Sachwalter*in

Andere Bezeichnung(en):
Kurator*in

Berufsbeschreibung

Sachwalter*innen regeln verschiedene Angelegenheiten bzw. treffen Entscheidungen für Personen, die aufgrund medizinischer Gutachten für unmündig erklärt wurden. Sie sind vom Gericht bestellte gesetzliche Vertreter*innen dieser Personen und haben als solche die Rechte und Pflichten eines Vormundes. Sachwalter*innen führen den Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, regeln die Finanzen und die sozialmedizinische Versorgung ihrer Klient*innen. Sie arbeiten in Büros, nehmen aber sehr viele auswärtige Termine wahr. Sachwalter*innen haben Kontakt mit ihren Klient*innen, mit Menschen aus deren Umfeld und Personen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen, wie z. B. den Mitarbeiter*innen von Behörden, Ärzt*innen und Pflegepersonal.

Sachwalter*innen können für alle rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten einer Person, die z. B. aufgrund einer Erkrankung, geistiger Behinderung oder Altersdemenz für unmündig erklärt wurde, bestellt sein. Sie vertreten ihre Klient*innen im Zuge des Gerichtsverfahrens, in dem geprüft wird, ob die Bestellung eines Sachwalters/einer Sachwalterin notwendig und gerechtfertigt ist. Sachwalter*innen können für die umfassende Vertretung einer Person bestellt werden. Dabei umfasst ihre Tätigkeit u. a. die  Verwaltung von Einkommen und Vermögen und die Vertretung vor Ämtern und Behörden. Sachwalter*innen können aber auch ausschließlich für eine ganz bestimmte Angelegenheit (z. B. die Durchsetzung eines Pensionsanspruchs) bestellt sein.

Je nach Umfang ihres Zuständigkeitsbereichs führen Sachwalter*innen den Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, verhandeln mit privaten Vertragspartner*innen und regeln finanzielle Belange. Sie sorgen außerdem dafür, dass die medizinische Versorgung der Klient*innen und die Versorgung durch soziale Dienste im erforderlichen Ausmaß gewährleistet sind (z. B. durch Heimhilfe oder Essen auf Rädern).

Sachwalter*innen führen Datenbanken, Karteien, Protokolle, Akten und Klient*innenbögen und arbeiten mit Postsendungen, Schriftstücken und Terminkalendern. Sie lesen und interpretieren Gesetzestexte, bedienen Computer, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte sowie Telefonanlagen.

Das wichtigste Arbeitsmittel eines Sachwalters/einer Sachwalterin ist aber die eigene Person. Im ständigen Kontakt mit den Klient*innen und Behörden ist einfühlsames und kompetentes Auftreten eine unverzichtbare Voraussetzung in diesem Beruf.

Sachwalter*innen sind in Büros von Behörden oder Sachwaltervereinen tätig, sie sind mit Ausnahme der Sprechstundenzeiten jedoch an keine festen Bürozeiten gebunden. Sie nehmen sehr viele auswärtige Termine und Klient*innenbesuche wahr (z. B. Behördenwege, Hausbesuche, Besuche in psychiatrischen Krankenhäusern oder Alters- und Wohnheimen).

Sachwalter*innen haben Kontakte zu Mitarbeiter*innen von Behörden, Krankenhäusern oder Wohn- und Altersheimen (siehe z. B. Diplomierte*r psychiatrische*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Arzt / Ärztin, Psychologe / Psychologin, Psychotherapeut*in, Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Altenarbeit). Bei Rechtsangelegenheiten stehen sie außerdem in Verbindung mit Fachkräften aus dem juristischen Bereich (z. B. Amtsvormund (m./w./d.), Rechtsanwalt / Rechtsanwältin).

  • Klient*innen vor Ämtern, Behörden und Gerichten rechtlich vertreten
  • medizinische und pflegerische Versorgung der Klient*innen organisieren und kontrollieren (Pflegedienste bestellen, Essen auf Rädern etc.)
  • Einkommen und Vermögen der Klient*innen verwalten
  • Schrift- und Telefonverkehr mit Ämtern, Behörden, Banken, Versicherungen durchführen
  • Behördenwege und Klient*innenbesuche durchführen (z. B. in psychiatrischen Krankenhäusern, Alters- und Wohnheimen)
  • Verein für Sachwalterschaft und  Patientenanwaltschaft (im gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Vorarlberg, einem Teil Niederösterreichs und Salzburgs)
  • Institut für Sozialdienste in Vorarlberg
  • Hilfswerk Salzburg
  • Niederösterreichischer Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Demenz Patientenanwaltschaft Vertretungsbefugnis Zivilgericht