Metalldesign - Gürtlerei (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Gürtler*in

English: Metal design specialising in belt-making (Metal designer)

Ausbildung

Der Lehrberuf Metalldesign kann - zusätzlich zum Ausbildungsschwerpunkt "Gürtlerei" - mit folgenden Schwerpunkten erlernt werden:


Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Arbeitsvorbereitung
  • Arbeit nach technischen Zeichnungen und Werkskizzen
  • CAD, CNC-Technik
  • Materialien- und Gerätekunde:
  • Metallbearbeitungstechniken
  • Wärmebehandlung, Löten, Härten
  • Zusammenbau, Montage und Installation
  • Oberflächenbehandlung, Reinigen, Polieren
  • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
  • technische Dokumentation
  • Kunden*innenberatung und -betreuung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Metalldesign
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Metalldesignerin" bzw."Metalldesigner" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Meisterprüfung im Fachbereich, zu Werkmeisterschulen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Neunkirchen
Triester Straße 67
2620 Neunkirchen

Tel.: +43 (0)2635 / 653 86
Fax: +43 (0)2635 / 653 86 -15
E-Mail: office@lbsneunkirchen.ac.at
Internet: http://lbsneunkirchen.ac.at

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
  • Eignungsprüfung

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung
  • Studienberechtigung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Steyr
Schlüsselhofgasse 63
4400 Steyr

Tel.: +43 (0)7252 / 729 14 -0
Fax: +43 (0)7252 / 729 14 -25
E-Mail: kanzlei@htl-steyr.ac.at
Internet: http://www.htl-steyr.ac.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für

  • Elektronik
  • Maschinen und Kraftfahrzeugtechnik

Höhere Lehranstalt für

  • Elektronik - Technische Informatik
  • Kunst und Design - Graviertechnik, Kunstschmiede, Schmuk
  • Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
  • Mechatronik


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung