Reinigungstechniker*innen führen verschiedenste Reinigungsarbeiten in Innenräumen sowie an Fassaden und Glasflächen von Gebäuden durch. Zu den Objekten, die von ihnen gereinigt und betreut werden, gehören Krankenhäuser, Schulen, Büro- und Industriegebäude, Sportstätten, Schwimmbäder oder Ausstellungsflächen aber auch Wohnhäuser sowie Gewerbe- und Industrieanlagen (Industrie- und Maschinenreinigung).
Bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen, besichtigen sie die Objekte oder Räumlichkeiten, sie beurteilen die zu reinigenden Flächen und Untergründe, legen die Art der Reinigung und die Auswahl der Reinigungsmittel fest und erstellen einen Arbeitsplan. Sie mischen die Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel in der nötigen Menge und Zusammensetzung an und transportieren sie zum Einsatzort. Bei Fassadenreinigungen stellen sie Gerüste und Arbeitsbühnen auf und sichern den zu reinigenden Bereich ab. Sie behandeln die Fassadenflächen mit Hoch- und Niedrigdruck-, Dampfreinigungs-, Sandstrahlgeräten, Kratzern, Wischern etc. und bringen abschließend Imprägnierungs- und Schutzmittel an, um die Fassadenteile gegen Feuchtigkeit, Pilzbefall oder Umweltverschmutzung zu schützen.
Im Innenbereich werden Böden, Wände, Fenster, Teppichböden, Möbel, Toiletten, Waschräume, Stiegenhäuser usw. durch Kehren, Wischen, Waschen, Scheuern, Staubsaugen oder Polieren mit entsprechenden Geräten (Kehrmaschinen, Einscheibenmaschinen, Schamponiermaschinen, Trocken- und Nasssauger, Scheuersaugautomaten usw.) oder im Trockenreinigungsverfahren mit Pulver, Kehrspänen und Sprays gesäubert. Die gereinigten Böden und Gegenstände werden mit Pflege- und Schutzmitteln behandelt. Die Reinigungstechniker*innen führen auch Desinfektionen z. B. in Krankenanstalten, Küchen und Nahrungsmittel verarbeitenden Betrieben, Bädern und Saunen durch.
Spezielle Tätigkeitsbereich von Reinigungstechniker*innen umfassen Wartungs- und Reinigungsarbeiten im Bereich der Denkmalpflege, in der Gewerbe- und Industriereinigung, wo Reinigungstechniker*innen Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen reinigen, Verkehrseinrichtungen (z. B. U-Bahnstationen und Bahnhöfe) und Verkehrsmittel (Züge, Busse, Straßenbahnen), aber auch die Reinigung von Außenbeleuchtungen, Signal- und Verkehrsanlagen, Verkehrsschildern, Lichtreklamen usw.
Zu den Aufgaben von Reinigungstechniker*innen gehört neben der eigentlichen Reinigungstätigkeit aber auch die Mitwirkung bei der Organisation und Arbeitsplanung. Sie nehmen Kundenaufträge entgegen, unterstützen bei der Planung der Abwicklung der Aufträge und bei der Personaleinteilung und führen Aufzeichnungen wie Arbeitsprotokolle und Stundenlisten. Sie beraten die Kundinnen und Kunden über geeignete Reinigungsmaßnahmen und Pflegemittel, nehmen Reklamationen entgegen und klären die Kundenbeschwerden. Mit entsprechender Weiterbildung führen sie als Objektleiter*innen eigene Reinigungsteams und sind eigenverantwortlich für die umfassende Betreuung ihrer Bestandsobjekte verantwortlich.
Reinigungsfirmen sind mitunter auf bestimmte Reinigungs- und Pflegebereiche spezialisiert: z. B. Brandschadenreinigung, Bauschlussreinigung, Reinigung nach Großveranstaltungen (Bälle, Stadtfeste), Pflege von Grünanlagen oder Hausbesorgerservice.