Polizeilicher Fallanalytiker / Polizeiliche Fallanalytikerin

Andere Bezeichnung(en):
Profiler*in

Berufsbeschreibung

Polizeiliche Fallanalytiker*innen (auch bekannt als "Profiler*innen") unterstützen Ermittler*innen bei ihren Untersuchungen von Kriminalfällen. Sie sind Spezialist*innen in der Analyse von menschlichem Verhalten und Handlungen d. h. sie untersuchen, wie sich bestimmte Personen (Täter*in) verhalten bzw. verhalten haben und helfen dadurch, die Ermittlungen voran zu bringen.

Im Gegensatz zu manchen Profiler*innen aus TV-Serien arbeiten polizeiliche Fallanalytiker*innen immer im Team, ausschließlich in der Fallanalyse anhand von Gutachten und Unterlagen und sind nur in Ausnahmefällen an der Arbeit am Tatort beteiligt.

Für ihre Tätigkeit benötigen Polizeiliche Fallanalytiker*innen ein umfangreiches Fach- und Erfahrungswissen in der polizeilichen Ermittlungsarbeit, Spezialwissen im Bereich  Kriminalistik sowie die Fähigkeit zum logisch-analytischen und interdisziplinären Denken. Sie haben meist langjährige Erfahrung als Ermittler*innen und sind zusätzlich in den Bereichen Psychologie, Psychiatrie, Soziologie,  Forensik oder Rechtswissenschaft ausgebildet.

Der Beruf des/der Polizeilichen Fallanalytiker*in ist in den letzten Jahren durch "Profiler*innen" in TV-Serien sehr bekannt geworden. Dabei erstellen einzelne Ermittler*innen ein Täterprofil, das sie zur direkt Aufklärung des Kriminalfalles führt. In der Realität arbeiten Polizeiliche Fallanalytiker*innen jedoch viel stärker im Hintergrund und werden nur bei besonderen Fällen (vor allem bei Tötungs- und Sexualdelikten) als Berater*innen hinzugezogen. Die Ergebnisse ihrer Arbeit unterstützen die Ermittler*innen und führen in den meisten Fällen zwar nicht direkt zur Lösung, sind jedoch ein wichtiger Beitrag zur weiteren Aufklärung des Falles.

Polizeiliche Fallanalytiker*innen arbeiten stets im Team von mindestens drei Personen, dabei wenden sie in den meisten Fällen die Operativen Fallanalyse (OFA) an. Diese ist dann sinnvoll, wenn die bisherigen Ermittlungen der Polizei nicht ergiebig waren. In diesem Fall können die Ergebnisse einer Fallanalyse neue Ermittlungshinweise ergeben und/oder den Kreis der Verdächtigen einschränken. Polizeiliche Fallanalytiker arbeiten alle Unterlagen des Falles auf, um mögliche Täter, Tatablauf, Opferverhalten, etc. rekonstruieren zu können. Sie haben normalerweise keinen Kontakt zu Zeugen oder dem Tatort, sondern halten sich an die bereits vorhandenen objektiven Fakten (Fotos, Berichte, Protokolle). Schließlich werden Annahmen darüber getroffen, wie die Straftat geschah und der Entscheidungsprozess des/der Täter*in (Motiv, Risiko, Zeit, Ort) nachvollzogen. Als letzter Schritt wird versucht, Verhaltensmerkmale und Eigenschaften (z. B. Alter, Regionaler Bezug, Lebenssituation, Tatverhalten) von der Analyse abzuleiten, um eine genauere Eingrenzung bei der Suche nach dem/der Täter*in zu ermöglichen. Dabei nützen Polizeiliche Fallanalytiker*innen elektronische Datenbanken der Polizei (z. B. ViCLAS - Violent Crime Linkage Analysis System). Nach Abschluss der Fallanalyse, übermitteln sie die Ergebnisse an die ermittelnden Polizist*innen bzw. Kriminalbeamt*innen.

Für die Tätigkeit als polizeiliche*r Fallanalytiker*in kommen nur Personen in Frage, die neben der psychologischen, sozialwissenschaftlichen oder juristischen Ausbildung im jeweiligen Arbeitsbereich schon viel Erfahrung im polizeilichen bzw. kriminalistischen Bereich gesammelt haben.

Polizeiliche Fallanalytiker*innen arbeiten mit Laptops, Computern, Archivsystemen der Polizei und kriminalistischen Softwareprogrammen bzw. Datenbanksystemen (z. B. ViCLAS - Violent Crime Linkage Analysis System). Sie bedienen weiters alle gängigen kommunikativen Arbeitsmittel im Büro- und Administrationsbereich (Telefon, Mobiltelefon, Fax, Drucker,  Scanner, Internet etc.).

Mittels Fachliteratur im Bereich  Kriminalistik und  Forensik, Psychologie, Verhaltensforschung sowie im Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen auf Tagungen und im Internet bilden sich Polizeiliche Fallanalytiker*innen laufend weiter.

Polizeiliche Fallanalytiker*innen arbeiten in Dienstellen des österreichischen Bundeskriminalamtes bzw. der Polizei oder in Kriminaldienststellen. In seltenen Fällen besuchen sie für die Analyse und die  Rekonstruktion des Tathergangs einer Straftat die Orte von Verbrechen und Unfällen oder Labore der Gerichtsmedizin und Räumlichkeiten von Justizanstalten und Gerichten.

Polizeiliche Fallanalytiker*innen arbeiten in Österreich immer im Team und haben fallweise Kontakt zu anderen Berufen, welche im Bereich der  Kriminalistik tätig sind, z. B. Forensiker*in (Spurensicherungsexpert*in), Ballistiker*in, Gerichtsmediziner*in, Psychologe / Psychologin, Kriminologe / Kriminologin, Staatsanwalt / Staatsanwältin, Richter*in. Die Fallanalyse erstellen sie für die ermittelnden Beamt*innen (siehe Kriminalbeamter / Kriminalbeamtin oder Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst) mit denen sie eng zusammenarbeiten.

  • forensische Daten (Tatortfotos, Spuren) und Zeugenprotokolle auswerten
  • Obduktionsberichte bzw. medizinische Gutachten auswerten
  • Tatortumgebung, -zeitpunkt und Opfer analysieren
  • Tathergang, Vor- und Nach-Tatverhalten rekonstruieren
  • Fallanalyse des Täters (Alter, regionaler Bezug, Verhältnis zu Opfer, Lebenssituation, etc.) erstellen
  • während der Analyse fehlende Informationen mit den zuständigen Ermittler*innen besprechen
  • fallweise Hypothesen mithilfe von speziellen Datenbanksystemen (z. B. VICLAS) konkretisieren
  • Analyseergebnisse an die zuständigen Ermittler*innen übermitteln
  • laufend Verhaltensprofile und Tätergruppen studieren
  • Öffentlicher Dienst - Kriminaldienst

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 DNA Fingerprint Forensik Indiz / Indizienprozess Kriminalistik Kriminaltechnik Kriminologie nichtletale Waffen