Metalldesign - Metalldrückerei (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Metalldrücker*in

English: Metal design specialising in metal spin-ning (Metal designer)

Weiterbildung & Karriere

Metalldesigner*innen - Metalldrückerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an, z. B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Metalltechnik, Metallbearbeitung.
Das Schmiedezentrum Ybbsitz (OÖ) veranstaltet Weiterbildungskurse zu traditionellen Handwerkstechniken.
Darüber hinaus können für Metalldesigner*innen auch diverse Zusatzqualifikationen aus anderen metallverarbeitenden Bereichen und Berufen wie Kupferschmiede, Metalltechnik und dergleichen von Vorteil sein.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Metalldesigner*innen - Metalldrückerei sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Produkt-, Werkstoff- und Materialienkunde
  • Produktdesign, Technisches Zeichnen, CAD
  • Metallbearbeitungstechniken
  • Lasertechnik
  • Produktdesign, Technisches Zeichnen, CAD
  • Werkzeugmaschinen, CNC-Technik
  • Simulationstechnologie
  • Recycling und Umweltschutz
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitssicherheit
  • Material- und Werkstoffprüfung
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Metalldesigner*in ist in Österreich eher ein Nischenberuf. Die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten sind daher begrenzt und ergeben sich oft in angrenzenden kunsthandwerklichen oder metallverarbeitenden Berufsbereichen.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Metalldesigner*innen - Metalldrückerei zu Teamleiter*innen oder Werkstätten- oder Atelierleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifizierung zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine Möglichkeit zur berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen einschlägiger freier und reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich. Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes bzw. Handwerks ist eine entsprechende Meister- oder Befähigungsprüfung erforderlich (siehe Menüpunkt Selbstständigkeit).

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Metalldesign sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Berechtigungen:

gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung
  • Eignungsprüfung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Info:

Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach

Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Art und Design:

  • Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
  • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
  • Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
  • Fachrichtung Robotik & Smart Engineering

Fachschule für Büchsenmacher

Fachschule für Maschinen:

  • Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik

Kolleg für Design - Objekt-Design

Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Berechtigungen:

gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung
  • Eignungsprüfung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Info:

Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach

Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Art und Design:

  • Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
  • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
  • Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
  • Fachrichtung Robotik & Smart Engineering

Fachschule für Büchsenmacher

Fachschule für Maschinen:

  • Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik

Kolleg für Design - Objekt-Design

Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Eisenstadt
Bad Kissingen Platz 3
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 646 05 -0
Fax: +43 (0)2682 / 646 05 -47
E-Mail: direktion@htl-eisenstadt.at
Internet: https://www.htleisenstadt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Flugtechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung (auslaufend)

Höhere Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik

Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik


Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • allgemeine Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung) oder Studienberechtigungsprüfung
  • oder eine abgeschlossene, facheinschlägige Lehre
  • Aufnahmeprüfung/Eignungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Arts (BA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Das Studium holt die Studierenden ab, wo sie sich gerade befinden: Wenn sie bereits eine Handwerksausbildung absolviert haben, werden ihnen die Werkzeuge für professionelle Designarbeit vermittelt. Wenn sie Schulabgänger*in sind, eignen sie sich im Rahmen eines Zusatzkurses fundiertes Holz- oder Metallbearbeitungs-Know-how an. In jedem Fall erwerben die Studierenden praktische Produktdesign- und Handwerkskompetenzen ebenso wie betriebswirtschaftliches Wissen. (Quelle: New Design University)

Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)

Inhalte, insb.:

  • Craftstudio (31 ECTS): Zeichenwerkstatt I–II, Formenwerkstatt I–II, Craftstudio I–IIII
  • Studio (65 ECTS): Designstudio I–VI, praktische Bachelorarbeit
  • Technik (22 ECTS): Techniches Zeichnen und Konstruktionslehre I–II, Materialkunde I–II, Neue Materialien und Nachhaltigkeit I–III, Rhetorik und Präsentationstechniken
  • Wissenschaftliche Fächer (52 ECTS): Material Culture I–IV, Wirtschaft & Recht I–IV, Schreibstudio (theoretische Bachelorarbeit), Research Lab
  • Wahlfächer (10 ECTS): Material Culture III–IV oder Wirtschaft & Recht III–IV (zusätzliche LV), Future Lab

Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/bachelor-studiengaenge/design-handwerk-materielle-kultur/

Adressen:

New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilmaturazeugnis für den Fachbereich Kunst und Design

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Kunst und Design im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Vergleichende Stilkunde, Mediengeschichte
  • Theorie der Gestaltung, Ästhetik
  • Präsentation und Ausstattung von Kunstobjekten
  • Bildbearbeitung, Typografie, New-Media-Bearbeitung
  • Projektmanagement und Arbeitstechniken
  • Wahrnehmung von Form, Farbe und Raum, Illusion, Abstraktion, Imagination

Adressen:

VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien

Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de

Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
  • teilweise Berufsreifeprüfung Mathematik Voraussetzung bzw. Empfehlung

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Maschinenbau

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Maschinenbau im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Grundbegriffe der Mechanik, Kräftesysteme, Festigkeit, Normen
  • Statik
  • Kinematik und Dynamik
  • Festigkeit von Werkstoffen
  • Maschinenelemente
  • Umweltfragen im Maschinenbau, Computergestützte Konstruktion

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center Amstetten
Franz-Kollmann-Straße 2/7
3300 Amstetten

Tel.: +43 (0)7472 / 633 38
Fax: +43 (0) 7472 / 633 38 -444
E-Mail: amstetten@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at

BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center St. Pölten
Herzogenburger Straße 18
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 313 500
Fax: +43 (0)2742 / 313 500 -444
E-Mail: stpoelten@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
  • teilweise Berufsreifeprüfung Mathematik Voraussetzung bzw. Empfehlung

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Maschinenbau

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Maschinenbau im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Grundbegriffe der Mechanik, Kräftesysteme, Festigkeit, Normen
  • Statik
  • Kinematik und Dynamik
  • Festigkeit von Werkstoffen
  • Maschinenelemente
  • Umweltfragen im Maschinenbau, Computergestützte Konstruktion

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Steyr
Tomitzstraße 6
4400 Steyr

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7252 / 454 90 -1911
E-Mail: service.steyr@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
  • teilweise Berufsreifeprüfung Mathematik Voraussetzung bzw. Empfehlung

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Maschinenbau

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Maschinenbau im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Grundbegriffe der Mechanik, Kräftesysteme, Festigkeit, Normen
  • Statik
  • Kinematik und Dynamik
  • Festigkeit von Werkstoffen
  • Maschinenelemente
  • Umweltfragen im Maschinenbau, Computergestützte Konstruktion

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
  • teilweise Berufsreifeprüfung Mathematik Voraussetzung bzw. Empfehlung

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Maschinenbau

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Maschinenbau im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Grundbegriffe der Mechanik, Kräftesysteme, Festigkeit, Normen
  • Statik
  • Kinematik und Dynamik
  • Festigkeit von Werkstoffen
  • Maschinenelemente
  • Umweltfragen im Maschinenbau, Computergestützte Konstruktion

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Deutschlandsberg
Liechtensteinstraße 46
8530 Deutschlandsberg

Tel.: +43 05 7270 DW 7001
Fax: +43 05 7270 DW 7099
E-Mail: deutschlandsberg@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-deutschlandsberg.html

BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Graz West
Eggenberger Allee 15
8020 Graz

Tel.: +43 (0)5 7270 -2200
Fax: + 43 (0)5 7270 -2299
E-Mail: grazwest@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-graz-west.html

BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Köflach
Alter Rathausplatz 1
8580 Köflach

Tel.: +43 05 7270 DW 7200
Fax: +43 05 7270 DW 7299
E-Mail: koeflach@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-koeflach.html

Schwerpunkte:

Gesundheit/Soziales (PflegehelferIn, HeimhelferIn…) - Technik: Schweißausbildungen mit Normprüfungen EN 287-1, Ausbildung zum/zur MaschinenbautechnikerIn mit LAP, Zerspanungstechnik /CNC-Technik, CAD/CAM, Kompetenzzertifizierung im Bereich Metalltechnik nach ISO 17024 - EDV /Konstruktion: ECDL, ECDL Advanced, Pro – E, AUTOCAD) - Transport/Verkehr/Logistik (Kran-, StaplerfahrerIn, BerufskraftfahrerIn) - Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung - Lehre mit Matura - bfi-Werkmeisterschulen: Maschinenbau- Betriebstechnik - Management/ Persönlichkeitsbildung - Firmenschulungen: individuell und maßgeschneidert - Vorbereitung auf die außerordentliche LAP (Einzelhandelskaufmann/ -frau, Bürokaufmann/- frau) - Projekt Quest: Qualifizierung – Eingliederung – Soziales Training für Personen mit Erwerbsverminderungen - Arbeitsstiftungen - Berufsorientierung, Karriereplanung


bit Maturaschule
Kärntner Straße 311
8054 Graz

Tel.: +43 (0) 664 6199715
E-Mail: office@deineschule.at
Internet: http://www.deineschule.at

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz-Gösting - BULME
Ibererstraße 15 - 21
8051 Graz

Tel.: +43 (0)5 02480 66-0
Fax: +43(0)5 02480 66-900
E-Mail: willkommen@bulme.at
Internet: https://www.bulme.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik:

  • Hardware-Software CO-Design
  • Netzwerktechnik
  • Softwaredevelopment
  • Biomedizintechnik
  • Audioelektronik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik/Informationstechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Fahrzeugtechnik
  • Digitale Produktentwicklung
  • Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:

  • Betriebsinformatik
  • Maschinenbau

Fachschule für Berufstätige - Mechatronik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für:

  • Elektronik und Technische Informatik
  • Elektrotechnik - Telekommunikation
  • Elektrotechnik - Automatisierung
  • Elektrotechnik - Energietechnik und industrielle Elektronik
  • Elektrotechnik - Informationstechnik
  • Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
  • Maschinenbau - Maschinen- und Anlagentechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebs- und Qualitätsmanagement

Kolleg für Elektrotechnik - Nachhaltiges Energiemanagement

Kolleg für Maschinenbau - Industriedesign

Kolleg für Maschinenbau - Fahrzeugtechnik

Kolleg für Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebsinformatik

Kolleg für Berufstätige für:

  • Elektronik und Technische Informatik
  • Elektrotechnik - Automatisierungstechnik
  • Elektrotechnik - Energietechnik und industrielle Elektronik
  • Elektrotechnik - Informationstechnik
  • Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
  • Maschinenbau - Maschinen- und Anlagentechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebs- und Qualitätsmanagement

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für:

  • Maschinenbau
  • Elektronik
  • Elektrotechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen


Technologie Transfer Zentrum Weiz
Dr.Karl Widdmanstraße 40
8160 Weiz

Tel.: +43 (0) 3172 4550 272
Fax: +43 (0) 3172 4550 15
E-Mail: office@ttz-weiz.at
Internet: http://www.ttz-weiz.at

WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
  • teilweise Berufsreifeprüfung Mathematik Voraussetzung bzw. Empfehlung

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Maschinenbau

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Maschinenbau im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Grundbegriffe der Mechanik, Kräftesysteme, Festigkeit, Normen
  • Statik
  • Kinematik und Dynamik
  • Festigkeit von Werkstoffen
  • Maschinenelemente
  • Umweltfragen im Maschinenbau, Computergestützte Konstruktion

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

Info:

Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

(2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

Adressen:

Bundesinnung der Metalltechniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -126
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: metalltechnik@bigr2.at
Internet: http://www.metalltechnik.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung