Personenbetreuer*in

Andere Bezeichnung(en):
24-Stunden-Betreuer*in

Berufsbeschreibung

Personenbetreuer*innen unterstützen und betreuen hilfsbedürftige Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren gewohnten Alltag zu bewältigen. Sie übernehmen haushaltsnahe Dienstleistungen, geben Unterstützung bei der Lebensführung und leisten den zu betreuenden Personen Gesellschaft. Anders als Heimhelfer*innen arbeiten Personenbetreuer*innen für eine Person mehrere Stunden am Stück, z. B. 12 bzw. 24 Stunden. Daher wohnen Personenbetreuer*innen im selben Haushalt wie die betreuungsbedürftige Person. Personenbetreuer*innen betreuen zum Großteil ältere Menschen und haben Kontakt zu deren Angehörigen.

Der Tätigkeitsbereich von Personenbetreuer*innen umfasst die Haushaltsführung, Körperpflege und  Hygiene, Unterstützung bei der Lebensführung, die Freizeitgestaltung sowie leichte pflegerische Tätigkeiten von bzw. für hilfsbedürftige, zumeist ältere Personen. Dabei leben sie gemeinsam mit der zu betreuenden Person im gleichen Haushalt. Je nach Betreuungsbedarf übernehmen Personenbetreuer*innen den Einkauf, Reinigungsarbeiten, das Wäscheservice, bereiten Mahlzeiten zu und unterstützen bei der Körperpflege und  Hygiene. Weiters gehen Personenbetreuer*innen bei alltäglichen Verrichtungen, wie z. B. Benutzung von technischen Geräten zur Hand oder gestalten mit der zu betreuenden Person bzw. für sie die Freizeit (z. B. Spazieren gehen, Unterhaltungen führen, spielen). Personenbetreuer*innen dürfen einfache pflegerische Arbeiten übernehmen. Dies betrifft vor allem die Körperpflege und  Hygiene. Generell leisten sie all jene Hilfestellungen, damit ihre Kunden/Kundinnen so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben können.

Personenbetreuer*innen müssen den Gesundheitszustand und die durchgeführten Tätigkeiten im Haushalts- und Pflegebuch dokumentieren und Angehörigen und medizinischem Personal darüber Auskunft geben. Im Fall eines Arztbesuchs bzw. längeren Krankenhausaufenthalts der zu betreuenden Person bereiten sie den Ortswechsel vor.

Personenbetreuer*innen dürfen an die betreuten Personen keine Medikamente verabreichen oder andere ärztliche Tätigkeiten ausüben. Nur mit einer  Delegation durch einen Arzt/eine Ärztin dürfen sie z. B. Arzneimittel verabreichen und Bandagen und Verbänden anlegen.

Die Grundlage der Betreuung und Hilfe ist die ganzheitliche Hilfestellung, basierend auf den Prinzipien Erhaltung, Förderung, Stützung und Ergänzung der Lebensaktivitäten zur Befriedigung der alltäglichen Lebensbedürfnisse.

Personenbetreuer*innen arbeiten zum einen MIT den betreuungsbedürftigen Personen und zum anderen FÜR sie. Arbeiten sie direkt mit den Personen, so betrifft dies die Körperpflege,  Hygiene und Hilfestellung bei der Lebensführung. Bei der Körperpflege werden Cremen, Salben, Lotionen, Shampoos etc. verwendet. Im Bereich der  Hygiene kommen Handschuhe sowie Inkontinenzprodukte zum Einsatz. Weitere Arbeitsmittel sind altersgerechte Hilfsmittel, wie z. B. Leibstuhl und Badelift. Ist die betreute Person stark bewegungseingeschränkt, werden Rollatoren, Rollstühle oder Pflegebetten verwendet. Besonders zu beachten ist, dass Personenbetreuer*innen (ältere) Menschen betreuen und Geduld und Einfühlungsvermögen bei jeder einzelnen Tätigkeit Voraussetzungen sind.

In der Arbeit für die betreute Person, z. B. bei der Unterstützung in der alltäglichen Lebensführung, müssen sich Personenbetreuer*innen mit allen Geräten und Produkten, die die betreute Person bedienen möchte vertraut machen. In der Haushaltsführung benutzen Personenbetreuer*innen Kochutensilien, Reinigungs- und Waschmittel sowie dafür notwendige Geräte, wie z. B. Elektro- oder Gasherd, Staubsauger, Waschmaschine und Wäschetrockner.

Zur Führung des Haushalts- und Pflegebuches kommen verstärkt Computer(-programme) zum Einsatz. Der Kontakt mit Angehörigen und medizinischem Personal beruht auf Kommunikation und der Kenntnis der deutschen Sprache.

Personenbetreuer*innen betreuen ihre Kunden/Kundinnen in deren eigenen Wohnungen. Sie wohnen bei ihnen und stehen diesen damit rund um die Uhr für deren Bedürfnisse zur Verfügung. Eigene Zeiten für Ruhe- und Freizeit müssen vertraglich vereinbart werden. Dies sind zumeist täglich zwei Stunden. Der generelle Arbeitsrhythmus ist mehrwöchig, jedoch nicht mehr als vier Wochen am Stück. Danach wird in diesem Rhythmus mit einer zweiten Personenbetreuer*in gewechselt. Die freie Zeit verbringen Personenbetreuer*innen zumeist bei ihrer Familie und nutzen diese für Erholung.

Bei ihrer Arbeit sind sie in allen Wohnräumen der Wohnung/des Hauses tätig. Sie haben Kontakt zu den Angehörigen/Familienmitgliedern der Betreuungsperson, zu Ärztinnen und Ärzten (siehe Arzt / Ärztin), zu Pflegepersonal (siehe Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Altenarbeit, Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (Hauskrankenpflege)) und fallweise zu Behörden.

Eine Personenbetreuer*in ist in einem sehr persönlichen Bereich tätig, wodurch soziale Kompetenzen eine sehr hohe Bedeutung haben. In privaten Haushalten und in einem fremden familiären Umfeld zu leben und zu arbeiten erfordert einerseits die Fähigkeit sich anzupassen und andererseits sich abzugrenzen.

Alltägliche Betreuungstätigkeiten:

  • haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufen, zubereiten von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Wäscheversorgung, Betreuen von Pflanzen und Tieren
  • Unterstützung bei der Lebensführung: Gestalten des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
  • Freizeitgestaltung: Unterhaltungen führen, spielen, Spaziergänge, Begleitung bei Unternehmung der betreuten Person
  • praktische Vorbereitung auf einen Ortswechsel, z. B. wenn die betreute Person zum Arzt oder ins Krankenhaus gebracht werden muss

Pflegerische Tätigkeiten
Falls keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, ist ein*e Personenbetreuer*innen berechtigt, ohne Aufsicht und  Delegation folgende Tätigkeiten auszuführen:

  • Unterstützen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Unterstützen bei der Körperpflege
  • Unterstützen beim An- und Auskleiden
  • Unterstützen bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl, Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
  • Unterstützen beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen

Nur mit Delegation durch einen Arzt/eine Ärztin dürfen sie auch Medikamente verabreichen, Verbände wechseln, einfache Licht- und Wärmeanwendungen durchführen und Insulininjektionen oder Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln verabreichen sowie Blutabnahmen zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen durchführen.


Dokumentation/kommunikative Tätigkeiten:

  • Führung des Haushalts- und Pflegebuches
  • Dokumentation über Gesundheitszustand der zu betreuenden Person
  • Verständigung von Arzt bzw. Rettungsdienst
  • Gespräche mit Angehörigen und medizinischem Personal

Personenbetreuer*innen sind überwiegend selbstständig tätig. Personen, die unselbstständig tätig sein möchten, können Arbeitsplätze in verschiedenen Sozialeinrichtungen und Hilfsorganisationen (staatlich, privat, kirchlich) finden.

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 active ageing Ambient Assisted Living Demenz E-Health Geriatrie Palliative Care Psychosoziale Betreuung