Molkerei- und Käsereiwirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
Molkerei- und Käsereifacharbeiter*in, Facharbeiter*in Molkerei- und Käsereiwirtschaft

Weiterbildung & Karriere

Käser*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.

Spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten für Käser*innen bieten die Landesberufsschule für Käser*innen und die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft in Rotholz/Jenbach (Tirol). Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu den Themen Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet der Lebensmittel-Cluster Oberösterreich.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Viele Molkereien und Käsereibetriebe führen für ihre Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bio-Käse) oder bieten Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Lebensmitteltechnik, Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsthemen für Käser*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Lebensmitteltechnologie
  • Herstellung neuer Käsesorten, Bio- und Öko-Produkte
  • Entwicklungen in der Lebensmittelindustrie
  • Betriebswirtschaft, molkereiwirtschaftliche Verwaltung
  • Lebensmittelrecht, Milchrecht
  • nationales und internationales Förderwesen
  • Digitalisierung in der Lebensmittelindustrie
  • Produktionsautomatisierung in der Molkerei- und Käsereiwirtschaft
  • Produktzyklen und Produktkreisläufe
  • Umweltschutz, Ressourcenmanagement
  • Lagerwirtschaft, Lagerlogistik
  • Verkauf und Vertrieb, Direktvertrieb
  • Werbung, Marketing, Direktmarketing
  • Social Media
  • Datensicherheit, Datenschutz

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Hygiene und Sauberkeit
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Käser*innen zu Teamleiter*innen, Schicht-/Partieleiter*innen, Bereichsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Landwirtschaftlichen Meister*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte Produkte oder Verfahren (wie z. B. Herstellung von Räucherkäse, Bio-Käsesorten) und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise als Landwirt*in im Rahmen eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes oder im Rahmen verschiedener landwirtschaftlicher Nebengewerbe möglich oder im Rahmen des reglementierten Gewerbes Milchtechnologie (siehe auch Menüpunkt Selbstständigkeit).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Niederösterreich - St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 890 -2212
Fax: +43 (0)2742 / 890 -2130
E-Mail: office@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Niederösterreich - St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 890 -2212
Fax: +43 (0)2742 / 890 -2130
E-Mail: office@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik


Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder

Abschluss:

Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Weitere Infos: https://www.fh-ooe.at/

Adressen:

Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels

Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/

Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis

Abschluss:

Master of Arts in Business (MA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://wieselburg.fhwn.ac.at/studiengang/master-lebensmittelproduktentwicklung-und-ressourcenmanagement

Adressen:

Fachhochschule Wiener Neustadt - Campus Wieselburg
Zeiselgraben 4
Marketing & Sustainable Innovation
3250 Wieselburg

Tel.: +43 (0)5 0421 2
Fax: +43 (0)7416 / 53000-2222
E-Mail: info@fhwn.ac.at
Internet: https://wieselburg.fhwn.ac.at

Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis

Abschluss: Master of Science in Engineering (MSc)

Berechtigungen:

Zulassung zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften

Info:

Unterrichtssprache: Deutsch

Studieninhalte, u. a.:

  • Betriebspraktische individuelle Vertiefung
  • Lebensmittelverfahrenstechnik und -biotechnologie
  • Spezielle Kapitel Chemie, Physik und Mikrobiologie
  • Innovationsmanagement und Food Trends
  • Marktanalyse und Konsumforschung
  • Funktionale Roh- und Inhaltsstoffe
  • Wirkmechanismen und Physiologie der Ernährung
  • Integrierte Produkt- und Prozessentwicklung
  • Grundlagen der Rohstoff- und Produktcharakterisierung
  • Spezielle Kapitel Sensorik und instrumentelle Analytik
  • Betriebsprojekt Produkt- und Prozessentwicklung
  • Innovationen in der Haltbarmachung
  • Innovationen in der Verpackungstechnik
  • Hygienic Design und Prozesstechnik
  • Hygienische Prozessführung und -überwachung
  • Integriertes Qualitätsmanagement
  • Lebensmittelrechtliche Grundlagen
  • Legal Compliance Management
  • Smart Factory in der Lebensmittelverarbeitung

Weitere Infos: https://www.fh-joanneum.at/lebensmittel-produkt-und-prozessentwicklung/master/

Adressen:

Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at

Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder
  • gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis

Abschluss:

Master of Science in Engineering (MSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

Der Masterstudiengang „Lebensmitteltechnologie und Ernährung“ am MCI vermittelt profundes akademisches Wissen in den Bereichen Technologie, Analytik, Zulassung, Trends sowie wirtschaftliche Grundlagen auf dem Gebiet Lebensmittel und Ernährung. Es wird sowohl Vollzeit als auch auch berufsbegleitend angeboten. (Quelle: MCI)

Inhalte, u. a.:

  • Lebensmitteltechnologie & Ernährung: Lebensmittelchemie / Lebensmittelproduktion & Verpackung / Lebensmittelfermentation / Lebensmittelinhaltsstoffe & Ernährung / Ernährungsmedizin / Lebensmittel- & Ernährungstrends / Lebensmittelanalytik & Konsumentenrecht / Lebensmittelzulassung / Qualitätssicherung
  • Wahlfächer: Qualitätsmanagement / Innovation in der Lebensmittelindustrie
  • Industrieprojekte
  • Wissenschaftliche Methoden, inkl. Masterarbeit
  • General Management

Weitere Infos: https://www.mci.edu/de/studium/master/lebensmitteltechnologie-ernaehrung

Adressen:

MCI - Management Center Innsbruck Fachhochschulgesellschaft mbH
Universitätsstraße 15
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 20 70 -0
Fax: +43 (0)512 / 20 70 -1099
E-Mail: office@mci.edu
Internet: https://www.mci.edu/

Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Produkte wie Käse, Bier oder Antibiotika sind für uns selbstverständlich geworden – deren Herstellung ist allerdings mit viel naturwissenschaftlichem Know-How und Technologie verbunden. Wie pflanzliche und tierische Stoffe hergestellt, aufbereitet, veredelt und zu qualitativ hochwertigen, verträglichen und sicheren Lebensmitteln und pharmazeutischen Produkten wie Medikamenten oder Impfstoffen verarbeitet werden können, damit beschäftigt sich das Studium „Lebensmittel- und Biotechnologie“ an der Universität für Bodenkultur Wien.

Berufsfelder & Tätigkeitsbereiche:
Die Nachfrage nach nachhaltig produzierten Lebensmitteln und hochwertigen, biotechnologisch erzeugten Produkten steigt und damit auch der Bedarf an Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet.
Berufsfelder für Absolventinnen und Absolventen von Lebensmittel- und Biotechnologie finden sich national und international in wichtigen Industriezweigen wie der Lebensmittelindustrie und der Lebensmittel verarbeitenden Industrie (Molkereien, etc.), der Fermentationsindustrie (Brauereien, Wein, Essig- oder Zitronensäureherstellung, etc.) genauso wie in der chemischen und pharmazeutischen Industrie (zum Beispiel in der Impfstoffherstellung) oder der Umweltbranche. Die Tätigkeitsbereiche umfassen unter anderem Forschung und Entwicklung, technisches und kaufmännisches Management, Produktentwicklung oder Qualitätssicherung. Auch in Forschungs- und Bildungseinrichtungen oder im öffentlichen Sektor (Verbände, Forschungs- und Prüfanstalten, Zertifizierungsbüros, etc.) werden Expertinnen und Experten der Lebensmittel- und Biotechnologie gesucht.

Weitere Infos: https://boku.ac.at/studienservices/studien/bakk/uh033217

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Universitätsstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

DiplomingenieurIn (Dipl.-Ing.; DI)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

Unterrichtssprache Englisch

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 3 Semester

Form: Berufsbegleitend

ECTS-Punkte: 60  

Voraussetzungen:

abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelor- oder Masterstudium

Abschluss:

Akademischer Fresh Business Manager in the Food Value Chain

Info:

Der eineinhalbjährige, berufsbegleitende Universitätslehrgang »Fresh Business Management in the Food Value Chain« vermittelt anwendungsrelevantes Wissen und Fertigkeiten in den Bereichen Waste Management, Risk Management, Crowd Sourcing, Procurement und Consumer Trends in Kombination mit dem Wissen über die Frischeketten für lokale, regionale und internationale Märkte. Der Universitätslehrgang ist durch die Zielsetzung einer qualitätsorientierten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Managementkultur geprägt.

Weitere Infos: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/weiterbildungsangebote/

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien - Weiterbildungsakademie
Peter-Jordan-Straße 70/II
Adolf Cieslar Haus
1190 Wien

Tel.: +43 (0)1 476 54 -31300
Online-Kontakt: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/kontakt-support
Internet: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/

Schwerpunkte:

Kategorie 1: Universitätslehrgänge mit mindestens 90 ECTS

  • Abschluss: mit akad. Grad Master of Arts (MA), Master of Science (MSc)
  • Curriculum, Prüfungsordnung und Leistungsnachweis für Abschluss
  • Zulassungsvoraussetzungen: absolviertes Bachelorstudium an einer in-/ausländischen Universität/Fachhochschule

Kategorie 2: Universitätslehrgänge mit mindestens 60 ECTS

  • Abschluss: mit akad. Bezeichnung "Akademische/r …" (mit jeweiligen Zusatz, entsprechend Universitätslehrgang)

Kategorie 3: Universitätslehrgänge mit weniger als 60 ECTS

  • Abschluss: Zertifikat


Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 90-120 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • einschlägige Berufserfahrung von Vorteil

Abschluss:

Zeugnis, Diplom

Info:

Kosten: ca. EUR 1.700,00 - EUR 1.800,00

Inhalte:

  • gesetzliche Grundlagen
  • mikrobiologische Grundlagen
  • Reinigung und Desinfektion
  • Schädlingskontrolle
  • gute Hygienepraxis (GHP)
  • HACCP

Adressen:

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Agrarmarketing

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Agrarmarketing im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
  • Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
  • Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
  • Rechtsfragen beim Agrarmarketing
  • Rechnungswesen – Buchführung. Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung
  • Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland, dokumentäres Rechnungswesen
  • Betrieb und Gesellschaft, Agrarpolitik und Förderung

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen

Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie


Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Bodenbildung, Bodeneigenschaften, Bodenbewertung
  • Pflanzen- und Gartenbau
  • Forstwirtschaft
  • Obst- und Weinbau, Ernährung
  • Nutztierhaltung
  • Landtechnik, Umweltschutz, Ökologischer Landbau

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen

Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Milchtechnologie

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Milchtechnologie

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe
Postfach 357
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90900 -3192
Fax: +43 (0)1 / 504 36 13
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Internet: http://www.lebensmittelgewerbe.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 702 -400
Fax: +43 (0)2682 / 702 -490
E-Mail: lfa@lk-bgld.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/burgenland/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wienerstraße 64
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0259 26401
Fax: +43 (0)5 0259 95 26401
E-Mail: anton.hoelzl@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)50 6902 1256
Fax: +43 (0)50 6902 91256
E-Mail: Johannes.Brandstetter@lk-ooe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/oberoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 92 92 -1101
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: evelyn.darmann@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz

Tel.: +43 (0)5574 / 400 -470
Fax: +43 (0)5574 / 400 -600
E-Mail: claudia.lenz@lk-vbg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/vorarlberg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Molkerei und Käsereiwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Molkerei und Käsereiwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien

Tel.: +43 (0)1 587 95 28 -20
Fax: +43 (0)1 587 95 28 -21
E-Mail: katharina.kircher@lk-wien.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/wien/