Religionslehrer*in (Pflichtschulen)

Berufsbeschreibung

Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) sind ausgebildet als Lehrer*in für die Primarstufe oder Lehrer*in für die Sekundarstufe - Allgemeinbildung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Religion. Sie unterrichten das Fach Religion, je nach ihrer Ausbildung, an Schulen der  Primarstufe und der  Sekundarstufe bis zur 9. Schulstufe. Sie lehren den Gegenstand entsprechend den Lehrplänen des jeweiligen Schultyps und ihrer Religion bzw.  Konfession. In ihrem Unterricht vermitteln Religionslehrer*innen die grundlegenden Inhalte der eigenen Religion bzw.  Konfession, der Weltreligionen aber auch allgemein ethische Grundsätze sowie sozialkritische Inhalte. Sie arbeiten eng mit ihren Schüler*innen zusammen und haben Kontakt zu Kolleg*innen, aber auch zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*innen.

Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) haben die Aufgabe, den Schüler*innen die zentralen Glaubensinhalte ihrer Religion bzw.  Konfession nahe zu bringen und sie zu ermuntern, sich mit Wert- und Glaubenshaltungen und ethischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Im christlichen Religionsunterricht (z. B. evangelisch, katholisch, orthodox, altkatholisch) leiten Religionslehrer*innen ihre Schüler*innen an, sich mit Fragen und Herausforderungen unserer Zeit zu beschäftigen und für unterschiedliche Lebensfragen offen zu sein. Die Schüler*innen setzen sich mit möglichen Antworten auf Sinnfragen auseinander und finden auf diese Weise zu einer eigenen Wertehaltung.

Religionslehrer*innen vermitteln Inhalte christlicher Überlieferungen, die Positionen der christlichen Kirchen zu den grundlegenden Fragen des Lebens, aber auch diejenigen anderer Religionen, beispielsweise des Judentums und des Islam. Darüber hinaus informieren sie die Schüler*innen über die christliche Tradition und die Aktivitäten der Kirchen.

Neben dem christlichen Religionsunterricht findet auch der Unterricht anderer Religionen statt (z. B. islamischer oder jüdischer Unterricht - siehe auch Rabbiner*in), in dem die Religionslehrer*innen die Glaubensinhalte und Werte ihrer jeweiligen Religion vermitteln.

Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) planen den Unterricht entsprechend den aktuellen Lehrplänen und bereiten ihn durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Unterrichtsmaterialien und -medien vor. Dabei achten sie besonders auf den individuellen Entwicklungsstand und die Interessen ihrer Schüler*innen. Sie planen Ausflüge und Exkursionen, halten Tests und Prüfungen ab und benoten die Leistungen ihrer Schüler*innen. Sie beraten und informieren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Rahmen von Sprechstunden oder Elternabenden.

Religionslehrer*innen arbeiten mit Kolleg*innen zusammen und organisieren Schulgottesdienste. Sie übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.

Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) arbeiten eng mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Handlungen und Aussagen sind deshalb überlegt einzusetzen. Ein gepflegtes Äußeres und eine gepflegte Sprache sind Bedingung.

Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) verwenden verschiedene Unterlagen und Lehrmittel wie z. B. Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, Texte, Lexika, Filme, CDs, DVDs, Internettools und -anwendungen (Lernsoftware, e-Learning-Programme, Apps, Quiz-Plattformen, Microlearning-Tools). Dazu und für eigene Recherchearbeiten setzen sie Computer, Laptops und Smartphones ein.
Außerdem führen sie Klassenbücher und Aufzeichnungen über ihre Schüler*innen.

Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) sind in Klassenzimmern und Konferenzräumen tätig. Sie arbeiten mit ihren Schüler*innen, aber auch mit Berufskolleg*innen und der Schulleitung zusammen. Außerdem stehen sie in Kontakt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*innen.

Religionslehrer*innen habe grundsätzlich geregelte Arbeitszeiten während der Unterrichtstage, müssen aber für Vorbereitungs- und Korrekturarbeiten auch zu Haus arbeiten, zum Teil am Abend und an Wochenenden. Der Beruf kann auch psychisch sehr beanspruchend sein, da man als Lehrer*in mit den unterschiedlichsten persönlichen und sozialen Problemen der Schüler*innen konfrontiert wird.

  • unterrichten, d. h. die didaktisch aufbereiteten Inhalte vermitteln, die Schüler*innen zur kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten anleiten und motivieren
  • Unterrichtsmethoden und -materialien auswählen und einsetzen
  • den Religionsunterricht planen, strukturieren, vor- und nachbereiten
  • Schüler*innenleistungen und -verhalten laufend beobachten, Aufzeichnungen darüber führen und Beurteilungen abgeben
  • Projekte, Lehrausgänge, Feiern etc. organisieren und durchführen
  • den Unterricht evaluieren
  • Kontakte zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten pflegen (Sprechstunden, Sprechtage, Elternabende)
  • an Konferenzen und Besprechungen teilnehmen
  • in der Öffentlichkeitsarbeit und an der Schulentwicklung mitarbeiten

Schulen der  Primarstufe und  Sekundarstufe I:

  • Volksschulen
  • Mittelschulen, AHS-Unterstufe
  • Polytechnische Schulen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 E-Learning Ethik Exkursion Haddsch Jom Kippur Konfession Pädagogik