Metalldesign (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Metal design (Metal designer)

Weiterbildung & Karriere

Metalldesigner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an, z. B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Metalltechnik, Metallbearbeitung.
Das Schmiedezentrum Ybbsitz (OÖ) veranstaltet Weiterbildungskurse zu traditionellen Handwerkstechniken.
Darüber hinaus können für Metalldesigner*innen auch diverse Zusatzqualifikationen aus anderen metallverarbeitenden Bereichen und Berufen wie Kupferschmiede, Metalltechnik und dergleichen von Vorteil sein.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt vergleiche die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Metalldesigner*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Werkstoff- und Materialienkunde
  • Metallbearbeitungstechniken, Schweiß- und Schmiedetechniken
  • Gravurtechniken
  • Lasertechnik
  • Produktdesign, Technisches Zeichnen, CAD
  • Werkzeugmaschinen, CNC-Technik
  • Simulationstechnologie
  • Recycling und Umweltschutz
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitssicherheit
  • Material- und Werkstoffprüfung
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kund*innenorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Metalldesigner*innen zu Teamleiter*innen oder Werkstätten- oder Atelierleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifizierung zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine Möglichkeit zur berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen einschlägiger freier und reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich. Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes bzw. Handwerks ist eine entsprechende Meister- oder Befähigungsprüfung erforderlich (siehe Menüpunkt Selbstständigkeit).

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Metalldesign sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Berechtigungen:

gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung
  • Eignungsprüfung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Info:

Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach

Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Art und Design:

  • Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
  • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
  • Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
  • Fachrichtung Robotik & Smart Engineering

Fachschule für Büchsenmacher

Fachschule für Maschinen:

  • Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik

Kolleg für Design - Objekt-Design

Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Berechtigungen:

gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung
  • Eignungsprüfung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Info:

Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach

Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Art und Design:

  • Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
  • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
  • Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
  • Fachrichtung Robotik & Smart Engineering

Fachschule für Büchsenmacher

Fachschule für Maschinen:

  • Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik

Kolleg für Design - Objekt-Design

Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design


Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • allgemeine Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung) oder Studienberechtigungsprüfung
  • oder eine abgeschlossene, facheinschlägige Lehre
  • Aufnahmeprüfung/Eignungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Arts (BA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Das Studium holt die Studierenden ab, wo sie sich gerade befinden: Wenn sie bereits eine Handwerksausbildung absolviert haben, werden ihnen die Werkzeuge für professionelle Designarbeit vermittelt. Wenn sie Schulabgänger*in sind, eignen sie sich im Rahmen eines Zusatzkurses fundiertes Holz- oder Metallbearbeitungs-Know-how an. In jedem Fall erwerben die Studierenden praktische Produktdesign- und Handwerkskompetenzen ebenso wie betriebswirtschaftliches Wissen. (Quelle: New Design University)

Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)

Inhalte, insb.:

  • Craftstudio (31 ECTS): Zeichenwerkstatt I–II, Formenwerkstatt I–II, Craftstudio I–IIII
  • Studio (65 ECTS): Designstudio I–VI, praktische Bachelorarbeit
  • Technik (22 ECTS): Techniches Zeichnen und Konstruktionslehre I–II, Materialkunde I–II, Neue Materialien und Nachhaltigkeit I–III, Rhetorik und Präsentationstechniken
  • Wissenschaftliche Fächer (52 ECTS): Material Culture I–IV, Wirtschaft & Recht I–IV, Schreibstudio (theoretische Bachelorarbeit), Research Lab
  • Wahlfächer (10 ECTS): Material Culture III–IV oder Wirtschaft & Recht III–IV (zusätzliche LV), Future Lab

Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/bachelor-studiengaenge/design-handwerk-materielle-kultur/

Adressen:

New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Bundesinnung der Metalltechniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -126
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: metalltechnik@bigr2.at
Internet: http://www.metalltechnik.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung