Metalldesign (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Metal design (Metal designer)
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Lehre und Matura
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
- Links
- Lehrstellenbörsen
- Lehrbetriebsübersicht
- Bewerbung üben
Weiterbildung & Karriere
Metalldesigner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an, z. B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Metalltechnik, Metallbearbeitung.
Das Schmiedezentrum Ybbsitz (OÖ) veranstaltet Weiterbildungskurse zu traditionellen Handwerkstechniken.
Darüber hinaus können für Metalldesigner*innen auch diverse Zusatzqualifikationen aus anderen metallverarbeitenden Bereichen und Berufen wie Kupferschmiede, Metalltechnik und dergleichen von Vorteil sein.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt vergleiche die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.
- Metalldesign - Gürtlerei (Lehrberuf)
- Metalldesign - Gravur (Lehrberuf)
- Metalldesign - Metalldrückerei (Lehrberuf)
Wichtige Weiterbildungsbereiche für Metalldesigner*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- Werkstoff- und Materialienkunde
- Metallbearbeitungstechniken, Schweiß- und Schmiedetechniken
- Gravurtechniken
- Lasertechnik
- Produktdesign, Technisches Zeichnen, CAD
- Werkzeugmaschinen, CNC-Technik
- Simulationstechnologie
- Recycling und Umweltschutz
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation
Methodenkompetenzen
- Arbeitsvorbereitung, Arbeitssicherheit
- Material- und Werkstoffprüfung
- Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
- Team- und Mitarbeiter*innenführung
Sozialkompetenzen
- Kund*innenorientierung
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Metalldesigner*innen zu Teamleiter*innen oder Werkstätten- oder Atelierleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifizierung zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine Möglichkeit zur berufliche Weiterentwicklung dar.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen einschlägiger freier und reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich. Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes bzw. Handwerks ist eine entsprechende Meister- oder Befähigungsprüfung erforderlich (siehe Menüpunkt Selbstständigkeit).
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Metalldesign sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:
Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade
WeiterbildungsmöglichkeitenArt: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Berechtigungen:
gemäß Gewerbeordnung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
- Eignungsprüfung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
- Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
- Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
- Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
- Fachrichtung Robotik & Smart Engineering
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
- Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
- Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Berechtigungen:
gemäß Gewerbeordnung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
- Eignungsprüfung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
- Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
- Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
- Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
- Fachrichtung Robotik & Smart Engineering
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
- Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
- Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- allgemeine Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung) oder Studienberechtigungsprüfung
- oder eine abgeschlossene, facheinschlägige Lehre
- Aufnahmeprüfung/Eignungsprüfung
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Das Studium holt die Studierenden ab, wo sie sich gerade befinden: Wenn sie bereits eine Handwerksausbildung absolviert haben, werden ihnen die Werkzeuge für professionelle Designarbeit vermittelt. Wenn sie Schulabgänger*in sind, eignen sie sich im Rahmen eines Zusatzkurses fundiertes Holz- oder Metallbearbeitungs-Know-how an. In jedem Fall erwerben die Studierenden praktische Produktdesign- und Handwerkskompetenzen ebenso wie betriebswirtschaftliches Wissen. (Quelle: New Design University)
Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)
Inhalte, insb.:
- Craftstudio (31 ECTS): Zeichenwerkstatt I–II, Formenwerkstatt I–II, Craftstudio I–IIII
- Studio (65 ECTS): Designstudio I–VI, praktische Bachelorarbeit
- Technik (22 ECTS): Techniches Zeichnen und Konstruktionslehre I–II, Materialkunde I–II, Neue Materialien und Nachhaltigkeit I–III, Rhetorik und Präsentationstechniken
- Wissenschaftliche Fächer (52 ECTS): Material Culture I–IV, Wirtschaft & Recht I–IV, Schreibstudio (theoretische Bachelorarbeit), Research Lab
- Wahlfächer (10 ECTS): Material Culture III–IV oder Wirtschaft & Recht III–IV (zusätzliche LV), Future Lab
Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/bachelor-studiengaenge/design-handwerk-materielle-kultur/
Adressen:
New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen
berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr.
242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im
Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit
einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2
Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen
berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr.
242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im
Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit
einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2
Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen
berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr.
242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im
Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit
einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2
Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen
berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr.
242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im
Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit
einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2
Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen
berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr.
242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im
Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit
einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2
Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen
berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr.
242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im
Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit
einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2
Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen
berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr.
242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im
Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit
einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2
Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen
berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr.
242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im
Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit
einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2
Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen
berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr.
242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im
Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit
einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2
Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Bundesinnung der Metalltechniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -126
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: metalltechnik@bigr2.at
Internet: http://www.metalltechnik.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Berechtigungen:
gemäß Gewerbeordnung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
- Eignungsprüfung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
- Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
- Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
- Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
- Fachrichtung Robotik & Smart Engineering
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
- Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
- Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Berechtigungen:
gemäß Gewerbeordnung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Fachrichtung Film und MultimediaArt
- Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
- Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
- Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
- Ausbildungszweig Keramik Art Craft
- Ausbildungszweig Schmuck Metall Design
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
- Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
- Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
- Ausbildungszweig Bildhauerei
- Ausbildungszweig Keramische Formgebung
- Ausbildungszweig Malerei
- Ausbildungszweig Metallgestaltung
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
- Eignungsprüfung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
- Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
- Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
- Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
- Fachrichtung Robotik & Smart Engineering
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
- Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
- Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- allgemeine Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung) oder Studienberechtigungsprüfung
- oder eine abgeschlossene, facheinschlägige Lehre
- Aufnahmeprüfung/Eignungsprüfung
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Das Studium holt die Studierenden ab, wo sie sich gerade befinden: Wenn sie bereits eine Handwerksausbildung absolviert haben, werden ihnen die Werkzeuge für professionelle Designarbeit vermittelt. Wenn sie Schulabgänger*in sind, eignen sie sich im Rahmen eines Zusatzkurses fundiertes Holz- oder Metallbearbeitungs-Know-how an. In jedem Fall erwerben die Studierenden praktische Produktdesign- und Handwerkskompetenzen ebenso wie betriebswirtschaftliches Wissen. (Quelle: New Design University)
Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)
Inhalte, insb.:
- Craftstudio (31 ECTS): Zeichenwerkstatt I–II, Formenwerkstatt I–II, Craftstudio I–IIII
- Studio (65 ECTS): Designstudio I–VI, praktische Bachelorarbeit
- Technik (22 ECTS): Techniches Zeichnen und Konstruktionslehre I–II, Materialkunde I–II, Neue Materialien und Nachhaltigkeit I–III, Rhetorik und Präsentationstechniken
- Wissenschaftliche Fächer (52 ECTS): Material Culture I–IV, Wirtschaft & Recht I–IV, Schreibstudio (theoretische Bachelorarbeit), Research Lab
- Wahlfächer (10 ECTS): Material Culture III–IV oder Wirtschaft & Recht III–IV (zusätzliche LV), Future Lab
Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/bachelor-studiengaenge/design-handwerk-materielle-kultur/
Adressen:
New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk Metalldesign
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign
Info:
Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr.
192/2000
g) Oberflächentechnik Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002
(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.
Adressen:
Bundesinnung der Metalltechniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -126
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: metalltechnik@bigr2.at
Internet: http://www.metalltechnik.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Anmelden
Fülle das Formular aus, um deine persönliche Hitliste auf BIC.at zu gestalten
Registrieren
Fülle das Formular aus, um deine persönliche Hitliste auf BIC.at zu gestalten
Passwort vergessen
Du erhälst Anweisungen per E-Mail!