Osteopath*in

Ausbildung

Osteopath*in ist eine nicht gesetzlich geregelte Spezialisierung in einer Reihe von Gesundheitsberufen (siehe Arzt / Ärztin, Physiotherapeut*in, Ergotherapeut*in, Hebamme (m./w./d.) oder Tierarzt / Tierärztin). Eine abgeschlossene Ausbildung in einem dieser Berufe ist Voraussetzung, um eine Weiterbildung zum/zur Osteopath*in beginnen zu können. Ausbildungen zum/zur Osteopath*in sind nicht staatlich geregelt und werden derzeit z. B. an der Wiener Schule für Osteopathie angeboten.

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 3 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • ÄrztInnen, ZahnärztInnen und PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen und Hebammen mit einer osteopathischen Basisausbildung im Ausmaß von mind. 1.100 Unterrichtseinheiten in mind. 4 Jahren
  • AbsolventInnen einer Vollzeitausbildung in Osteopathie mit mind. 4.500 Unterrichtseinheiten in mind. 4 Jahren sowie Praxiserfahrung von mindestens 3 Jahren

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Info:

Inhalte:
Ziel des Lehrganges ist es, die Osteopathie umfassend und mit allen Facetten darzustellen. Vom neuesten Stand medizinischen Wissens und aktueller Forschung über detailliertes medizinisches Hintergrundwissen bis zu spezifischen Techniken im cranialen oder visceralen Bereich. In Kooperation mit: Wiener Schule für Osteopathie

Adressen:

Universität für Weiterbildung Krems - Fakultät für Gesundheit und Medizin - Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung
Dr.-Karl-Dorrek-Str. 30
3500 Krems

Tel.: +43 (0)2732 / 893-2600
Fax: +43 (0)2732 / 893-4600
E-Mail: dieter.falkenhagen@donau-uni.ac.at
Internet: http://www.donau-uni.ac.at/de/department/kmbt/index.php