Operationsgehilfe / Operationsgehilfin

Ausbildung

Die Operationssassistenz ersetzte die bisherige Ausbildung zur/zum Operationsgehilf*in gem. § 44 lit. e MTF-SHD-Gesetz. Die Operationsassistenz gehört zu den 8 Medizinischen Assistenz-Ausbildungen gemäß dem Medizinische-Assistenzberufe-Gesetz (BGBl In Nr.89/2012), siehe Nachfolgeberuf Operationsassistent*in.

Allgemeine Information für Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Sanitätshilfsdienst:
Die Ausbildung im Sanitätshilfsdienst erfolgt in Kursen, die jeweils nach Bedarf in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet werden. Die Sanitätshilfsdienste (ausgenommen Heilbademeister*in und Heilmasseur*in) dürfen berufsmäßig bereits vor Absolvierung des Kurses ausgeübt werden. Die erfolgreiche Absolvierung des Kurses ist jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Berufsantritt nachzuweisen. Bewerber*innen wird empfohlen, sich zunächst direkt mit den in Betracht kommenden Dienstgeber*innen (Krankenanstalt, Arzt/Ärztin, Kuranstalten etc.) in Verbindung zu setzen. Nähere Auskünfte über Termin und Ort der Kurse können beim jeweiligen Amt der Landesregierung eingeholt werden.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Krankenhaushygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation
  • Instrumenten- und Gerätelehre
  • Erste Hilfe einschließlich Verbandslehre und Krankenbetreuung
  • Strahlenkunde und Strahlenschutz
  • Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Betriebsführung im Krankenhaus