Lehrer*in für elementare Musik- u. Bewegungserziehung

Berufsbeschreibung

Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung sind ausgebildet als Lehrer*in für die Primarstufe oder Lehrer*in für die Sekundarstufe - Allgemeinbildung. Sie ermöglichen in Schulen der  Primarstufe und  Sekundarstufe, aber auch in Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung unterschiedlichsten Zugänge zu Musik und Bewegung und fördern so die Entwicklung musikalischer und tänzerischer Fertigkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dafür verwenden sie unterschiedliche Arbeitsmittel (Musikinstrumente, Bälle, Tücher etc.). Sie organisieren regelmäßig Aufführungen ihrer Schüler*innen und pflegen gegebenenfalls auch Kontakte zu den Eltern. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung arbeiten - je nach Aufgabengebiet - an (Musik- und Tanz-)Schulen, in Kindergärten, an sonder- und heilpädagogischen Einrichtungen, in Einrichtungen für Senioren usw. mit Lehrerkolleg*innen, Therapeut*innen und Ärzt*innen zusammen.

Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung sind in einem sehr breit gefächerten Aufgabenbereich zwischen Kunst,  Pädagogik und Therapie tätig. In Schulformen der  Primarstufe und  Sekundarstufe sowie anderen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung ermöglichen sie Zugänge zu Musik und Bewegung mit al­len Sinnen und beziehen die körperliche, seelische und soziale Dimension des Menschen ein. Wichtige Ziele ihrer Arbeit sind die Entfaltung und Förderung kreativer Anlagen, die Entwicklung von  Motorik und Körperbewusstsein, die Förderung individueller Gestaltungs- und Ausdrucks­möglichkeiten sowie der Erwerb sozialer Kompetenzen. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung spielen, tanzen, singen und musizieren mit Kindern und Jugendlichen, wobei sie auf deren besondere Bedürfnisse und Fähigkeiten eingehen. Sie bereiten die Unterrichtsmethoden und -materialien vor und erarbeiten mit ihren Schüler*innen unterschiedlichste Stücke (z. B. Pantomime, Musicals, Tänze, Percussion), die sie auch vor Publikum zur Aufführung bringen.

Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung setzen Musik und Bewegung auch in der Altenbetreuung und im sozial- und heilpädagogischen Bereich ein. Hier beschäftigen sie sich mit Menschen, die besondere Betreuung benötigen (z. B. Menschen mit sozialen Schwierigkeiten oder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung). Sie führen z. B. Wahrnehmungsübungen mit Musik und Bewegung als therapiebegleitende Maßnahmen einzeln oder in Gruppen durch. Sie leiten auch Musizier-, Tanz- und Rhythmikgruppen in geschützten Werkstätten, Alten- oder anderen Wohnheimen.

Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung, die an Volkshochschulen oder an anderen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung tätig sind, bieten z. B. rhythmische Bewegungsschulung und musikalische Bewegungsbegleitung für alle Altersstufen an.

In Schulen übernehmen Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung auch organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen und Elternsprechtagen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- bzw. Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.

In der Musik- und Bewegungserziehung setzen die Lehrer*innen ihren Körper, ihre Stimme, Musik- und Rhythmusinstrumente sowie verschiedenste Gegenstände wie Bälle, Tücher, Seile usw. ein und verwenden diverse Objekte zur Erzeugung von Tönen und Geräuschen. Selbstverständlich benützen sie CD-Player oder spielen selbst ein Instrument (z. B. Klavier).

Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung unterrichten an Schulen der  Primarstufe und  Sekundarstufe, an Musikschulen, Volkshochschulen, in Kindergärten, in privaten Institutionen (z. B. Tanzschulen, Altersheimen) und eventuell auch in sonder- und heilpädagogischen Einrichtungen, wobei sie engen Kontakt zu Eltern, Lehrer*innen, Pädagog*innen (siehe Pädagoge / Pädagogin) und Therapeut*innen (siehe z. B. Musiktherapeut*in, Physiotherapeut*in) pflegen. Sie arbeiten in Räumen, die genügend Platz für Bewegung bieten (z. B. in Turnsälen).

Die Lehrer*innen arbeiten meistens mit Gruppen, die teilweise auch sehr gemischt sind. Wenn sie eine Therapie unterstützen, betreuen sie auch einzelne Schüler*innen.

im schulischen und vorschulischen Bereich (Schulen, Musikschulen, Kindergärten usw.):

  • die Rhythmikstunden vorbereiten, unterrichten und nachbereiten
  • rhythmische Sicherheit und Körperbewusstsein fördern
  • musikalische Früherziehung fördern
  • kreative Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten fördern
  • Bewegungsinterpretation eines Musikwerkes einzeln, zu zweit oder in der Gruppe durchführen
  • Übungen zur Mehrstimmigkeit (vokal oder instrumental) durchführen
  • künstlerische Projekte durchführen
  • Elternarbeit organisieren und durchführen
  • in der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken

in der Behindertenpädagogik und in der Altenbetreuung:

  • Übungs- und Wahrnehmungserziehung mit Musik und Bewegung z. B. bei verhaltensauffälligen Kindern, Senioren oder Menschen mit Behinderung
  • therapiebegleitende Maßnahmen in Einzelbetreuung oder in Gruppen setzen
  • Musizier-, Tanz- und Rhythmikgruppen leiten

in Volkshochschulen bzw. am Fortbildungssektor:

  • Lehrgänge in rhythmischer Bewegungsschulung und musikalischer Bewegungsbegleitung für alle Altersstufen durchführen
  • berufsbegleitende Fortbildungen anbieten

Schulen der  Primarstufe und  Sekundarstufe:

  • Volksschule
  • Neue Mittelschule
  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS) Unterstufe
  • Polytechnische Schule
  • Berufsbildende mittlere Schule
  • Berufsbildende Höhere Schule
  • Allgemein bildende Höhere Schule (AHS) Oberstufe

Sonstige Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung:

  • Musikschulen
  • Kindergärten
  • Volkshochschulen
  • Einrichtungen für Senioren
  • Musik-, Sozial- und Sonderpädagogische Einrichtungen
  • Freiberuflichkeit
  • Musikschulen
  • Kindergärten
  • Volkshochschulen
  • Einrichtungen für Senioren
  • Musik-, Sozial- und Sonderpädagogische Einrichtungen
  • Freiberuflichkeit

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Audio-Tool Didaktik E-Learning Motorik Pädagogik Performance