Marktaufsichtsorgan (m./w./d.)

Berufsbeschreibung

Marktaufsichtsorgane achten auf öffentlichen Märkten, dass die Bestimmungen der Marktordnung eingehalten werden. Sie weisen Händler*innen die Marktstände zu und verrechnen die Marktgebühren. Sie kontrollieren die Preis- und Qualitätsauszeichnungen und führen über besondere Vorkommnisse  Protokoll. Marktaufsichtsorgane arbeiten in Büroräumlichkeiten in Marktamtsabteilungen und bei Bezirksbehörden mit weiteren Verwaltungsbediensteten zusammen und haben auf den Märkten Kontakt mit den Händler*innen.

Marktaufsichtsorgane haben die Gesamtverantwortung für den Marktbetrieb auf öffentlichen Bauern- und Gemüsemärkten, Jahrmärkten, Flohmärkten usw. Sie haben die Aufsicht über die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Marktordnung und der Gewerbeordnung. Sie kontrollieren weiters die Preis- und Qualitätsklassenauszeichnung an den Ständen und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung im Marktgebiet.

Marktaufsichtsorgane vergeben Standplätze an die Markthändler*innen (z. B. tage-, wochen- oder monatsweise) und heben die Marktgebühren ein. Sie verfassen Berichte über besondere Vorkommnisse in den Marktgebieten und kontrollieren die Reinigung der Marktflächen und die sachgerechte Mülltrennung. Mitunter vermieten sie auch Transporteinrichtungen wie Staplerwagen, Palettenheber, Hebebühnen und dergleichen. Sie führen Betriebsbücher, Journale, Listen und Protokolle und verfassen Jahresberichte und Bilanzen, die sie der Marktbehörde vorlegen. Für Kontrollen nach dem Lebensmittelgesetz, nach dem Maß- und Eichgesetz etc. sind Lebensmittelaufsichtsorgane zuständig.

Marktaufsichtsorgane arbeiten mit Computern, Internet und verschiedenen Softwareprogrammen. Sie bedienen Kopiergeräte und Drucker sowie Telefonanlagen und Mobiltelefone. Sie führen Ordner, Mappen, Listen, Protokolle, Betriebsbücher und Terminkalender und benutzen diverses Büromaterial.

Marktaufsichtsorgane arbeiten in Verwaltungsbüros sowie im Freien an den Marktstandplätzen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), Büroassistent*in. Sie haben direkten Kontakt mit den Händler*innen auf den Märkten sowie mit anderen Verwaltungsbediensteten, z. B. mit Lebensmittelaufsichtsorganen (siehe Lebensmittelaufsichtsorgan (m./w./d.)).

  • öffentliche Märkte (z. B. Bauern- und Gemüsemärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte) leiten und verwalten
  • die Einhaltung der Bestimmungen der Markt- und Gewerbeordnung kontrollieren
  • die Einhaltung der Preis- und Qualitätsklassenauszeichnung kontrollieren
  • Standplätze an die Händler*innen zuweisen, Marktgebühren verrechnen, die Einhaltung der Standplatzordnung und der Betriebszeiten kontrollieren
  • verschiedene Verwaltungs- und Sekretariatsarbeiten durchführen
  • Betriebsbücher, Protokolle, Listen, Journale führen
  • Öffentliche  Verwaltung - Marktamtsabteilungen und Bezirksbehörden