Pferdewirte und Pferdewirtinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten. Der Bundesfachverband (BFV) für Reiten und Fahren in Wien führt verschiedene Reit- und Fahrkurse durch.
Das Pferdezentrum Stadl-Paura (OÖ) bietet bei Bedarf Kurse zur Aus- und Weiterbildung in der Pferdewirtschaft an.
Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.
Außerdem sind viele Landwirtschaftlichen Fachschulen auch in der Weiterbildung tätig.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Große landwirtschaftliche Betriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsthemen für Pferdewirte und Pferdewirtinnen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
biologische, nachhaltige Pferdewirtschaft
Reitsport und Pferdetourismus
Pferdeheilkunde
Pferdezucht
Stallwirtschaft, Gebäudemanagement
Umweltschutz, Ressourcenmanagement
gesetzliche Vorschriften, nationales und internationales Förderwesen
Betriebsmanagement, Verwaltung
Lagerhaltung, Einkauf, Bestellwesen
Buchhaltung, Kostenrechnung, Dokumentation
Werbung, Marketing, Direktmarketing
Social Media
Datensicherheit, Datenschutz
Methodenkompetenzen
Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
Arbeits- und Betriebssicherheit
Unfallverhütung in der Pferdewirtschaft
Hygiene und Sauberkeit
Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
Termin- und Zeitmanagement
Team- und Mitarbeiter*innenführung
Sozialkompetenzen
Kommunikationsfähigkeit
Kund*innen/Serviceorientierung
Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Pferdewirte und Pferdewirtinnen zu Teamleiter*innen, bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Landwirtschaftlichen Meister*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte Pferderassen, Pferdetraining oder Pferdetourismus und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise als Landwirt*in im Rahmen eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes oder im Rahmen verschiedener landwirtschaftlicher Nebengewerbe möglich (siehe auch Menüpunkt Selbstständigkeit).
Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Der Abschluss einer Höheren Lehranstalt für Tourismus berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und umfasst die Studienberechtigung.
Die Qualifikation für eine Reihe touristischer Berufe ist prinzipiell unabhängig vom jeweiligen Schwerpunkt der Höheren Lehranstalt für Tourismus.
Info:
Höhere Lehranstalten für Tourismus sind mit unterschiedlichsten Ausbildungsschwerpunkten eingerichtet. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt ab der dritten Klasse.
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Die Ausbildung in Tourismusmanagement erfolgt an der Tourismusschule an 4 Tagen pro Woche und beinhaltet eine tourismusbezogenen Ausbildung in Rechnungswesen und Controlling, Betriebswirtschaft, Marketing und Informationsmanagement, umfassende Allgemeinbildung in Deutsch, Mathematik, Recht, Geschichte, Naturwissenschaften, praxisorientierte Ausbildung in Sprachen (Englisch, Italienisch), Premiumausbildung in Küche und Service + Betriebspraktikum. Die Ausbildung am Stiegerhof in Pferdewirtschaft wird an einem Tag pro Woche geblockt. Inhalte sind Pflege, Fütterung, Zucht/Aufzucht und Gesunderhaltung von Pferden, landwirtschaftliche Tätigkeiten in der Futterproduktion, Reit- und Fahrausbildung, Dienstleistungen in Verbindung mit Pferdehaltung und Reit- und Fahrsport und die wirtschaftliche Erfolgskontrolle.
Die Pflichtpraktika umfassen 32 Wochen, davon mindestens 4 mit Pferdeschwerpunkt.
3- bzw. 4-jährige land- und forstwirtschaftliche Fachschule oder abgeschlossene Berufsausbildung zum/r landwirtschaftlichen Facharbeiter/in 2- oder 3- bzw. 4-jährige land- und ernährungswirtschaftliche Fachschule mit jeweils spezifischen Eignungsprüfungen Zugang für „QuereinsteigerInnen“ mit abgeschlossener Berufsausbildung, Matura oder abgeschlossenem Studium mit jeweils spezifischen Eignungsprüfungen Jeweils zusätzlich erforderlich: Einschlägige Praxis von mindestens 3 Monaten in einem Reit- oder Zuchtbetrieb
Abschluss:
Facharbeiterbrief für Pferdewirtschaft
Berechtigungen:
Berechtigt die Ausübung facheinschlägiger Gewerbe sowie des Handelsgewerbes.
abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Agrarmarketing
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Agrarmarketing im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Pferdewirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Pferdewirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Pferdewirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Pferdewirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Pferdewirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Pferdewirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Pferdewirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Pferdewirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Pferdewirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Pferdewirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Pferdewirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Pferdewirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Pferdewirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Pferdewirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Pferdewirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Pferdewirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Pferdewirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Pferdewirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.