Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

Andere Bezeichnung(en):
Anwalt/Anwältin

English: Lawyer, Attorney

Berufsbeschreibung

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen wie Vereine, Gesellschaften, Organisationen usw. in allen rechtlichen Bereichen (z. B. Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Familienrecht), in der Regel sind sie jedoch auf bestimmte Arbeitsbereiche spezialisiert. Sie vertreten ihre Klient*innen vor Gericht und vor Behörden, verfassen und begutachten Verträge und unterstützen ihre Klient*innen in speziellen Rechtsfragen, z. B. im Rahmen von Unternehmensgründungen oder bei größeren Verkaufsgeschäften und Projektverträgen. Sie arbeiten als Freiberufliche in eigener Praxis oder angestellt in Rechtsanwaltskanzleien und haben direkten Kontakt zu ihren Klient*innen sowie zu Berufskolleg*innen und anderen juristischen Spezialist*innen, z. B. zu Richter*innen, Rechtspfleger*innen und Gerichtsvollzieher*innen.

"Entscheidend war, dass ich den Beruf wirklich endgültig gewählt habe, das Gerichtsjahr, das jeder macht nach Abschluss des Studiums, weil da hat man den ersten Einblick in die Berufspraxis. Man sieht sowohl das Bild eines Richters als auch das eines Anwaltes. Man ist rund neun Monate bei verschiedenen Gerichtsstationen, d. h. man hat sowohl Strafrecht als auch Zivilrecht oder Verlassenschaftsrecht und gewinnt dadurch einen ersten Eindruck. Da wird schon einmal die Grundstruktur für die meisten Leute gelegt, welche Berufe sie dann einmal wirklich wählen wollen."
Dr. Manfred Palkovits, Rechtsanwalt, in einem Interview aus: AMS your job, 2005.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten die Interessen ihrer Klient*innen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen und in zivilrechtlichen, strafrechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten. Sie sind in nahezu allen Rechtsbereichen tätig, in der Regel sind sie aber auf einen bestimmten Bereich spezialisiert, z. B. auf Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Mietrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Strafrecht. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unterliegen im Interesse ihrer Auftraggeber*innen der Schweigepflicht und dürfen in einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten.

Die Tätigkeiten von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfasst zwei große Bereiche: die rechtliche Beratung und die Vertretung vor Gericht und Behörden. Sie führen für ihre Klient*innen den in diesem Zusammenhang anfallenden Schrift- und Telefonverkehr durch, füllen Formulare aus, reichen Anträge ein, wickeln Verträge ab usw. Bei Rechtsstreitigkeiten und Prozessen vor Gericht vertreten sie die Interessen ihrer Klient*innen, sie studieren die Akten und Beweismittel, sondieren die Rechtslage, befragen Zeug*innen, bereiten ein Plädoyer vor, das sie dann während des Prozesses im Gerichtssaal vortragen.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen lesen und bearbeiten Akten und verwenden juristische Materialien und Unterlagen wie Gesetzbücher, Verordnungen, Handbücher, Lexika usw. Sie arbeiten mit Computer und Laptops und bedienen Drucker,  Scanner, Fax- und Kopiergeräte sowie Telefonanlagen und Mobiltelefone. Weiters führen sie Datenbanken, Kund*innenkarteien sowie Protokolle und verschiedenste Dokumente.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen arbeiten als Selbstständige in eigener Praxis oder als Angestellte in den Büros und Besprechungszimmern von Rechtsanwaltskanzleien. Sie sind in Gerichtssälen und bei Lokalaugenscheinen an Unfall- und Tatorten tätig. Sie haben direkten Kontakt zu ihren Kund*innen und Mandant*innen sowie zu Berufskolleg*innen und anderen juristischen Fachkräften, siehe z. B. Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Notar*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin, Richter*in, Berufsdetektiv*in.

  • Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen bei der Abwicklung von Geschäften, beim Abschluss von Verträgen usw. rechtlich beraten
  • Verträge verfassen, Vertragsentwürfe überprüfen und begutachten
  • Klient*innen in Arbeits-, Miet-, Familien-, Konsumenten- oder Sozialrechtsfragen beraten
  • Klient*innen in Zivilprozessen vertreten (als Kläger*in oder Angeklagte*r)
  • Klient*innen in Verwaltungsprozessen vertreten - Prozessgegner ist der Staat bzw. eine Behörde
  • Klient*innen (als Angeklagte) in Strafprozessen vertreten - Kläger ist der Staat
  • Klient*innen vor Behörden wie Polizei oder Finanzamt vertreten
  • Datenbanken, Archive, Kund*innenkarteien führen, Gerichtsakten, Protokolle, Formulare etc. führen
  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen
  • öffentliche Ämter, Ministerien, Institutionen und Organisationen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Außerstreitverfahren Bagatelldelikt Exekutive Judikative Kuratel Legislative Mandat Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichisches Justizsystem Staatsanwaltschaft Strafgericht

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