Material- und Verarbeitungstechniker*in

Weiterbildung & Karriere

Material- und Verarbeitungstechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsbereiche für Material- und Verarbeitungstechniker*innen sind beispielsweise:

  • nachhaltiger Einsatz von Materialien und Werkstoffen (Ressourcenmanagement, Ressourceneffizienz)
  • Energieeffizienz
  • Verfahrenstechnik, Fertigungstechnik
  • Werkstofftechnik, Oberflächentechnik
  • Qualitätsmanagement
  • Recycling, Umweltschutz
  • Simulationstechnologie
  • Virtualisierung
  • Digitalisierung
  • Datenschutz, Datensicherheit, Privacy

Weiterbildungseinrichtungen wie das WIFI oder BFI sowie Fachhochschul- und Universitätslehrgänge bieten eine gute Gelegenheit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren. Darüber hinaus besteht für Material- und Verarbeitungstechniker*innen die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines Bachelor- oder Masterstudiums bzw. (falls man bereits ein abgeschlossenes Studium hat) in Form eines Zweitstudiums.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Material- und Verarbeitungstechniker*innen zu Produktions-, Werks- und Betriebsleiter*innen sowie zu Forschungs- und Entwicklungsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Form: Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

abgeschlossenes, facheinschlägiges Master- oder Diplomstudium

Abschluss:

PhD in Verfahrenstechnik

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Technische Universität Graz
Rechbauerstraße 12
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 873 -0
Fax: +43 (0)316 / 873 -6125
E-Mail: info@TUGraz.at
Internet: https://www.tugraz.at/

Art: Universitätsstudium – Masterstudium

Dauer: 2 Semester

Form: Berufsbegleitend

ECTS-Punkte: 45  

Voraussetzungen:

Das Erweiterungsstudium steht allen Studierenden offen, die eines der folgenden Studienangebote belegen:

  • ein Masterstudium der Karl-Franzen-Universität Graz,
  • oder ein Masterstudium, das mit der Karl-Franzens-Universität eingerichtet wurde (NAWI-Graz),
  • oder die Diplomstudien Rechtswissenschaften, katholische Theologie, sowie die auslaufenden Diplomstudien Pharmazie und Lehramt
  • und Prüfungen des Wahlfachangebots TIMEGATE der Karl-Franzens-Universität Graz im Umfang von 2 ECTS

Abschluss:

Zertifikat

Info:

Ziel ist der Erwerb zusätzlicher Kompetenzen zum ordentlichen Studium und eine Vorbereitung in den Einstieg in das Berufsleben.

Inhalte:

  • Fachkompetenzen: organisations-, prozess-, aufgaben- und arbeitsplatzspezifische berufliche Fertigkeiten
  • Sozialkompetenzen: Kooperationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Führungsqualität, Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Personalkompetenzen: Selbstmanagement/-organisation und -motivation, Reflexionsfähigkeit, Fähigkeit, Verantwortung übernehmen und sich auf veränderte Umstände einstellen
  • Methodenkompetenzen: Organisationsfähigkeit, Präsentationstechniken, selbstständiges Arbeiten, die Fähigkeit, vorhandenes Wissen auf neue Probleme anzuwenden und kritisches Denken

Weitere Infos: https://klug.uni-graz.at/de/erweiterungsstudium/

Adressen:

Universität Graz - Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 380 -1066
Fax: +43 (0)316 / 380 -9030
E-Mail: 4students@uni-graz.at
Internet: https://studien.uni-graz.at/

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 48-160 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Je nach WIFI sind unterschiedliche Vorkenntnisse Voraussetzung, z. B. Aufbaulehrgang Lagerfachkraft.

Abschluss:

Zeugnis bzw. Diplom

Info:

Zielgruppe: UnternehmerInnen, TechnikerInnen, Fachkräfte aus den Bereichen Material- und Lagerwirtschaft sowie Logistik-MitarbeiterInnen und Personen aus der Produktion und Arbeitsvorbereitung

Kosten: je nach Vorkenntnissen: EUR 1.000,00 - EUR 2.700,00

Inhalte:

  • Praxistraining des Führungsverhaltens
  • Lagerkostenrechnung & Logistikkennzahlen
  • moderne Lagerverwaltungssysteme
  • Grundlagen des Lagermanagements
  • Einführung in die moderne Lagerwirtschaft
  • Zukunft des Lager- & Bestandsmanagement
  • Unternehmensstrategie & Outsourcing
  • Lagerdisposition & Bestandsmanagement
  • Personalführung
  • rechtliche Grundlagen

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Lehrgang

Dauer: 44-76 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • mehrjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Betriebslogistikkauffrau/-kaufmann“ oder
  • erfolgreicher Abschluss der Module „Lagermitarbeit“ und „Lagerfachkraft“

Abschluss:

Zertifikat bzw. Zeugnis

Info:

Hinweise: Die Ausbildung ist in der Regel modular aufgebaut und besteht aus den 3 Modulen „Lagermitarbeit“, „Lagerfachkraft“ und „LagerleiterIn“. Am BFI in Wien wird ein Lehrgang im Blended Learning Format angeboten mit Schwerpunkt auf Führungsqualität und Rechtskenntnissen.

Zielgruppe: Fachkräfte aus den Bereichen Material- und Lagerwirtschaft sowie Logistik-MitarbeiterInnen und Personen aus der Produktion und Arbeitsvorbereitung

Kosten: je nach Vorkenntnissen: ca. EUR 500,00 - EUR 1.500,00

Inhalte:

  • Spezifika des Lagerlogistikmanagements
  • Logistikkennzahlen effektiver einsetzen
  • Lagerplatzorganisation
  • Personal- und Betriebskostenbudgetierung
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Führungsstile
  • Rollen und Aufgaben von LagerleiterInnen
  • MitarbeiterInnen richtig begleiten und einsetzen

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center Wiener Neustadt
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 853 00
Fax: +43 (0)2622 / 835 00 -195
E-Mail: wrneustadt@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at

Art: Lehrgang

Dauer: 44-76 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • mehrjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Betriebslogistikkauffrau/-kaufmann“ oder
  • erfolgreicher Abschluss der Module „Lagermitarbeit“ und „Lagerfachkraft“

Abschluss:

Zertifikat bzw. Zeugnis

Info:

Hinweise: Die Ausbildung ist in der Regel modular aufgebaut und besteht aus den 3 Modulen „Lagermitarbeit“, „Lagerfachkraft“ und „LagerleiterIn“. Am BFI in Wien wird ein Lehrgang im Blended Learning Format angeboten mit Schwerpunkt auf Führungsqualität und Rechtskenntnissen.

Zielgruppe: Fachkräfte aus den Bereichen Material- und Lagerwirtschaft sowie Logistik-MitarbeiterInnen und Personen aus der Produktion und Arbeitsvorbereitung

Kosten: je nach Vorkenntnissen: ca. EUR 500,00 - EUR 1.500,00

Inhalte:

  • Spezifika des Lagerlogistikmanagements
  • Logistikkennzahlen effektiver einsetzen
  • Lagerplatzorganisation
  • Personal- und Betriebskostenbudgetierung
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Führungsstile
  • Rollen und Aufgaben von LagerleiterInnen
  • MitarbeiterInnen richtig begleiten und einsetzen

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Braunau am Inn
Industriezeile 50
5280 Braunau am Inn

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7722 / 842 68 -1896
E-Mail: service.braunau@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Mattighofen
Moosstraße 8
5230 Mattighofen

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7742 / 80 018 -3044
E-Mail: service.braunau@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Steyr
Tomitzstraße 6
4400 Steyr

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7252 / 454 90 -1911
E-Mail: service.steyr@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Vöcklabruck
Ferdinand-Öttl-Straße 19
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7672 / 213 99 -1755
E-Mail: service.voecklabruck@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Lehrgang

Dauer: 44-76 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • mehrjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Betriebslogistikkauffrau/-kaufmann“ oder
  • erfolgreicher Abschluss der Module „Lagermitarbeit“ und „Lagerfachkraft“

Abschluss:

Zertifikat bzw. Zeugnis

Info:

Hinweise: Die Ausbildung ist in der Regel modular aufgebaut und besteht aus den 3 Modulen „Lagermitarbeit“, „Lagerfachkraft“ und „LagerleiterIn“. Am BFI in Wien wird ein Lehrgang im Blended Learning Format angeboten mit Schwerpunkt auf Führungsqualität und Rechtskenntnissen.

Zielgruppe: Fachkräfte aus den Bereichen Material- und Lagerwirtschaft sowie Logistik-MitarbeiterInnen und Personen aus der Produktion und Arbeitsvorbereitung

Kosten: je nach Vorkenntnissen: ca. EUR 500,00 - EUR 1.500,00

Inhalte:

  • Spezifika des Lagerlogistikmanagements
  • Logistikkennzahlen effektiver einsetzen
  • Lagerplatzorganisation
  • Personal- und Betriebskostenbudgetierung
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Führungsstile
  • Rollen und Aufgaben von LagerleiterInnen
  • MitarbeiterInnen richtig begleiten und einsetzen

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Graz Süd
Paula-Wallisch-Straße 8
8055 Graz

Tel.: ++43 05 7270 DW 2300
Fax: ++43 05 7270 DW 2399
E-Mail: karin.silberholz@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-graz-sued.html

BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Leibnitz
Dechant-Thaller-Straße 39/2
8430 Leibnitz

Tel.: +43 05 7270 DW 7101
Fax: +43 05 7270 DW 7199
E-Mail: leibnitz@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-leibnitz.html

Schwerpunkte:

EDV - Gesundheit | Soziales - Transport | Verkehr | Logistik - Vorbereitungslehrgänge für Berufsreifeprüfung - Lehre mit Matura - Office


Art: Lehrgang

Dauer: 44-76 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • mehrjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs „Betriebslogistikkauffrau/-kaufmann“ oder
  • erfolgreicher Abschluss der Module „Lagermitarbeit“ und „Lagerfachkraft“

Abschluss:

Zertifikat bzw. Zeugnis

Info:

Hinweise: Die Ausbildung ist in der Regel modular aufgebaut und besteht aus den 3 Modulen „Lagermitarbeit“, „Lagerfachkraft“ und „LagerleiterIn“. Am BFI in Wien wird ein Lehrgang im Blended Learning Format angeboten mit Schwerpunkt auf Führungsqualität und Rechtskenntnissen.

Zielgruppe: Fachkräfte aus den Bereichen Material- und Lagerwirtschaft sowie Logistik-MitarbeiterInnen und Personen aus der Produktion und Arbeitsvorbereitung

Kosten: je nach Vorkenntnissen: ca. EUR 500,00 - EUR 1.500,00

Inhalte:

  • Spezifika des Lagerlogistikmanagements
  • Logistikkennzahlen effektiver einsetzen
  • Lagerplatzorganisation
  • Personal- und Betriebskostenbudgetierung
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Führungsstile
  • Rollen und Aufgaben von LagerleiterInnen
  • MitarbeiterInnen richtig begleiten und einsetzen

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung


Art: Lehrgang

Dauer: 200 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung und/oder
  • mehrjährige Berufspraxis in logistischen Bereichen
  • Besuch des Informationsabends
  • Interview mit dem/der LehrgangsleiterIn

Abschluss:

BFI Wien Diplom sowie Personenzertifikat „Logistik ExpertIn“

Berechtigungen:

Der Kursabschluss befähigt die AbsolventInnen, das Personenzertifikat Level „Logistik ExpertIn“ basierend auf ISO 17024, zu erlangen.

Info:

Zielgruppe: (angehende) Logistik-LeiterInnen oder Prozessverantwortliche, Fach- und Führungskräfte sowie QuereinsteigerInnen, die in einer Schlüsselposition oder im mittleren Management in den Bereichen Einkauf, Verkauf, Lager, Produktion, Transport, Materialwirtschaft oder Supply Chain Management tätig sind

Dauer: 2 Semester mit 130 UE Präsenzunterricht sowie ca. 70 UE Selbstlernzeiten via Moodle-Lernplattform

Kosten: ca. EUR 2.000,00 exkl. Prüfungsgeb. EUR 360,00 sowie Zertifizierung: EUR 140,00

Inhalte:

  • Konzepte der Logistik und des Supply Chain Managements
  • Arbeitstechniken und Kommunikation
  • Logistik-Controlling
  • Lagerhausmanagement
  • Transport und Distribution
  • Beschaffungs- und Bestandsmanagement
  • Produktionslogistik und Materialwirtschaft

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung


Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Werkstofftechnik

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Werkstofftechnik im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Einteilung, Eigenschaften und Verarbeitung von Werkstoffen
  • Werkstoffe und Werkstoffprüfung
  • Werkzeuge und Verfahren der Kunststoffbearbeitung
  • Werkzeuge und Verfahren der Metallbearbeitung, Schweißen
  • Automation und Prozessdatenerfassung
  • Entsorgung, Recycling, Wiederverwertung, Kreislaufwirtschaft

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: ingzert@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Burgenland
Grazer Straße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3362 / 78 17
E-Mail: ingenieur@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Burgenland
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 90 904 -890
E-Mail: ingzert@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)57 878 -3511
E-Mail: ingenieur@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/ingenieur

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Kärnten
Rosentaler Straße 136
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Niederösterreich
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17557
E-Mail: ingzert@wknoe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Niederösterreich
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 835 00 -125
E-Mail: ingenieur@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at/ingenieur

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Niederösterreich
Gruberstraße 26
2232 Heiligenkreuz im Wienerwald

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Niederösterreich
Dr.-Adolf-Schärf-Straße 5
3107 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4035
E-Mail: ingzert@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 6922 6300
E-Mail: ingzert@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at/de/service-foerderungen/unsere-serviceleistungen/ingenieur-zertifizierungsstelle.html

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Oberösterreich
Wienerstraße 131
Eingang F, Ebene 2
4020 Linz an der Donau

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Oberösterreich
Wiener Bundesstraße 8
4060 Leonding

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -430
E-Mail: ingzert@wks.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -335
E-Mail: ingzert@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/ausbildungen/ingenieur-titel

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Salzburg
Münchner Bundesstraße 116
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 601 -8800
E-Mail: ingzert@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Steiermark
Kalvariengürtel 6
8020 Graz

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7610
E-Mail: ingzert@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Tirol
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 59 6 60 -813
E-Mail: ingzert@bfi-tirol.at
Internet: http://www.ingzert.tirol

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Tirol
Dr.-Franz-Werner-Straße 36
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5522 / 305 -490
E-Mail: ingzert@wkv.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Vorarlberg
Schwefel 87
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 514 50 -2020
E-Mail: ingzert@wkw.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 81178 -10100
E-Mail: ingenieur@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien/ingenieur/

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Wien
Akaziengasse 30
1230 Wien

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Wien
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Burgenland - Oberwart
Grazerstraße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 389 80 - 0
Fax: +43 (0)3352 / 389 80 - 2204
E-Mail: info@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at/ueber-uns/standorte/bfi-oberwart/

Schwerpunkte:

Berufsreifeprüfung - Lehre mit Matura - Sozial- und Berufspädagogik - EDV - Sprachen - Transport und technische Dienstleistungen


Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 78 78
Fax: +43 (0)5 78 78 -2099
E-Mail: info@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center Wiener Neustadt
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 853 00
Fax: +43 (0)2622 / 835 00 -195
E-Mail: wrneustadt@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 (0)810 004 005
Fax: +43 (0)732 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

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