Staatsanwalt / Staatsanwältin

Berufsbeschreibung

Staatsanwälte/Staatsanwältinnen vertreten die staatliche Anklagebehörde, d. h. sie prüfen und beurteilen, ob Delikte gerichtlich zu verfolgen sind. Zur Feststellung des Sachverhaltes einer strafbaren Handlung führen sie unter Einschaltung der Polizei und Untersuchungsrichter*innen Ermittlungsverfahren durch. Sie stellen Strafanträge, erheben öffentliche Anklage und sind in Strafprozessen als Anklagevertreter*in im Namen der Republik Österreich tätig. Sie stehen bei ihrer Arbeit in Kontakt zu Berufskolleg*innen in den Bereichen Recht und Sicherheit (z. B. Rechtsanwält*innen, Richter*innen, Sicherheitswachebeamt*innen).

Staatsanwält*innen überprüfen die von Sicherheitsbehörden oder Privatpersonen eingelangten Anzeigen dahingehend, ob ein gerichtlich zu verfolgender Tatbestand vorliegt oder nicht. Sie können auch aus eigenem Ermessen (ohne dass eine Anzeige vorliegt) tätig werden, wenn ihnen eine ihrer Einschätzung nach gerichtlich strafbare Handlung zur Kenntnis gelangt. Ist der Tatbestand ausreichend, leiten Staatsanwält*innen zur Feststellung des objektiven Sachverhaltes ein Ermittlungsverfahren ein. Sie schalten dabei Sicherheitsbehörden und Untersuchungsrichter*innen ein. Die Strafanträge und Anklageschriften werden dann an das zuständige Gericht weitergeleitet und das angezeigte Delikt gerichtlich geprüft.

Staatsanwält*innen nehmen außerdem Stellung zu Anträgen, wie beispielsweise Anträge von Strafgefangenen auf Haftunterbrechung, Anträge von Untersuchungshäftlingen auf Enthaftung oder Anträge auf Ratenzahlungen bei verhängten Geldstrafen. Das zuständige Gericht entscheidet unter Berücksichtigung der Stellungnahme der  Staatsanwaltschaft.

Staatsanwält*innen lesen und bearbeiten Anklageschriften, Akten, Gutachten und verwenden juristische Materialien und Unterlagen wie Gesetzbücher, Verordnungen, Handbücher usw. Sie arbeiten mit Computer und Laptops und bedienen div. Büro- und Kommunikationsgeräte (Drucker,  Scanner, Kopiergeräte, Telefonanlagen und Mobiltelefone). Außerdem führen sie Dokumente, Protokolle und Journale und hantieren mit unterschiedlichen Beweismaterialien.

Staatsanwält*innen arbeiten in Büros und Besprechungszimmern von Staatsanwaltschaften sowie im Bundesministerium für Justiz. Sie sind in Gerichtssälen und bei Lokalaugenscheinen an Unfall- und Tatorten tätig.

Staatsanwält*innen arbeiten gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen der  Exekutive (siehe z. B. Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Kriminalbeamter / Kriminalbeamtin), mit Richter*innen sowie Mitarbeiter*innen des Verwaltungswesens zusammen. Im Rahmen von Gerichtsprozessen haben sie Kontakt zu den Straftätigen in Zivil- und Strafprozessen, zu deren Rechtsvertretungen (siehe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin), Zeugen, Sachverständigen und Gutachter*innen.

  • Strafanzeigen und -anträge stellen
  • Vermittlungsverfahren einleiten und durchführen
  • polizeiliche Fachkräfte mit der Ermittlungsarbeit beauftragen
  • Akten anlegen und prüfen
  • Beschuldigte vernehmen, Zeugen vernehmen, Tatorte besichtigen
  • Sachverständige beauftragen, Gutachten einholen
  • Anklageschriften einreichen
  • in Strafprozessen die Anklage vor Gericht vertreten und die Beweisführung vorbringen
  • gerichtliche Entscheidungen vollstrecken
  • Staatsanwaltschaften, Oberstaatsanwaltschaft und Generalprokuratur
  • Bundesministerium für Justiz

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Mandat Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichisches Justizsystem Staatsanwaltschaft Strafgericht