Molkerei- und Käsereiwirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Andere Bezeichnung(en):
Molkerei- und Käsereifacharbeiter*in, Facharbeiter*in Molkerei- und Käsereiwirtschaft
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Lehre und Matura
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
- Links
- Lehrstellenbörsen
- Lehrlingszahlen
- Bewerbung üben
Weiterbildung & Karriere
Käser*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten für Käser*innen bieten die Landesberufsschule für Käser*innen und die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft in Rotholz/Jenbach (Tirol). Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu den Themen Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet der Lebensmittel-Cluster Oberösterreich.
Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Viele Molkereien und Käsereibetriebe führen für ihre Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bio-Käse) oder bieten Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Lebensmitteltechnik, Agrartechnik, Ökologie).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsthemen für Käser*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- Lebensmitteltechnologie
- Herstellung neuer Käsesorten, Bio- und Öko-Produkte
- Entwicklungen in der Lebensmittelindustrie
- Betriebswirtschaft, molkereiwirtschaftliche Verwaltung
- Lebensmittelrecht, Milchrecht
- nationales und internationales Förderwesen
- Digitalisierung in der Lebensmittelindustrie
- Produktionsautomatisierung in der Molkerei- und Käsereiwirtschaft
- Produktzyklen und Produktkreisläufe
- Umweltschutz, Ressourcenmanagement
- Lagerwirtschaft, Lagerlogistik
- Verkauf und Vertrieb, Direktvertrieb
- Werbung, Marketing, Direktmarketing
- Social Media
- Datensicherheit, Datenschutz
Methodenkompetenzen
- Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
- Hygiene und Sauberkeit
- Termin- und Zeitmanagement
- Team- und Mitarbeiter*innenführung
Sozialkompetenzen
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innen/Serviceorientierung
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Käser*innen zu Teamleiter*innen, Schicht-/Partieleiter*innen, Bereichsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Landwirtschaftlichen Meister*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte Produkte oder Verfahren (wie z. B. Herstellung von Räucherkäse, Bio-Käsesorten) und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise als Landwirt*in im Rahmen eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes oder im Rahmen verschiedener landwirtschaftlicher Nebengewerbe möglich oder im Rahmen des reglementierten Gewerbes Milchtechnologie (siehe auch Menüpunkt Selbstständigkeit).
WeiterbildungsmöglichkeitenArt: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Niederösterreich - St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 890 -2212
Fax: +43 (0)2742 / 890 -2130
E-Mail: office@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Niederösterreich - St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 890 -2212
Fax: +43 (0)2742 / 890 -2130
E-Mail: office@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder
Abschluss:
Bachelor of Science in Engineering (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen
Weitere Infos: https://www.fh-ooe.at/
Adressen:
Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels
Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/
Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis
Abschluss:
Master of Arts in Business (MA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://wieselburg.fhwn.ac.at/studiengang/master-lebensmittelproduktentwicklung-und-ressourcenmanagement
Adressen:
Fachhochschule Wiener Neustadt - Campus Wieselburg
Zeiselgraben 4
Marketing & Sustainable Innovation
3250 Wieselburg
Tel.: +43 (0)5 0421 2
Fax: +43 (0)7416 / 53000-2222
E-Mail: info@fhwn.ac.at
Internet: https://wieselburg.fhwn.ac.at
Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis
Abschluss: Master of Science in Engineering (MSc)
Berechtigungen:
Zulassung zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften
Info:
Unterrichtssprache: Deutsch
Studieninhalte, u. a.:
- Betriebspraktische individuelle Vertiefung
- Lebensmittelverfahrenstechnik und -biotechnologie
- Spezielle Kapitel Chemie, Physik und Mikrobiologie
- Innovationsmanagement und Food Trends
- Marktanalyse und Konsumforschung
- Funktionale Roh- und Inhaltsstoffe
- Wirkmechanismen und Physiologie der Ernährung
- Integrierte Produkt- und Prozessentwicklung
- Grundlagen der Rohstoff- und Produktcharakterisierung
- Spezielle Kapitel Sensorik und instrumentelle Analytik
- Betriebsprojekt Produkt- und Prozessentwicklung
- Innovationen in der Haltbarmachung
- Innovationen in der Verpackungstechnik
- Hygienic Design und Prozesstechnik
-
- Hygienische Prozessführung und -überwachung
- Integriertes Qualitätsmanagement
- Lebensmittelrechtliche Grundlagen
- Legal Compliance Management
- Smart Factory in der Lebensmittelverarbeitung
Weitere Infos: https://www.fh-joanneum.at/lebensmittel-produkt-und-prozessentwicklung/master/
Adressen:
Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at
Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder
- gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis
Abschluss:
Master of Science in Engineering (MSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Der Masterstudiengang „Lebensmitteltechnologie und Ernährung“ am MCI vermittelt profundes akademisches Wissen in den Bereichen Technologie, Analytik, Zulassung, Trends sowie wirtschaftliche Grundlagen auf dem Gebiet Lebensmittel und Ernährung. Es wird sowohl Vollzeit als auch auch berufsbegleitend angeboten. (Quelle: MCI)
Inhalte, u. a.:
- Lebensmitteltechnologie & Ernährung: Lebensmittelchemie / Lebensmittelproduktion & Verpackung / Lebensmittelfermentation / Lebensmittelinhaltsstoffe & Ernährung / Ernährungsmedizin / Lebensmittel- & Ernährungstrends / Lebensmittelanalytik & Konsumentenrecht / Lebensmittelzulassung / Qualitätssicherung
- Wahlfächer: Qualitätsmanagement / Innovation in der Lebensmittelindustrie
- Industrieprojekte
- Wissenschaftliche Methoden, inkl. Masterarbeit
- General Management
Weitere Infos: https://www.mci.edu/de/studium/master/lebensmitteltechnologie-ernaehrung
Adressen:
MCI - Management Center Innsbruck Fachhochschulgesellschaft mbH
Universitätsstraße 15
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 20 70 -0
Fax: +43 (0)512 / 20 70 -1099
E-Mail: office@mci.edu
Internet: https://www.mci.edu/
Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
Abschluss:
Bachelor of Science (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Produkte wie Käse, Bier oder Antibiotika sind für uns selbstverständlich geworden – deren Herstellung ist allerdings mit viel naturwissenschaftlichem Know-How und Technologie verbunden. Wie pflanzliche und tierische Stoffe hergestellt, aufbereitet, veredelt und zu qualitativ hochwertigen, verträglichen und sicheren Lebensmitteln und pharmazeutischen Produkten wie Medikamenten oder Impfstoffen verarbeitet werden können, damit beschäftigt sich das Studium „Lebensmittel- und Biotechnologie“ an der Universität für Bodenkultur Wien.
Berufsfelder & Tätigkeitsbereiche:
Die Nachfrage nach nachhaltig produzierten Lebensmitteln und hochwertigen, biotechnologisch erzeugten Produkten steigt und damit auch der Bedarf an Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet.
Berufsfelder für Absolventinnen und Absolventen von Lebensmittel- und Biotechnologie finden sich national und international in wichtigen Industriezweigen wie der Lebensmittelindustrie und der Lebensmittel verarbeitenden Industrie (Molkereien, etc.), der Fermentationsindustrie (Brauereien, Wein, Essig- oder Zitronensäureherstellung, etc.) genauso wie in der chemischen und pharmazeutischen Industrie (zum Beispiel in der Impfstoffherstellung) oder der Umweltbranche. Die Tätigkeitsbereiche umfassen unter anderem Forschung und Entwicklung, technisches und kaufmännisches Management, Produktentwicklung oder Qualitätssicherung. Auch in Forschungs- und Bildungseinrichtungen oder im öffentlichen Sektor (Verbände, Forschungs- und Prüfanstalten, Zertifizierungsbüros, etc.) werden Expertinnen und Experten der Lebensmittel- und Biotechnologie gesucht.
Weitere Infos: https://boku.ac.at/studienservices/studien/bakk/uh033217
Adressen:
Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/
Art: Universitätsstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
DiplomingenieurIn (Dipl.-Ing.; DI)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Unterrichtssprache Englisch
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 3 Semester
Form: Berufsbegleitend
ECTS-Punkte: 60
Voraussetzungen:
abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelor- oder Masterstudium
Abschluss:
Akademischer Fresh Business Manager in the Food Value Chain
Info:
Der eineinhalbjährige, berufsbegleitende Universitätslehrgang »Fresh Business Management in the Food Value Chain« vermittelt anwendungsrelevantes Wissen und Fertigkeiten in den Bereichen Waste Management, Risk Management, Crowd Sourcing, Procurement und Consumer Trends in Kombination mit dem Wissen über die Frischeketten für lokale, regionale und internationale Märkte. Der Universitätslehrgang ist durch die Zielsetzung einer qualitätsorientierten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Managementkultur geprägt.
Weitere Infos: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/weiterbildungsangebote/
Adressen:
Universität für Bodenkultur Wien - Weiterbildungsakademie
Peter-Jordan-Straße 70/II
Adolf Cieslar Haus
1190 Wien
Tel.: +43 (0)1 476 54 -31300
Online-Kontakt: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/kontakt-support
Internet: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/
Schwerpunkte:
Kategorie 1: Universitätslehrgänge mit mindestens 90 ECTS
- Abschluss: mit akad. Grad Master of Arts (MA), Master of Science (MSc)
- Curriculum, Prüfungsordnung und Leistungsnachweis für Abschluss
- Zulassungsvoraussetzungen: absolviertes Bachelorstudium an einer in-/ausländischen Universität/Fachhochschule
Kategorie 2: Universitätslehrgänge mit mindestens 60 ECTS
- Abschluss: mit akad. Bezeichnung "Akademische/r …" (mit jeweiligen Zusatz, entsprechend Universitätslehrgang)
Kategorie 3: Universitätslehrgänge mit weniger als 60 ECTS
- Abschluss: Zertifikat
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 90-120 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- einschlägige Berufserfahrung von Vorteil
Abschluss:
Zeugnis, Diplom
Info:
Kosten: ca. EUR 1.700,00 - EUR 1.800,00
Inhalte:
- gesetzliche Grundlagen
- mikrobiologische Grundlagen
- Reinigung und Desinfektion
- Schädlingskontrolle
- gute Hygienepraxis (GHP)
- HACCP
Adressen:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Lehrgang
Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
- Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
- Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
- aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Agrarmarketing
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Agrarmarketing im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
- Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
- Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
- Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
- Rechtsfragen beim Agrarmarketing
- Rechnungswesen – Buchführung. Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung
- Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland, dokumentäres Rechnungswesen
- Betrieb und Gesellschaft, Agrarpolitik und Förderung
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen
Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:
- Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau
Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft
Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie
Art: Lehrgang
Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
- Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
- Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
- aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
- Bodenbildung, Bodeneigenschaften, Bodenbewertung
- Pflanzen- und Gartenbau
- Forstwirtschaft
- Obst- und Weinbau, Ernährung
- Nutztierhaltung
- Landtechnik, Umweltschutz, Ökologischer Landbau
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen
Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:
- Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau
Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft
Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe
Postfach 357
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90900 -3192
Fax: +43 (0)1 / 504 36 13
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Internet: http://www.lebensmittelgewerbe.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 702 -400
Fax: +43 (0)2682 / 702 -490
E-Mail: lfa@lk-bgld.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/burgenland/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wienerstraße 64
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)5 0259 26401
Fax: +43 (0)5 0259 95 26401
E-Mail: anton.hoelzl@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)50 6902 1256
Fax: +43 (0)50 6902 91256
E-Mail: Johannes.Brandstetter@lk-ooe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/oberoesterreich/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 92 92 -1101
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: evelyn.darmann@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 400 -470
Fax: +43 (0)5574 / 400 -600
E-Mail: claudia.lenz@lk-vbg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/vorarlberg/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
Tel.: +43 (0)1 587 95 28 -20
Fax: +43 (0)1 587 95 28 -21
E-Mail: katharina.kircher@lk-wien.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/wien/
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Niederösterreich - St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 890 -2212
Fax: +43 (0)2742 / 890 -2130
E-Mail: office@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Niederösterreich - St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 890 -2212
Fax: +43 (0)2742 / 890 -2130
E-Mail: office@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder
Abschluss:
Bachelor of Science in Engineering (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen
Weitere Infos: https://www.fh-ooe.at/
Adressen:
Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels
Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/
Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis
Abschluss:
Master of Arts in Business (MA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://wieselburg.fhwn.ac.at/studiengang/master-lebensmittelproduktentwicklung-und-ressourcenmanagement
Adressen:
Fachhochschule Wiener Neustadt - Campus Wieselburg
Zeiselgraben 4
Marketing & Sustainable Innovation
3250 Wieselburg
Tel.: +43 (0)5 0421 2
Fax: +43 (0)7416 / 53000-2222
E-Mail: info@fhwn.ac.at
Internet: https://wieselburg.fhwn.ac.at
Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis
Abschluss: Master of Science in Engineering (MSc)
Berechtigungen:
Zulassung zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften
Info:
Unterrichtssprache: Deutsch
Studieninhalte, u. a.:
- Betriebspraktische individuelle Vertiefung
- Lebensmittelverfahrenstechnik und -biotechnologie
- Spezielle Kapitel Chemie, Physik und Mikrobiologie
- Innovationsmanagement und Food Trends
- Marktanalyse und Konsumforschung
- Funktionale Roh- und Inhaltsstoffe
- Wirkmechanismen und Physiologie der Ernährung
- Integrierte Produkt- und Prozessentwicklung
- Grundlagen der Rohstoff- und Produktcharakterisierung
- Spezielle Kapitel Sensorik und instrumentelle Analytik
- Betriebsprojekt Produkt- und Prozessentwicklung
- Innovationen in der Haltbarmachung
- Innovationen in der Verpackungstechnik
- Hygienic Design und Prozesstechnik
- Hygienische Prozessführung und -überwachung
- Integriertes Qualitätsmanagement
- Lebensmittelrechtliche Grundlagen
- Legal Compliance Management
- Smart Factory in der Lebensmittelverarbeitung
Weitere Infos: https://www.fh-joanneum.at/lebensmittel-produkt-und-prozessentwicklung/master/
Adressen:
Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at
Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder
- gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis
Abschluss:
Master of Science in Engineering (MSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Der Masterstudiengang „Lebensmitteltechnologie und Ernährung“ am MCI vermittelt profundes akademisches Wissen in den Bereichen Technologie, Analytik, Zulassung, Trends sowie wirtschaftliche Grundlagen auf dem Gebiet Lebensmittel und Ernährung. Es wird sowohl Vollzeit als auch auch berufsbegleitend angeboten. (Quelle: MCI)
Inhalte, u. a.:
- Lebensmitteltechnologie & Ernährung: Lebensmittelchemie / Lebensmittelproduktion & Verpackung / Lebensmittelfermentation / Lebensmittelinhaltsstoffe & Ernährung / Ernährungsmedizin / Lebensmittel- & Ernährungstrends / Lebensmittelanalytik & Konsumentenrecht / Lebensmittelzulassung / Qualitätssicherung
- Wahlfächer: Qualitätsmanagement / Innovation in der Lebensmittelindustrie
- Industrieprojekte
- Wissenschaftliche Methoden, inkl. Masterarbeit
- General Management
Weitere Infos: https://www.mci.edu/de/studium/master/lebensmitteltechnologie-ernaehrung
Adressen:
MCI - Management Center Innsbruck Fachhochschulgesellschaft mbH
Universitätsstraße 15
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 20 70 -0
Fax: +43 (0)512 / 20 70 -1099
E-Mail: office@mci.edu
Internet: https://www.mci.edu/
Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
Abschluss:
Bachelor of Science (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Produkte wie Käse, Bier oder Antibiotika sind für uns selbstverständlich geworden – deren Herstellung ist allerdings mit viel naturwissenschaftlichem Know-How und Technologie verbunden. Wie pflanzliche und tierische Stoffe hergestellt, aufbereitet, veredelt und zu qualitativ hochwertigen, verträglichen und sicheren Lebensmitteln und pharmazeutischen Produkten wie Medikamenten oder Impfstoffen verarbeitet werden können, damit beschäftigt sich das Studium „Lebensmittel- und Biotechnologie“ an der Universität für Bodenkultur Wien.
Berufsfelder & Tätigkeitsbereiche:
Die Nachfrage nach nachhaltig produzierten Lebensmitteln und hochwertigen, biotechnologisch erzeugten Produkten steigt und damit auch der Bedarf an Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet.
Berufsfelder für Absolventinnen und Absolventen von Lebensmittel- und Biotechnologie finden sich national und international in wichtigen Industriezweigen wie der Lebensmittelindustrie und der Lebensmittel verarbeitenden Industrie (Molkereien, etc.), der Fermentationsindustrie (Brauereien, Wein, Essig- oder Zitronensäureherstellung, etc.) genauso wie in der chemischen und pharmazeutischen Industrie (zum Beispiel in der Impfstoffherstellung) oder der Umweltbranche. Die Tätigkeitsbereiche umfassen unter anderem Forschung und Entwicklung, technisches und kaufmännisches Management, Produktentwicklung oder Qualitätssicherung. Auch in Forschungs- und Bildungseinrichtungen oder im öffentlichen Sektor (Verbände, Forschungs- und Prüfanstalten, Zertifizierungsbüros, etc.) werden Expertinnen und Experten der Lebensmittel- und Biotechnologie gesucht.
Weitere Infos: https://boku.ac.at/studienservices/studien/bakk/uh033217
Adressen:
Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/
Art: Universitätsstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
DiplomingenieurIn (Dipl.-Ing.; DI)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Unterrichtssprache Englisch
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 3 Semester
Form: Berufsbegleitend
ECTS-Punkte: 60
Voraussetzungen:
abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelor- oder Masterstudium
Abschluss:
Akademischer Fresh Business Manager in the Food Value Chain
Info:
Der eineinhalbjährige, berufsbegleitende Universitätslehrgang »Fresh Business Management in the Food Value Chain« vermittelt anwendungsrelevantes Wissen und Fertigkeiten in den Bereichen Waste Management, Risk Management, Crowd Sourcing, Procurement und Consumer Trends in Kombination mit dem Wissen über die Frischeketten für lokale, regionale und internationale Märkte. Der Universitätslehrgang ist durch die Zielsetzung einer qualitätsorientierten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Managementkultur geprägt.
Weitere Infos: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/weiterbildungsangebote/
Adressen:
Universität für Bodenkultur Wien - Weiterbildungsakademie
Peter-Jordan-Straße 70/II
Adolf Cieslar Haus
1190 Wien
Tel.: +43 (0)1 476 54 -31300
Online-Kontakt: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/kontakt-support
Internet: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/
Schwerpunkte:
Kategorie 1: Universitätslehrgänge mit mindestens 90 ECTS
- Abschluss: mit akad. Grad Master of Arts (MA), Master of Science (MSc)
- Curriculum, Prüfungsordnung und Leistungsnachweis für Abschluss
- Zulassungsvoraussetzungen: absolviertes Bachelorstudium an einer in-/ausländischen Universität/Fachhochschule
Kategorie 2: Universitätslehrgänge mit mindestens 60 ECTS
- Abschluss: mit akad. Bezeichnung "Akademische/r …" (mit jeweiligen Zusatz, entsprechend Universitätslehrgang)
Kategorie 3: Universitätslehrgänge mit weniger als 60 ECTS
- Abschluss: Zertifikat
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 90-120 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- einschlägige Berufserfahrung von Vorteil
Abschluss:
Zeugnis, Diplom
Info:
Kosten: ca. EUR 1.700,00 - EUR 1.800,00
Inhalte:
- gesetzliche Grundlagen
- mikrobiologische Grundlagen
- Reinigung und Desinfektion
- Schädlingskontrolle
- gute Hygienepraxis (GHP)
- HACCP
Adressen:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Lehrgang
Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
- Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
- Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
- aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Agrarmarketing
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Agrarmarketing im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
- Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
- Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
- Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
- Rechtsfragen beim Agrarmarketing
- Rechnungswesen – Buchführung. Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung
- Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland, dokumentäres Rechnungswesen
- Betrieb und Gesellschaft, Agrarpolitik und Förderung
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen
Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:
- Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau
Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft
Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie
Art: Lehrgang
Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
- Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
- Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
- aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
- Bodenbildung, Bodeneigenschaften, Bodenbewertung
- Pflanzen- und Gartenbau
- Forstwirtschaft
- Obst- und Weinbau, Ernährung
- Nutztierhaltung
- Landtechnik, Umweltschutz, Ökologischer Landbau
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen
Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:
- Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau
Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft
Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe
Postfach 357
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90900 -3192
Fax: +43 (0)1 / 504 36 13
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Internet: http://www.lebensmittelgewerbe.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 702 -400
Fax: +43 (0)2682 / 702 -490
E-Mail: lfa@lk-bgld.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/burgenland/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wienerstraße 64
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)5 0259 26401
Fax: +43 (0)5 0259 95 26401
E-Mail: anton.hoelzl@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)50 6902 1256
Fax: +43 (0)50 6902 91256
E-Mail: Johannes.Brandstetter@lk-ooe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/oberoesterreich/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 92 92 -1101
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: evelyn.darmann@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 400 -470
Fax: +43 (0)5574 / 400 -600
E-Mail: claudia.lenz@lk-vbg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/vorarlberg/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
- Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
- die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
- Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
- Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Adressen:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
Tel.: +43 (0)1 587 95 28 -20
Fax: +43 (0)1 587 95 28 -21
E-Mail: katharina.kircher@lk-wien.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/wien/
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Anmelden
Fülle das Formular aus, um deine persönliche Hitliste auf BIC.at zu gestalten
Registrieren
Fülle das Formular aus, um deine persönliche Hitliste auf BIC.at zu gestalten
Passwort vergessen
Du erhälst Anweisungen per E-Mail!