Schmuckdesigner*in
Weiterbildung & Karriere
Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für Schmuckdesigner*innen.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Schmuckdesigner*in:
- Edelsteinkunde (z. B. Farbsteinaufbaukurs, Edelsteinimitationen, Perlen, Bernstein, Korallen)
- Diamantenkunde und Edelsteinfassen, Edelmetallbearbeitung
- Modeschmucktrends
- Betriebswirtschaftliche Kurse (EDV, Finanz- und Rechnungswesen, Verkauf, Marketing etc.)
- Kund*innenbetreuung und -beratung
Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse in fast allen genannten Bereichen an, außerdem Kurse für Goldschmiede sowie Vorbereitungskurse auf die Meister*innenprüfung.
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Berechtigungen:
gemäß Gewerbeordnung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
- Eignungsprüfung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
- Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
- Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
- Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
- Fachrichtung Robotik & Smart Engineering
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
- Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
- Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Berechtigungen:
gemäß Gewerbeordnung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
- Eignungsprüfung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
- Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
- Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
- Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
- Fachrichtung Robotik & Smart Engineering
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
- Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
- Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Art: Lehrgang
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Zeugnis und Diplom
In Kombination mit Kursbesuch inkl. absolvierter Fachprüfung „Edelsteinkunde“ erhalten die AbsolventInnen das Diplom „Gemmologe WIFI Austria“.
Berechtigungen:
Mit dem Abschluss „Gemmologe WIFI Austria“ qualifizieren sich die AbsolventInnen für die europaweite anerkannte FEEG-Prüfung zum/zur „European Gemmologist“.
Info:
Hinweis: Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Österreichischen Gemmologischen Gesellschaft (ÖGEMG-registriertes CIBJO-Institut und ICA-Mitglied) und der Federation for European Education in Gemmology (FEEG) durchgeführt.
Ausbildungsdauer: Der Lehrgang besteht aus vier Kursen (zwei Kurse je 32 LE und zwei Kurse je 48 LE) und einer Fachprüfung (24 LE).
Kosten: Gesamtkosten (vier Kurse): EUR 2.076,00 zuzügl. Prüfungsgebühr EUR 490,00
Inhalte:
- DIA 1 – Diamanten im Schmuckhandel
- DIA 2 – Diamantgraduierung in der Praxis
- DIA 3 – Diamantgraduierung für Fortgeschrittene
- DIA 4 – Diamantpraktikum
- DIA 5 – Fachprüfung Diamantkunde
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Lehrgang
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Zeugnis und Diplom
In Kombination mit Kursbesuch inkl. absolvierter Fachprüfung „Diamantkunde“ erhalten die AbsolventInnen das Diplom „Gemmologe WIFI Austria“.
Berechtigungen:
Mit dem Abschluss „Gemmologe WIFI Austria“ qualifizieren sich die AbsolventInnen für die europaweite anerkannte FEEG-Prüfung zum/zur „European Gemmologist“.
Info:
Hinweis: Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Österreichischen Gemmologischen Gesellschaft (ÖGEMG-registriertes CIBJO-Institut und ICA-Mitglied) und der Federation for European Education in Gemmology (FEEG) durchgeführt.
Zielgruppe: Gold- und SilberschmiedInnen, Juweliere (m./w.), AntiquitätenhändlerInnen, Einzel- und GroßhändlerInnen von Juwelen, Gold- und Silberwaren sowie deren Lehrlinge, VertreterInnen von Edelmetallwaren und zukünftiges Fachpersonal der Juwelenbranche
Ausbildungsdauer: berufsbegleitender Lehrgang mit einer Gesamtdauer von ca. 18 Monaten: bestehend aus 11 Kursen und einer Fachprüfung.
Kosten: Gesamtkosten (11 Kurse): EUR 5.416,00 zuzügl. Prüfungsgebühr EUR 480,00
Inhalte:
- EK 1 – Einführung in die Edelsteinkunde
- EK 2 – Undurchsichtige Edel- und Schmucksteine
- EK 3 – Durchsichtige Edel- und Schmucksteine
- EK 4 – Die Könige der Edelsteine, behandelte Steine
- EK 5 – Behandelte Edel- und Schmucksteine
- EK 6 – Farbsteinpraktikum I
- EK 7 – Synthesen, Imitationen, Kunstprodukte
- EK 8 – Farbsteinpraktikum II
- EK 9 – Organische Schmuckmaterialien
- EK 10 – Farbsteinpraktikum III
- EK 11 – Angewandte und wissenschaftliche Gemmologie
- EK 12 – Fachprüfung „Edelsteinkunde“
- EK 13 – Prüfungsvorbereitung FEEG
- EK 14 - FEEG-Prüfung zum „European Gemmologiest
- EK 15 – FEEG Nachprüfung (Wiederholung)
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Gold- und SilberschmiedIn
Info:
Das Handwerk der Gold- und Silberschmiede ist mit dem Handwerk der Gold-, Silber- und MetallschlägerInnen verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Gold- und SilberschmiedIn
Info:
Das Handwerk der Gold- und Silberschmiede ist mit dem Handwerk der Gold-, Silber- und MetallschlägerInnen verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Gold- und SilberschmiedIn
Info:
Das Handwerk der Gold- und Silberschmiede ist mit dem Handwerk der Gold-, Silber- und MetallschlägerInnen verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Gold- und SilberschmiedIn
Info:
Das Handwerk der Gold- und Silberschmiede ist mit dem Handwerk der Gold-, Silber- und MetallschlägerInnen verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Gold- und SilberschmiedIn
Info:
Das Handwerk der Gold- und Silberschmiede ist mit dem Handwerk der Gold-, Silber- und MetallschlägerInnen verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Gold- und SilberschmiedIn
Info:
Das Handwerk der Gold- und Silberschmiede ist mit dem Handwerk der Gold-, Silber- und MetallschlägerInnen verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Gold- und SilberschmiedIn
Info:
Das Handwerk der Gold- und Silberschmiede ist mit dem Handwerk der Gold-, Silber- und MetallschlägerInnen verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Gold- und SilberschmiedIn
Info:
Das Handwerk der Gold- und Silberschmiede ist mit dem Handwerk der Gold-, Silber- und MetallschlägerInnen verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Gold- und SilberschmiedIn
Info:
Das Handwerk der Gold- und Silberschmiede ist mit dem Handwerk der Gold-, Silber- und MetallschlägerInnen verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Kunsthandwerke
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3270
Fax: +43 (0)5 90 900 -118353
E-Mail: diekunsthandwerke@wko.at
Internet: http://wko.at/diekunsthandwerke
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Bundesinnung der Metalltechniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -126
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: metalltechnik@bigr2.at
Internet: http://www.metalltechnik.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Anmelden
Fülle das Formular aus, um deine persönliche Hitliste auf BIC.at zu gestalten
Registrieren
Fülle das Formular aus, um deine persönliche Hitliste auf BIC.at zu gestalten
Passwort vergessen
Du erhälst Anweisungen per E-Mail!