Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

Andere Bezeichnung(en):
Anwalt/Anwältin

English: Lawyer, Attorney

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist vor allem gegeben durch:

Freie Berufe:

  • Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Voraussetzung für die freie (selbstständige) Berufsausübung ist die erfolgreiche Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung vor einer Kommission des Oberlandesgerichtes, die positive Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer sowie die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen. Weitere Informationen siehe auch unter Ausbildung bzw. auf den Seiten der Österreichischen Rechtsanwaltskammer.

Details zu den Voraussetzungen lesen Sie unter Ausbildung.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Mit Ausnahme der freien Berufe (und neuen Selbstständigen) sowie der Landwirtschaft brauchst du für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst eine Gewerbeberechtigung. Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte: