Streich- und Saiteninstrumentenbau - Zupfinstrumente (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: String instruments manufacture specialising in plucking instruments (String instrument manufacturer)

Weiterbildung & Karriere

Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen mit Schwerpunkt Zupfinstrumente sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen mit Schwerpunkt Zupfinstrumente gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten vor allem in kaufmännisch-betriebswirtschaflich relevanten Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing) Kurse und Lehrgänge an, aber auch in angrenzenden handwerklichen und kunsthandwerklichen Bereiche, die für Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen interessant sein können.

Auch der Besuch von Fachtagungen, Branchenveranstaltungen (z. B. Messen, Exkursionen) und das Lesen von Fachliteratur ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer Entwicklungen in dem Bereich.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten Fachschulen für Instrumentenbau sowie Werkmeisterschulen.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterbildungsbereiche für Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen mit Schwerpunkt Zupfinstrumenten sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung
  • neue Verarbeitungstechniken
  • neue Werkstoffe (Hölzer, Kunststoffe, Kleber, Edelmetalle)
  • (Holz-)Oberflächen- und Versiegelungstechniken
  • ökologische und nachhaltige Werkstoffe und Materialien, Up-Cycling
  • Historische Verarbeitungstechniken und Werkstoffe
  • Restaurierung historischer Bögen für Streichinstrumente
  • elektro-mechanische und digitale Technologien
  • digitales Design (CAD = Computer Aided Design)
  • digitale Maschinensteuerung (CAM = Computer Aided Manufacturing)
  • Maschinenrüsten, -einstellen, -umstellen
  • Maschinenführung, Maschinensteuerung
  • Technische Dokumentation
  • Betriebsführung
  • Handel und Vertrieb von Zupfinstrumenten
  • Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
  • Marketing, Werbung, Social-Media
  • E-Commerce
  • Datensicherheit
  • kaufmännische Themenbereiche
  • Fremdsprachen

Methodenkompetenzen

  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Zeitmanagement
  • Qualitätssicherung
  • Projektmanagement und -dokumentation
  • Kreativität / Kreativitätstechniken
  • Problemlösungsfähigkeit

Sozialkompetenzen:

  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Leadership

Streich- und Saiteninstrumentenbau mit Schwerpunkt Zupfinstrumenten ist in Österreich ein Nischenberuf und wird primär in gewerblichen Kleinbetrieben ausgeübt. Die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten sind im Berufsfeld begrenzt und ergeben sich eher in angrenzenden Berufsbereichen z. B. im Handel und Verkauf von Musikinstrumenten, bei Orchestern oder Musikschulen.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen zu Werkstätten- oder Produktionsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zur Lehrlingsausbilder*in ist möglich.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung auf bestimmte Produktgruppen (z. B. Zithern) und Entwicklung in eine Expert*innenrolle (z. B. Restaurierung historischer Streich- und Saiteninstrumente) möglich.

Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung besteht bei Absolvierung der Meisterprüfung im Rahmen des Handwerks Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (siehe Menüpunkt Selbständigkeit).

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Streich- und Saiteninstrumentenbauer*in ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, OrgelbauerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger, Orgelbauer
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder Klaviermacher oder Orgelbauer oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, OrgelbauerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger, Orgelbauer
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder Klaviermacher oder Orgelbauer oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, OrgelbauerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger, Orgelbauer
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder Klaviermacher oder Orgelbauer oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, OrgelbauerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger, Orgelbauer
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder Klaviermacher oder Orgelbauer oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, OrgelbauerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger, Orgelbauer
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder Klaviermacher oder Orgelbauer oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, OrgelbauerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger, Orgelbauer
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder Klaviermacher oder Orgelbauer oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, OrgelbauerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger, Orgelbauer
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder Klaviermacher oder Orgelbauer oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, OrgelbauerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger, Orgelbauer
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder Klaviermacher oder Orgelbauer oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken KlaviermacherIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, HolzblasinstrumentenerzeugerIn, OrgelbauerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger, Orgelbauer
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder Klaviermacher oder Orgelbauer oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Bundesinnung der Kunsthandwerke
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3270
Fax: +43 (0)5 90 900 -118353
E-Mail: diekunsthandwerke@wko.at
Internet: http://wko.at/diekunsthandwerke

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung