Sattler*innen im Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Für Sattler*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten vor allem Kurse und Lehrgänge für die Bereiche Produktionssteuerung, Betriebsführung und Qualitätsmanagement an.
Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken oder Maschinen (z. B. digitale Steuerung) bieten viele Herstellerfirmen eigene Schulungen an. Die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten werden Betreibsintern angeboten.
Der Besuch von Messen, Verkaufsveranstaltungen, Branchenevents und Modeschauen ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Mode, Automobil- oder Sportgerätesektor.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Fachschulen für Lederdesign.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Design - Mode) ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks auf die österreichische Ledererzeugung und -verarbeitung durch billigere ausländische Produkte und den zunehmenden Automatisierungsgrad der industriellen Fertigung ist die laufende Weiterentwicklung durch Weiterbildung und Spezialisierung für Fachkräfte in diesem Bereich besonders wichtig. Dadurch die hohe Qualität ihrer Arbeit und die laufende Weiterentwicklung ihrer spezialisierten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen bleiben Sattler*innen konkurrenzfähig finden und interessante Beschäftigungsmöglichkeiten vor.
Weiterbildungsbereiche für Sattler*innen im Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
Arbeitsvorbereitung
neue Lederverarbeitungsverfahren
neue Materialien (z. B. künstliches Leder, Veganes Leder) und Zubehör
Ökologische und Nachhaltige Lederprodukte, Up-Cycling
Fremdsprachen (vor allem Fachenglisch aber auch osteuropäische Sprachen)
Methodenkompetenzen
Arbeits- und Betriebssicherheit
Mitarbeiterführung, Teammanagement
Interdisziplinäres Denken, vernetztes Denken
Zeitmanagement
Qualitätssicherung
Projektmanagement und -dokumentation
Prozessmanagement
Kreativität / Kreativitätstechniken
Sozialkompetenzen:
interkulturelle Kompetenzen
Kund*innen-, Serviceorientierung
Kommunikationsfähigkeit
Teamfähigkeit
Leadership
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Sattler*innen im Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei zu Teamleiter*innen, Vorarbeiter*innen, Werkstättenleiter*innen, bis hin zu Produktions- bzw. Betriebsleiter*innen oder zu Produktentwickler*innen bzw. Produktdesigner*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zur Lehrlingsausbilder*in ist möglich.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle (z. B. Design neuer Sattlereiprodukte) möglich. Auch die Spezialisierung auf bestimmte Tätigkeitsbereiche (z. B. Restaurierung und Aufarbeitung) bietet die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Fachkarriere.
Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung besteht im Rahmen verschiedener reglementierter bzw. freier Gewerbe (siehe Menüpunkt Selbständigkeit).
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Sattlerei - Fahrzeugsattlerei ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen
Info:
Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland Robert-Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen
Info:
Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten Koschutastraße 3 9020 Klagenfurt
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen
Info:
Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich Landsbergerstraße 1 3100 St. Pölten
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen
Info:
Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich Wiener Straße 150 4024 Linz
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen
Info:
Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg Faberstraße 18 5027 Salzburg
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen
Info:
Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark Körblergasse 111-113 8021 Graz
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen
Info:
Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol Egger-Lienz-Straße 118 6020 Innsbruck
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen
Info:
Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg Bahnhofstraße 24 6850 Dornbirn
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SattlerIn einschließlich FahrzeugsattlerIn und RiemerIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich FahrzeugsattlerInnen und RiemerInnen
Info:
Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und TaschnerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Bundesinnung der Maler und Tapezierer Schaumburgergasse 20/6 1040 Wien