Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Luftfahrzeugmechaniker*in, Luftfahrzeugtechnik - Flugzeuge mit Kolbentriebwerken, Luftfahrzeugtechnik - Flugzeuge mit Turbinentriebwerken, Luftfahrzeugtechnik - Hubschrauber

English: Aircraft engineering (Aircraft engineer)

Ausbildung

Die Inhalte des Lehrberufes Luftfahrzeugtechnik wurden der EU-Verordnung Nr. 1321/2014 (Verordnung über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen) angepasst. Diese Ausbildung führt somit in enger Kooperation mit der Berufsschule (welche die lt. EU-Verordnung vorgeschriebenen Modul-Prüfungen abnimmt) zu einem europaweit anerkannten Abschluss.

Die ausgelernten Lehrlinge können mit dem Lehrabschlusszeugnis und dem Berufsschulzeugnis (+ Zeugnis über absolvierte Modulprüfungen) und nach einer Wartefrist, die Ausstellung der entsprechenden Berechtigungen bei der Austro-Control beantragen.


Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Luftfahrzeugtechnik (Avionik)
  • Antriebe
  • Bordtechnik
  • Technische Physik
  • Technische Mathematik
  • Hydraulik, Pneumatik
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Fachenglisch
  • Internationale Normen und Sicherheitsstandards
  • Qualitätsmanagement
  • technische Dokumentation
  • technisches Projektmanagement

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3,5 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Luftfahrzeugtechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Luftfahrzeugtechnikerin" bzw."Luftfahrzeugtechnikerin" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meister- und Befähigungsprüfungen, zu Werkmeisterschulen und zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Fertigungs- und Produktionshallen, Flugzeughangern usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Amstetten
Leopold-Maderthaner-Platz 2
3300 Amstetten

Tel.: +43 (0)7472 / 627 86 -0
Fax: +43 (0)7472 / 627 86 -106
E-Mail: office@lbsamstetten.ac.at
Internet: http://www.lbsamstetten.ac.at

Landesberufsschule Knittelfeld
Portniggstraße 21
8720 Knittelfeld

Tel.: +43 (0)3512 / 828 10 -0
Fax: +43 (0)3512 / 828 10 -3
E-Mail: lbskf@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-knittelfeld.steiermark.at

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/de/page.asp?id=8

Adressen:

Bundesfachschule für Flugtechnik Langenlebarn
Fliegerhorst Brumowski -
3425 Langenlebarn

Tel.: +43 (0)5020 132 -29902
Fax: +43 (0)5020 132 -17290
E-Mail: bfs.langenlebarn@noeschule.at
Internet: http://www.flugtechnik.at

Schwerpunkte:

Fachschule für Flugtechnik - Ausbildungszweig Luftfahrzeug-Mechanik


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/

Adressen:

Bundesfachschule für Flugtechnik Langenlebarn
Fliegerhorst Brumowski -
3425 Langenlebarn

Tel.: +43 (0)5020 132 -29902
Fax: +43 (0)5020 132 -17290
E-Mail: bfs.langenlebarn@noeschule.at
Internet: http://www.flugtechnik.at

Schwerpunkte:

Fachschule für Flugtechnik - Ausbildungszweig Luftfahrzeug-Mechanik


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: http://www.htl

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Eisenstadt
Bad Kissingen Platz 3
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 646 05 -0
Fax: +43 (0)2682 / 646 05 -47
E-Mail: direktion@htl-eisenstadt.at
Internet: https://www.htleisenstadt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Flugtechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung (auslaufend)

Höhere Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik

Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung