Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung sind in einem sehr breit gefächerten Aufgabenbereich zwischen Kunst, Pädagogik und Therapie tätig. In Schulformen der Primarstufe und Sekundarstufe sowie anderen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung ermöglichen sie Zugänge zu Musik und Bewegung mit allen Sinnen und beziehen die körperliche, seelische und soziale Dimension des Menschen ein. Wichtige Ziele ihrer Arbeit sind die Entfaltung und Förderung kreativer Anlagen, die Entwicklung von Motorik und Körperbewusstsein, die Förderung individueller Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten sowie der Erwerb sozialer Kompetenzen. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung spielen, tanzen, singen und musizieren mit Kindern und Jugendlichen, wobei sie auf deren besondere Bedürfnisse und Fähigkeiten eingehen. Sie bereiten die Unterrichtsmethoden und -materialien vor und erarbeiten mit ihren Schüler*innen unterschiedlichste Stücke (z. B. Pantomime, Musicals, Tänze, Percussion), die sie auch vor Publikum zur Aufführung bringen.
Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung setzen Musik und Bewegung auch in der Altenbetreuung und im sozial- und heilpädagogischen Bereich ein. Hier beschäftigen sie sich mit Menschen, die besondere Betreuung benötigen (z. B. Menschen mit sozialen Schwierigkeiten oder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung). Sie führen z. B. Wahrnehmungsübungen mit Musik und Bewegung als therapiebegleitende Maßnahmen einzeln oder in Gruppen durch. Sie leiten auch Musizier-, Tanz- und Rhythmikgruppen in geschützten Werkstätten, Alten- oder anderen Wohnheimen.
Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung, die an Volkshochschulen oder an anderen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung tätig sind, bieten z. B. rhythmische Bewegungsschulung und musikalische Bewegungsbegleitung für alle Altersstufen an.
In Schulen übernehmen Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung auch organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen und Elternsprechtagen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- bzw. Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.