Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) haben die Aufgabe, den Schüler*innen die zentralen Glaubensinhalte ihrer Religion bzw. Konfession nahe zu bringen und sie zu ermuntern, sich mit Wert- und Glaubenshaltungen und ethischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Im christlichen Religionsunterricht (z. B. evangelisch, katholisch, orthodox, altkatholisch) leiten Religionslehrer*innen ihre Schüler*innen an, sich mit Fragen und Herausforderungen unserer Zeit zu beschäftigen und für unterschiedliche Lebensfragen offen zu sein. Die Schüler*innen setzen sich mit möglichen Antworten auf Sinnfragen auseinander und finden auf diese Weise zu einer eigenen Wertehaltung.
Religionslehrer*innen vermitteln Inhalte christlicher Überlieferungen, die Positionen der christlichen Kirchen zu den grundlegenden Fragen des Lebens, aber auch diejenigen anderer Religionen, beispielsweise des Judentums und des Islam. Darüber hinaus informieren sie die Schüler*innen über die christliche Tradition und die Aktivitäten der Kirchen.
Neben dem christlichen Religionsunterricht findet auch der Unterricht anderer Religionen statt (z. B. islamischer oder jüdischer Unterricht - siehe auch Rabbiner*in), in dem die Religionslehrer*innen die Glaubensinhalte und Werte ihrer jeweiligen Religion vermitteln.
Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) planen den Unterricht entsprechend den aktuellen Lehrplänen und bereiten ihn durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Unterrichtsmaterialien und -medien vor. Dabei achten sie besonders auf den individuellen Entwicklungsstand und die Interessen ihrer Schüler*innen. Sie planen Ausflüge und Exkursionen, halten Tests und Prüfungen ab und benoten die Leistungen ihrer Schüler*innen. Sie beraten und informieren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Rahmen von Sprechstunden oder Elternabenden.
Religionslehrer*innen arbeiten mit Kolleg*innen zusammen und organisieren Schulgottesdienste. Sie übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.