Osteopath*in ist eine nicht gesetzlich geregelte Spezialisierung in einer Reihe von Gesundheitsberufen (siehe Arzt / Ärztin, Physiotherapeut*in, Ergotherapeut*in, Hebamme (m./w./d.) oder Tierarzt / Tierärztin). Eine abgeschlossene Ausbildung in einem dieser Berufe ist Voraussetzung, um eine Weiterbildung zum/zur Osteopath*in beginnen zu können. Ausbildungen zum/zur Osteopath*in sind nicht staatlich geregelt und werden derzeit z. B. an der Wiener Schule für Osteopathie angeboten.
ÄrztInnen, ZahnärztInnen und PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen und Hebammen mit einer osteopathischen Basisausbildung im Ausmaß von mind. 1.100 Unterrichtseinheiten in mind. 4 Jahren
AbsolventInnen einer Vollzeitausbildung in Osteopathie mit mind. 4.500 Unterrichtseinheiten in mind. 4 Jahren sowie Praxiserfahrung von mindestens 3 Jahren
Abschluss:
Master of Science (MSc)
Info:
Inhalte:
Ziel des Lehrganges ist es, die Osteopathie umfassend und mit allen Facetten darzustellen. Vom neuesten Stand medizinischen Wissens und aktueller Forschung über detailliertes medizinisches Hintergrundwissen bis zu spezifischen Techniken im cranialen oder visceralen Bereich. In Kooperation mit: Wiener Schule für Osteopathie
Adressen:
Universität für Weiterbildung Krems - Fakultät für Gesundheit und Medizin - Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung Dr.-Karl-Dorrek-Str. 30 3500 Krems