Landwirtschaftliche*r Berater*in

Berufsbeschreibung

Landwirtschaftliche Berater*innen beraten Landwirte und Landwirt*innen in allen Belangen der land- und hauswirtschaftlichen Produktion und Betriebsführung. Die Beratungsthemen reichen von der Qualitäts- und Ertragssteigerung über rechtliche oder steuerrechtliche Belange bis hin zur Information über technische Neuerungen. Landwirtschaftliche Berater*innen sind bei Landwirtschaftskammern, in landwirtschaftlichen Schulen, Bezirksbauernkammern oder bei landwirtschaftlichen Genossenschaften beschäftigt.

Landwirtschaftliche Berater*innen erteilen fachliche Ratschläge. Sie erarbeiten Vorschläge zur Qualitäts- und Ertragssteigerung der landwirtschaftlichen Produktion und erstellen Investitions- und Finanzpläne. Darüber hinaus arbeiten sie als Lehrer*innen an landwirtschaftlichen Fachschulen und halten landwirtschaftliche Kurse im Rahmen der berufsbezogenen Erwachsenenbildung ab. Sie organisieren und leiten Vorträge und Informationsveranstaltungen zur Vermittlung neuer agrarwissenschaftlicher Erkenntnisse oder Rechtsverordnungen. Weiters beraten sie in Rechts-, Steuer-, und Versicherungsfragen.

Die Beratungen führen die Landwirtschaftlichen Berater*innen in Form von Einzel- und Gruppenberatungen sowie in Form von Vorträgen, Kursen und Exkursionen durch. Gemeinsam mit ihren Klient*innen erarbeiten und analysieren sie die Fragen und Problemlagen, entwickeln geeignete Lösungen und bieten Entscheidungshilfen an. Weitere Aufgabenbereiche sind die Beratung bäuerlicher Familien, die Durchführung von landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Beratungsunterlagen und Fachzeitschriften.

Landwirtschaftliche Berater*innen stehen ständig in Kontakt mit den Betreibern landwirtschaftlicher Betriebe. Ein sicheres um kompetentes Auftreten ist, wie bei allen beratenden Tätigkeiten, erforderlich. Darüber hinaus verwenden sie gängige IT- und Kommunikationsgeräte wie z. B. PCs, Notebooks, Laptops, Telefone und Mobiltelefone. Sie kommunizieren über E-Mail und Internet, setzen verschiedene Büro- und Planungssoftware ein und verwenden z. B. Formulare, Gesetzestexte und Prospektmaterialen.

Landwirtschaftliche Berater*innen arbeiten als Berater*innen bzw. Sachbearbeiter*innen in den Büros und Besprechungsräumen in Landwirtschaftskammern, landwirtschaftlichen Genossenschaften und Verbänden, vor allem aber direkt vor Ort bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Teilweise sind sie auch in Unterrichtsräumen und Vortragssälen tätig.
Sie arbeiten im Team mit unterschiedlichen landwirtschaftlichen Fachkräften und haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden, den landwirtschaftlichen Betrieben, und zu Behörden.

  • Einzel- und Gruppenberatungsgespräche durchführen
  • über landwirtschaftliche Problemstellungen in Bezug auf Umweltfragen aufklären, zu Fragen des landwirtschaftlichen Anbaus (z. B. Gentechnik, Bioanbau) oder bezüglich Hygienevorschriften und Rechtsverordnungen beraten und informieren
  • Frage- bzw. Problemstellungen der Kund*innen analysieren, gemeinsam Lösungen entwickeln
  • in Rechts-, Steuer-, und Sozialversicherungsangelegenheiten beraten
  • berufsbezogene Erwachsenenbildung und Weiterbildung: Seminare, Kurse und Fachtagungen vorbereiten und durchführen
  • Lehrtätigkeiten im Rahmen der land- und hauswirtschaftlichen Berufsausbildung ausüben
  • Landwirtschaftskammern, Bezirksbauernkammern
  • Landwirtschaftliche Genossenschaften
  • als Lehrer*innen an Landwirtschaftlichen Fachschulen
  • als Ausbilder*innen in der Erwachsenenbildung und Weiterbildung

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Monokultur