Im Berufsfeld "Masseur*in" muss zwischen "Gewerblichen Masseur*innen" (siehe auch Masseur*in (Lehrberuf)) und "Medizinischen Masseur*innen" bzw. "Heilmasseur*innen" (siehe Heilmasseur*in) unterschieden werden. Gewerbliche Masseur*innen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper, Medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen hingegen auch den kranken Körper behandeln. Gewerbliche Masseur*innen können sich aber im Rahmen einer Aufschulung zu Medizinischen Masseur*innen und Heilmasseur*innen weiterbilden.
Die Berufsbilder Medizinische Masseur*in und Heilmasseur*in sind nahezu ident. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass Heilmasseur*innen ihren Beruf freiberuflich und eigenverantwortlich und auf Zuweisung eines Arztes/einer Ärztin ausüben dürfen, während Medizinische Masseur*innen in der Regel in Krankenhäusern, Kliniken, Kuranstalten usw. angestellt sind.
Medizinische Masseur*innen führen klassische Massagen, Packungsanwendungen, Thermotherapien, Ultraschalltherapien und Spezialmassagen zu Heilzwecken durch. Die Durchführung von klassischen Massagen und Spezialmassagen, in denen vorwiegend die Hände als wichtigstes Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, kann auch für Personen mit großer Sehschwäche oder Blindheit ein gut geeignetes Aufgabenfeld sein.
Medizinische Masseur*innen mit zusätzlichen Spezialqualifikationen führen Anwendungen im Bereich der Elektrotherapie und Hydrotherapie durch. Die Elektrotherapie umfasst die Anwendung von elektrischem Strom (Nieder- und Mittelfrequenzen) zu Heilzwecken. Bei der Hydrotherapie wird Wasser in vielfältigen Varianten zu Heilzwecken angewandt: z. B. Anwendungen mit dem Tuch (Waschungen, Wickel, Packungen), Anwendungen mit fließendem Wasser und Wasserstrahl (Güsse, Duschen) usw. Die Balneotherapie, auch Bädertherapie genannt, bezeichnet Behandlungen durch Bäder mit heilenden Zusätzen, z. B. Moorbäder. Für die Balneotherapie wird auch spezielles Wasser verwendet, das Schwefel, Jod, Kohlensäure oder radioaktive Spurenelemente enthält.