Finanzbeamter / Finanzbeamtin

Berufsbeschreibung

Finanzbeamte / Finanzbeamtinnen sind Sachbearbeiter*innen bei Finanzämtern und Finanzbehörden. Sie bearbeiten Steuererklärungen, berechnen Steuerbeträge, führen Telefon- und Schriftverkehr mit Bürger*innen, d. h. Steuerzahler*innen, und informieren und beraten diese. Steuererklärungen werden überwiegend elektronisch über Finanz-Online-Portale eingereicht.

Finanzbeamte / Finanzbeamtinnen berechnen und erheben nicht nur Abgaben, sondern sind auch für die Anweisung von Beihilfen und Sozialleistungen zuständig. Darüber hinaus sind sie im Zollwesen tätig und wirken im Mahn- und Exekutionswesen mit. Finanzbeamte/-beamtinnen arbeiten in Büros mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fachkräften zusammen.

Finanzbeamte / Finanzbeamtinnen arbeiten bei Finanzämtern und Finanzbehörden, wo sie mit der Bearbeitung von Steuererklärungen, Exekutionsverfahren, Stundungs- und Rückzahlungsanträgen, Einsprüchen, Sozialleistungsanträgen und anderen Fällen befasst sind. Sie bereiten Schriftstücke und Dokumente vor, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen und fertigen Bescheide aus. Im  Parteienverkehr beraten sie Kund*innen und erteilen Auskünfte. Aufgrund von eingereichten Unterlagen und Steuererklärungen berechnen sie den jährlich abzuführenden Steuerbetrag der Kundinnen/Kunden, wobei die Berechnungen weitestgehend automatisiert erfolgen und Finanzbeamte/-beamtinnen vorwiegend Überprüfungen der erfassten Daten durchführen. Sie stellen Überweisungsformulare aus, heben die Steuern ein oder geben Anweisungen für Steuerrückzahlungen.

Im Mahn- und Exekutionsbereich haben Finanzbeamte / Finanzbeamtinnen die Aufgabe, Exekutionstitel für fällige Steuerschulden, die auch nach wiederholter Einmahnung nicht beglichen wurden, zwangsweise einzuziehen (zu exekutieren). Im Außendienst suchen sie die Steuerschuldner*innen auf und versuchen, die Steuerrückstände bar einzutreiben. Ist das nicht möglich, müssen bewegliche Wertsachen und Güter gepfändet werden. Dabei müssen Finanzbeamte wissen, wie sie bei eventuellen Konflikten mit den Betroffenen umzugehen haben.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Finanzbeamten / einer Finanzbeamtin findest du auf den Jobs- & Karriereseiten des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Finanzbeamte / Finanzbeamtinnen arbeiten mit Gesetzestexten, Steuererklärungen, Sozialleistungsanträgen, Bescheiden, Überweisungsformularen, Belege und Nachweise der Steuerpflichtigen, sonstigen Akten und Dokumenten. Sie verwenden für ihre Arbeit Computer, Laptops und spezielle Softwareprogramme, Finanz-Online-Portale sowie Gesetzestexte und Interpretationen, (digitale) Formulare, Datenbanken und die üblichen Bürogeräte wie Drucker,  Scanner, Kopierer usw.

Finanzbeamte / Finanzbeamtinnen arbeiten in den Büroräumen und Besprechungszimmern von Finanzämtern. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und mit verschiedenen Fachkräften zusammen (siehe z. B. Buchhalter*in, Sachbearbeiter*in), haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden (Steuerpflichtige), zu Mitarbeiter*innen in der betrieblichen Buchhaltung und Lohnverrechnung, zu Steuerberater*innen und zu Wirtschaftstreuhänder*innen usw.

Finanzbeamte / Finanzbeamtinnen arbeiten zu den üblichen Amstöffnungszeiten. Im Außendienst, bei Prüfungen oder Exekutionen sind sie direkt bei den Steuerpflichtigen tätig und müssen entsprechend mobil sein.

  • Steuererklärungen annehmen, sortieren und bearbeiten
  • Steuererklärungen und die beigefügten Unterlagen überprüfen
  • Rechtsvorschriften und Weisungen berücksichtigen, Besteuerungsmerkmale feststellen
  • Steuerberechnungen durchführen: Steuerbeträge laut Listen und Verrechnungsschlüssel festsetzen
  • Steuerbescheide vorbereiten und ausfertigen
  • Personenkonten, Archive und Dateien führen
  • Auszahlungen tätigen, z. B. Steuerrückzahlungen überweisen
  • Steuerrückstände einmahnen und einziehen
  • bei der Erteilung von Vollstreckungsaufträgen (Exekutionstitel) mitwirken
  • bei der Durchführung von Exekutionen und Pfändungen im Außendienst mitarbeiten
  • bei Steuerprüfungen im Außendienst mitarbeiten
  • allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten durchführen
  • Beschwerden, Reklamationen und Einsprüche bearbeiten
  • Finanzämter, Finanzministerium

Der Beruf Finanzbeamter / Finanzbeamtin ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • spezielle Fachabteilungen oder Abgabenarten
  • Finanzverwaltung
  • Exekutionen und Pfändungen im Außendienst
  • Steuer- und Abgabenrecht
  • Zollrecht, Handelsrecht
  • Wirtschaftsprüfung, Großbetriebsprüfung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Budget E-Government Etat

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