Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) erziehen ihre Schüler*innen einerseits zum Sport, andererseits auch durch den Sport. Sie schulen die Kinder und Jugendlichen in den unterschiedlichsten Sportarten und fördern die sozialen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Schüler*innen. Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) gestalten ihren Unterricht gemäß den aktuellen Lehrplänen und bereiten ihn durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Übungen vor. Sie lehren und leiten dabei Sportarten wie Fußball und Volleyball und Sportspiele wie Gymnastik- und Rhythmikübungen, Übungen an Sportgeräten, Leichtathletik, Schwimmunterricht.
Durch ihren Unterricht fördern Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) die motorischen Fertigkeiten der Schüler*innen. Genauso trainieren sie dabei ihre Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Gelenkigkeit, Selbstwahrnehmung, Gewandtheit und ihr Gleichgewicht. Außerdem besteht ihre Aufgabe darin, den Schüler*innen die Natur näher zu bringen, ihnen Möglichkeiten und Anreize zur Bewegung zu bieten. Sie weisen auch auf die Gefahren von Verletzungen, Überlastungen, Haltungsschäden und die Bedeutung hygienischer Maßnahmen hin. Die Leistungsbeurteilung der Schüler*innen erfolgt vor allem aufgrund kontinuierlicher Beobachtung der Mitarbeit im Unterricht.
Außerdem organisieren und leiten Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) Winter- und Sommersportwochen, Sportfeste und die Teilnahme von Schulmannschaften an sportlichen Wettkämpfen. Sie sind für das sportliche Erscheinungsbild der Schule in der Öffentlichkeit zuständig und kümmern sich um die Anschaffung und Instandhaltung der Sportgeräte. Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.