Steuerberater*in

Berufsbeschreibung

Steuerberater*innen beraten und unterstützen ihre Auftraggeber*innen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Sie beraten ihre Klientinnen und  Klienten in allen Fragen der Buchführung und Bilanzierung, Steuererklärung, Steuerdurchsetzung und Steuergestaltung und vertreten diese als Bevollmächtigte vor Finanzbehörden. Bei der jährlichen Erstellung der Steuererklärung machen sie im Sinne ihrer Klientinnen und  Klienten allfällige Steuerersparnisse geltend. Steuerberater*innen arbeiten in leitender Position in Büroräumlichkeiten mit anderen Steuerberater*innen, Wirtschaftstreuhänder*innen, Buchhalter*innen oder Rechtsanwält*innen zusammen.

Steuerberater*innen leisten professionelle Hilfestellung bei Steuerangelegenheiten. Sie beraten ihre Auftraggeber*innen in allen Fragen der Buchführung (inklusive  Bilanz), der Steuererklärung, Steuerdurchsetzung und Steuergestaltung. Sie vertreten ihre Klientinnen und  Klienten vor Finanzbehörden und -gerichten als Bevollmächtigte. Darüber hinaus übernehmen sie auch betriebswirtschaftliche Beratungs- und Planungsaufgaben.

Steuerberater*innen beraten und unterstützen ihre Klientinnen und  Klienten bei der Erfüllung der Buchführungspflichten, d. h. beim Anlegen, Führen und Abschließen kaufmännischer Bücher. Bei Klein- und manchmal auch Mittelunternehmen übernehmen Steuerberater*innen oft die gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung, führen die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher (Kassabuch, Warenein- und Warenausgangsbuch, Spesenbuch usw.) und erstellen den Jahresabschluss ( Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung). Teilweise führen diese Unternehmer*innen auch selbst die Bücher und geben sie monatlich oder am Ende des Jahres zur Erstellung der  Bilanz bzw. Erstellung der Steuererklärung an die Steuerberater*innen weiter. In größeren Unternehmen werden diese Tätigkeiten in den jeweiligen Abteilungen (Buchhaltung, Personalverrechnung etc.) durchgeführt.

Am Ende des Kalenderjahres bzw. unter Einhaltung einer gesetzlich festgelegten Frist erstellen Steuerberater*innen im Auftrag ihrer Klientinnen und  Klienten die Steuererklärung. Sie achten dabei auf die Einhaltung aller steuer- und unternehmensrechtlichen Vorschriften und versuchen sämtliche anwendbaren Steuerersparnisse geltend zu machen. Dazu arbeiten sie mit einschlägigen Gesetzestexten und Entscheidungssammlungen. Steuerberater*innen prüfen anschließend die Steuerbescheide, gegebenenfalls vertreten sie die Interessen ihrer Mandant*innen gegenüber Finanzämtern und -gerichten. Außerdem vertreten sie ihre Auftraggeber*innen bei Steuerstrafsachen oder im Fall von Steuerprüfungen.

In engem Zusammenhang mit der steuerlichen Beratung steht die Beratung der Klientinnen und  Klienten in betriebswirtschaftlichen Fragen, beispielsweise bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Steuerberater*innen bereiten das betriebliche Zahlen- und Datenmaterial auf und erstellen daraus Kostenrechnungen, Kalkulationen, Wirtschaftlichkeitsrechnungen und andere betriebliche Kennzahlen, die als wesentliche unternehmerische Entscheidungshilfen herangezogen werden.

Steuerberater*innen verwenden zur Durchführung ihrer Tätigkeiten moderne Informations- und Kommunikationsmittel wie Telefonanlagen und Computer, einschließlich facheinschlägiger  Software zur Bearbeitung und Prüfung von Buchführungsunterlagen, zur Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und der Ermittlung von betrieblichen Kennzahlen, aber auch für Präsentationen. Sie lesen und interpretieren Gesetzestexte, Verordnungen, Bescheide und gerichtliche Entscheidungen und verwenden die üblichen Büromaterialien.

Steuerberater*innen arbeiten häufig in leitender Position in Büroräumlichkeiten mit anderen Steuerberater*innen, Berufsanwärter*innen (siehe Revisionsassistent*in) Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftstreuhänder*innen, Rechtsanwält*innen (siehe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin) und mit Büro- und Buchhaltungsmitarbeiter*innen zusammen. Im Außendienst arbeiten sie bei und mit ihren Klientinnen und  Klienten sowie mit Mitarbeiter*innen von Finanzbehörden (siehe Finanzbeamter / Finanzbeamtin) zusammen.

Steuerberater*innen arbeiten teilweise auch direkt bei ihren Klientinnen und  Klienten. Eine gewisse Mobilität ist daher erforderlich. In diesem Beruf sind Mehrarbeit und Überstunden relativ häufig, besonders, wenn Bilanzen und Berichte für Jahresabschlüsse zu erstellen sind, Steuererklärungen einzureichen oder Klientinnen und  Klienten bei Steuerprüfungen zu unterstützen sind. Die Arbeit von Steuerberater*innen erfolgt einerseits viel an Computerbildschirmen, andererseits aber auch häufig in Besprechungen und Verhandlungen mit Klientinnen und  Klienten oder Finanzamtsmitarbeiter*innen.

  • Kundinnen und Kunden (Klientinnen/Klienten bzw. Mandantinnen/Mandanten) in allen Fragen der Steuererklärung, Steuerrechtsdurchsetzung und weiterer betrieblicher Steuergestaltung beraten
  • Klientinnen und  Klienten bei der Erfüllung der Buchführungspflichten beraten und unterstützen
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung führen, gesetzlich vorgeschriebene Bücher und Aufzeichnungen führen,  Bilanz und Geschäftsberichte erstellen
  • Klientinnen und  Klienten vor Finanzbehörden und -gerichten als Bevollmächtigte vertreten
  • Klientinnen/Klienten und Steuerprüfer*innen im Zuge von Steuerprüfungen beraten und unterstützen
  • Klientinnen/Klienten in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten, wie z. B. bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
  • treuhänderische und gutachterliche Funktionen übernehmen
  • selbstständig oder angestellt in Steuerberatungs- oder Wirtschaftstreuhandkanzleien
  • Revisionsverbände
  • Banken und Versicherungen
  • Abteilungen für Finanz- und  Rechnungswesen von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen verschiedenster Branchen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Aktiva Anlagevermögen Basel II Bilanz Einnahmen-Ausgaben-Rechnung IFRS Passiva Umlaufvermögen US-GAAP

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