organischem Material (Lebensmittel, Kot) verunreinigt sind.
Der respektvolle, einfühlsame und pietätvolle Umgang mit Angehörigen und dem Leichenfundort ist für Tatortreiniger*innen besonders wichtig. In vielen Fällen (besonders bei Messie-Wohnungen) werden sie auch damit beauftragt, bei der Reinigung und Räumung bestimmte Wertgegenstände und persönliche Dokumente sicher zu stellen.