Streich- und Saiteninstrumentenbau - Bogen (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: String instruments manufacture specialising in bow making (String instrument manufacturer)

Ausbildung

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Instrumentenbau
  • Streich- und Saiteninstrumentenbau - Bogen
  • Arbeitsvorbereitung
  • Werkskizzenerstellung, von Hand und mit CAD
  • Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
  • Werkstoff- und Materialienkunde: Edelmetalle, Elfenbein, Hölzer
  • Fertigungstechniken
  • Oberflächenbehandlungstechniken
  • Klangtechnik
  • Instrumente stimmen
  • Wartung und Reparatur
  • Klavier- und Tasteninstrumentehandel
  • Betriebsführung, Buchführung
  • Kund*innenberatung und -betreuung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Streich- und Saiteninstrumentenbau
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Streich- und Saiteninstrumentenbauerin" bzw."Streich- und Saiteninstrumentenbauer" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Meisterprüfung im Fachbereich, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und in Kontakt mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Berufsschule für Holz, Klang, Farbe, Lack
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 59 916 -95262
Fax: +43 (0)1 / 59 916 -99-95261
E-Mail: office.915045@schule.wien.gv.at
Internet: https://www.hkfl.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Info:

Im Rahmen der Ausbildung werden zusätzlich schulautonome Vertiefungen angeboten.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung