Sattlerei - Reitsportsattlerei (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Sattler*in und Riemer*in

English: Saddlery specialising in riding saddlery (Saddler specialising in riding saddlery)

Weiterbildung & Karriere

Sattler*innen im Schwerpunkt Reitsportsattlerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Sattler*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten vor allem Kurse und Lehrgänge für die Bereiche Produktionssteuerung, Betriebsführung und Qualitätsmanagement an.

Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken oder Maschinen (z. B. digitale Steuerung) bieten viele Herstellerfirmen eigene Schulungen an. Die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten werden Betreibsintern angeboten.

Der Besuch von Messen, Verkaufsveranstaltungen, Branchenevents und Modeschauen ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Mode, Automobil- oder Sportgerätesektor.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Fachschulen für Lederdesign.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Design - Mode) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks auf die österreichische Ledererzeugung und -verarbeitung durch billigere ausländische Produkte und den zunehmenden Automatisierungsgrad der industriellen Fertigung ist die laufende Weiterentwicklung durch Weiterbildung und Spezialisierung für Fachkräfte in diesem Bereich besonders wichtig. Dadurch die hohe Qualität ihrer Arbeit und die laufende Weiterentwicklung ihrer spezialisierten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen bleiben Sattler*innen konkurrenzfähig finden und interessante Beschäftigungsmöglichkeiten vor.

Weiterbildungsbereiche für Sattler*innen im Schwerpunkt Reitsportsattlerei sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung
  • neue Lederverarbeitungsverfahren
  • neue Materialien (z. B. künstliches Leder, Veganes Leder) und Zubehör
  • Ökologische und Nachhaltige Lederprodukte, Up-Cycling
  • neue Veredelungsmethoden (z. b. Imprägnierung)
  • Restaurierung und Aufarbeitung von Sattlereiwaren
  • Nähmaschinentechnik (digitale Steuerung, Programmierung)
  • digitale Schnitt- und Verarbeitungstechniken
  • digitales Schnittzeichnen, digitales Design (CAD)
  • Maschinenrüsten, -einstellen, -umstellen
  • Maschinenführung, Maschinensteuerung
  • digitale Maschinensteuerung
  • Prozessautomatisierung
  • Prozessoptimierung
  • Abfall- und Abwassermanagement
  • Umwelttechnik, Umweltschutz
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Technische Dokumentation
  • Betriebsführung
  • Handel und Vertrieb von Lederprodukten
  • Marketing, Werbung, Social-Media
  • E-Commerce
  • Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
  • Fremdsprachen (vor allem Fachenglisch aber auch osteuropäische Sprachen)

Methodenkompetenzen

  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Mitarbeiterführung, Teammanagement
  • Interdisziplinäres Denken, vernetztes Denken
  • Zeitmanagement
  • Qualitätssicherung
  • Projektmanagement und -dokumentation
  • Prozessmanagement
  • Kreativität / Kreativitätstechniken

Sozialkompetenzen:

  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Leadership

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Sattler*innen im Schwerpunkt Reitsportsattlerei zu Teamleiter*innen, Vorarbeiter*innen, Werkstättenleiter*innen, bis hin zu Produktions- bzw. Betriebsleiter*innen oder zu Produktentwickler*innen bzw. Produktdesigner*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zur Lehrlingsausbilder*in ist möglich.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle (z. B. Design neuer Sattlereiprodukte) möglich. Auch die Spezialisierung auf bestimmte Produkte und Bereiche (z. B. Restaurierung und Aufarbeitung) bietet die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Fachkarriere.

Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung besteht im Rahmen reglementierter bzw. freier Gewerbe (siehe Menüpunkt „Selbständigkeit“).

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Sattlerei - Reitsportsattlerei ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

WKO-Bildungspfad Unternehmertum

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Universitätsstudium – Diplomstudium

Dauer: 8 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 240  

Voraussetzungen:

  • Fest­stel­lung der künstlerischen Eignung im Rahmen einer Zulassungsprüfung (bei Erstzulassung)

Abschluss:

Magister/Magistra der Künste (Mag.art.)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Doktoratsstudien

Weitere Infos: https://www.dieangewandte.at/design

Adressen:

Universität für Angewandte Kunst Wien
Oskar Kokoschka-Platz 2
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 711 33 -0
Fax: +43 (0)1 / 711 33 -2089
E-Mail: pr@uni-ak.ac.at
Internet: https://www.dieangewandte.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen

Info:

Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen

Info:

Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen

Info:

Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen

Info:

Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen

Info:

Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen

Info:

Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen

Info:

Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen

Info:

Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen

Info:

Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)

Adressen:

Bundesinnung der Maler und Tapezierer
Schaumburgergasse 20/6
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://www.malerundtapezierer.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung