Regieassistent*in
Selbstständigkeit
Bei der Tätigkeit als Regieassistent*in handelt es sich grundsätzlich um eine unselbstständige Berufstätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnissen/Dienstvertrages.
Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen des freien Gewerbes Filmproduktion (Gewerbeschein Filmproduktion) möglich. Dazu müssen aber jedenfalls folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die selbstständige Tätigkeit wird mit eigenem Equipment ausgeführt
- es besteht vollständig selbstständige Zeiteinteilung
- Erstellung der Beiträge (z. B. Reportagen, News) erfolgt selbstständige und weisungsfreie
Dem Filmproduzenten/der Filmproduzentin obliegen sämtliche zur Erstellung eines audiovisuellen Produktes notwendige Schritte selbstständig auszuüben: Entwicklung, Drehbuch, Kamera, Schnitt, Postproduktion und als Nebenrecht die Verwertung der Produktion.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt für gewöhnlich eine unselbstständige Tätigkeit vor.
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
Als Autor*in oder Drehbuchautor*in können Regieassistent*innen als Künstler*in auch im Rahmen eines freien Berufes selbstständig tätig sein.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.