Landwirtschaftliche Berater*innen erteilen fachliche Ratschläge. Sie erarbeiten Vorschläge zur Qualitäts- und Ertragssteigerung der landwirtschaftlichen Produktion und erstellen Investitions- und Finanzpläne. Darüber hinaus arbeiten sie als Lehrer*innen an landwirtschaftlichen Fachschulen und halten landwirtschaftliche Kurse im Rahmen der berufsbezogenen Erwachsenenbildung ab. Sie organisieren und leiten Vorträge und Informationsveranstaltungen zur Vermittlung neuer agrarwissenschaftlicher Erkenntnisse oder Rechtsverordnungen. Weiters beraten sie in Rechts-, Steuer-, und Versicherungsfragen.
Die Beratungen führen die Landwirtschaftlichen Berater*innen in Form von Einzel- und Gruppenberatungen sowie in Form von Vorträgen, Kursen und Exkursionen durch. Gemeinsam mit ihren Klient*innen erarbeiten und analysieren sie die Fragen und Problemlagen, entwickeln geeignete Lösungen und bieten Entscheidungshilfen an. Weitere Aufgabenbereiche sind die Beratung bäuerlicher Familien, die Durchführung von landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Beratungsunterlagen und Fachzeitschriften.