Landwirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
Landwirtschaftliche*r Facharbeiter*in, Facharbeiter*in Landwirtschaft

Weiterbildung & Karriere

Landwirte und Landwirtinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Viele landwirtschaftliche Betriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit diverse Einschulungen durchzuführen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Berufe an, z. B. in Agrartechnik, Nutztierhaltung, biologische/nachhaltige Landwirtschaft, Ökologie aber auch in Buchhaltung, Kostenrechnung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Darüber hinaus bieten die verschiedenen Institutionen und Bildungsträger der landwirtschaftlichen Berufsverbände Weiterbildungsmöglichkeiten für Landwirte und Landwirtinnen an. So führen die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Betriebszweige durch.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine facheinschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsthemen für Landwirte und Landwirtinnen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • biologische, ökologische nachhaltige Landwirtschaft, Bioprodukte
  • artgerechte Nutztierwirtschaft
  • Umweltschutz, Ressourcenmanagement
  • Agrartechnik, Gentechnik
  • Produktzyklen und Produktkreisläufe
  • gesetzliche Vorschriften, nationales und internationales Förderwesen
  • Produktionsautomatisierung in der Landwirtschaft
  • landwirtschaftliche Maschinen und Geräte
  • Betriebswirtschaft, Verwaltung, Hauswirtschaft
  • Lagerwirtschaft, Lagerlogistik
  • Verkauf und Vertrieb, Direktvertrieb (Ab Hof Verkauf)
  • Werbung, Marketing, Direktmarketing
  • Social Media
  • Datensicherheit, Datenschutz

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Unfallverhütung, Erste Hilfe
  • Hygiene und Sauberkeit
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Zeitmanagement, Terminkoordination
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Landwirte und Landwirtinnen zu Team-/Partieleiter*innen, bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Landwirtschaftlichen Meister*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte landwirtschaftliche Produkte und/oder Anbauverfahren (wie z.B. alte, seltene Obst- und Getreidesorten, Bioprodukte) und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise als Landwirt*in im Rahmen eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes oder im Rahmen verschiedener landwirtschaftlicher Nebengewerbe möglich (siehe auch Menüpunkt Selbstständigkeit).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer 3- oder 4-jährigen land- und forstwirtschaftliche Fachschule oder
  • abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (insb. Lehre)
  • Vorbereitungslehrgang bei nicht einschlägiger Berufsausbildung

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg

Tel.: +43 (0)7416 / 524 37 -0
Fax: +43 (0)7416 / 524 37 -49
E-Mail: direktion@josephinum.at
Internet: https://www.josephinum.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landtechnik

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie


Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft Elixhausen
Ursprungstraße 4
5161 Elixhausen

Tel.: +43 (0)662 / 480 301 -0
Fax: +43 (0)662 / 480 301 -15
E-Mail: schule@ursprung.lebensministerium.at
Internet: http://hbla.ursprung.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

  • Fachrichtung Landwirtschaft
  • Fachrichtung Umwelt und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang für Landwirtschaft


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
Raumberg 38
8952 Irdning-Donnersbachtal

Tel.: +43 (0)3682 / 22451-0
Fax: +43 (0)3682 / 22451-110
E-Mail: office@raumberg-gumpenstein.at
Internet: https://raumberg-gumpenstein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Fachrichtung Agrarmanagement

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Fachrichtung Umwelt- und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung


Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer 3- oder 4-jährigen land- und forstwirtschaftliche Fachschule oder
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (insb. Lehre)
  • Vorbereitungslehrgang bei nicht einschlägiger Berufsausbildung

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

In Kooperation mit der HTL 1 Klagenfurt

Wichtige Ausbildungsinhalte, u.a.:

  • Nachhaltige Landwirtschaft
  • Agrar- und Umwelttechnik: Erneuerbare Energien wie Einsatz von Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft
  • Agromechatronik wie z.B. Elektromobilität, Melk- und Fütterungsroboter, Einsatz von Drohnen
  • Ländliche Entwicklung und Förderungswesen
  • Smart Farming : Anwendung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der Landwirtschaft wie durch Lenkunterstützung von Traktoren, verantwortungsbewussten und effizienten Pflanzenschutz mittels Drohnen
  • Grundkompetenzen zum/zur Energieberater*in
  • Digitalisierung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung Pitzelstätten
Glantalstraße 59
9061 Klagenfurt-Wölfnitz

Tel.: +43 (0)463 / 49 3 91 -0
Fax: +43 (0)463 / 49 4 80
E-Mail: direktion@pitzelstaetten.at
Internet: https://www.pitzelstaetten.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft - Ausbildungsschwerpunkt Informations- und Umweltmanagement

Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft - Ausbildungsschwerpunkt Produktmarketing und Regionaltourismus

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer 3- oder 4-jährigen land- und forstwirtschaftliche Fachschule oder
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (insb. Lehre)
  • Vorbereitungslehrgang bei nicht einschlägiger Berufsausbildung

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung Pitzelstätten
Glantalstraße 59
9061 Klagenfurt-Wölfnitz

Tel.: +43 (0)463 / 49 3 91 -0
Fax: +43 (0)463 / 49 4 80
E-Mail: direktion@pitzelstaetten.at
Internet: https://www.pitzelstaetten.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft - Ausbildungsschwerpunkt Informations- und Umweltmanagement

Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft - Ausbildungsschwerpunkt Produktmarketing und Regionaltourismus

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft


Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung Elmberg
Elmbergweg 65
4040 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 24 56 03 -0
Fax: +43 (0)732 / 24 56 03 -66
E-Mail: direktion@elmberg.at
Internet: https://www.elmberg.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Lebensmitteltechnologie
  • Ausbildungsschwerpunkt Unternehmensführung

Aufbaulehrgang für Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie
Rotholz 50
6200 Strass im Zillertal

Tel.: +43 (0)5244 / 622 62 -919
Fax: +43 (0)5232 / 23 19 -30
E-Mail: schule@hblfa-tirol.at
Internet: https://www.hblfa-tirol.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Höhere Bundeslehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

abgeschlossene Pflichtschulausbildung

Abschluss:

abgeschlossene Berufsausbildung Wirtschafts- und Agrarfachkraft

Weitere Infos: https://www.ooe-landwirtschaftsschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Otterbach
Otterbach 9
4782 St. Florian/Inn

Tel.: +43 (0)7712 / 30 50 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -258659
E-Mail: lwbfs-otterbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-landwirtschaftsschulen.at/otterbach

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft, Ausbildungsschwerpunkt Milchviehhaltung
  • Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft, Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau und Mast
  • Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft, Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule - Modell LandWirtschaft, 4jährig

Einstufige Abendschule für Erwachsene für Landwirtschaft


Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder

Abschluss: Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Info:

am Standort der Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft Francisco Josephinum Wieselburg

Im Studium werden die Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion (Pflanzenbau, Nutztierhaltung, Landmaschinentechnik) vermittelt und die technischen Schlüsselkompetenzen (Informatik & Mechatronik) vermittelt. Die Ausbildung im Bereich Agrartechnik (Precision Farming, Logistik, Ökolandbau) wird durch Betriebswirtschaft, Management & Unternehmensführung ergänzt. (Quelle: FH Wiener Neustadt)

Lehrinhalte und Berufsfelder:

  • Agrarische Grundlagen
  • Naturwissenschaften (Mathematik & Statistik, Chemie & Physik, Biologie & Mikrobiologie)
  • Informatik (Grundlagen der Informatik & Mechatronik, Angewandte Informatik)
  • Sozial- & Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Digitalisierung, Social Skills & Social Responsibility, Management)
  • Agrartechnologie mit Wahlfach-Vertiefung (Verfahrenstechniken in der agrarischen Produktion unter Anwendung von IKT Technologien)
  • Praktika / Wissenschaftliches Arbeiten / Bachelorarbeiten

Weitere Infos: https://www.fhwn.ac.at/studiengang/agrartechnologie

Adressen:

Fachhochschule Wiener Neustadt - Campus Wieselburg
Zeiselgraben 4
Marketing & Sustainable Innovation
3250 Wieselburg

Tel.: +43 (0)5 0421 2
Fax: +43 (0)7416 / 53000-2222
E-Mail: info@fhwn.ac.at
Internet: https://wieselburg.fhwn.ac.at

Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder

Abschluss:

Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Info:

Themenfelder:

Fachkompetenz Agrar:
  • Biologische Landwirtschaft
  • Pflanzen­ und Tierproduktion
  • Phytopathologie­ und Pflanzenschutz
  • Tiergesundheit
  • Bodenkunde & Botanik
Fachkompetenz Wirtschaft:
  • Agrarlogistik
  • Geschäftsmodelle im Agribusiness
  • Digitales & strategisches Marketing
  • Innovations­und Produktmanagement
  • Preis­Risiko & Absicherungsstrategien
Fachkompetenz Technik:
  • Agrartechnik
  • Landwirtschaft 4.0: Digitalisierung, Automatisierung & Sensorik
  • Landwirtschaft 4.0: Precision (Livestock) Farming
  • Lebensmitteltechnologie
  • Energie­und Umwelttechnik

Weitere Infos: https://www.fh-ooe.at/

Adressen:

Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels

Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/

Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

  • facheinschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium im Umfeld wirtschaftlich/technischer Inhalte sowie ein definiertes Mindestmaß an agrarwirtschaftlicher Vorbildung

Abschluss: Master of Arts in Business (MA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

Digitalisierung, technologische Entwicklungen, Marktveränderungen und herausfordernde globale und klimatische Trends unterstreichen einen anhaltenden Wandel in der Agrarproduktion und der gesamten Agrarwirtschaft. Moderne landwirtschaftliche Betriebe entwickeln sich sowohl mit steigenden Betriebsgrößen, als auch durch neue strategische Ausrichtungen und Spezialisierungen (z. B. Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Sonderkulturanbau, Dienstleistungen etc.) in Richtung Gewerbebetriebe, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen. Management und Leadership-Fähigkeiten sind hier gleichermaßen gefragt, wie die ständige Bereitschaft und die dazugehörigen Fähigkeiten, Trends zu erkennen, Digitalisierung zu verstehen, Produktinnovationen zu entwickeln, digital unterstützte Vermarktung anzuwenden und all dies diese gesamtbetrieblich – auch selbstständig als Entrepreneure – umzusetzen. (Quelle: FH OÖ)

Lehrinhalte, u. a.:

  • Agricultural Supply Chains and Globalized Markets
  • Innovation, Digitale Geschäftsmodelle und Entrepreneurship
  • Innovative Zukunftstechnologien, Anwendungen und Green Deal
  • Praxisprojekt Agrarmanagement und -innovationen
  • Produktinnovationen, -management und Multichannel-Handel
  • Regional-, Projekt- und Qualitätsmanagement
  • E-Commerce und Customer Experience
  • Kommunikation, Sales und Public Relations
  • Konzepte, Methoden und Anwendungen im Digitalen Marketing
  • Finanzmanagement, Investitionen, Controlling und Business Planning
  • Rechtliche Rahmenbedingungen im Agrarwesen
  • Strategische Unternehmensentwicklung und Change Management
  • International Agricultural Fieldtrip
  • Methodenkompetenz im Consulting und Versuchswesen
  • Wahlmodul I: Agrarwesen oder Digital Business/Digital Marketing
  • Wahlmodul II: Landwirtschaft 4.0 oder Agrarpädagogik in der Erwachsenenbildung oder Digital Business/Digital Marketing

Weitere Infos: https://www.fh-ooe.at/campus-steyr/studiengaenge/master/agrarmanagement-und-innovationen/

Adressen:

Fachhochschule Oberösterreich - Wirtschaft und Management - Campus Steyr
Wehrgrabengasse 1-3
4400 Steyr

Tel.: +43 (0)5 0804 30
Fax: +43 (0)5 0804 33099
E-Mail: office@fh-steyr.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-steyr/

Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Um die Funktionen der Landwirtschaft für kommende Generationen zu erhalten und weiter zu entwickeln, braucht es fachkundige Agrarwissenschafter*innen, die den Anforderungen der Zukunft mit umfassendem Wissen begegnen. Das Studium der Agrarwissenschaften vermittelt dazu, neben einem breiten Basiswissen, vertiefende Kenntnisse aus Bereichen wie Naturwissenschaften, Technik und Ingenieurswissenschaften sowie Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften.

Berufsfelder & Tätigkeitsbereiche:
Vielfältige Chancen und attraktive Angebote – so lässt sich der Arbeitsmarkt für Expert*innen der Agrarwissenschaften zusammenfassen. Die Berufsaussichten reichen von Tätigkeiten in Verbänden und Behörden im Agrar- und Umweltsektor (z. B. Landesregierungen, Ministerien, Landwirtschaftskammern), über die Nahrungs- und Genussmittelproduktion (vor allem auch in den Bereichen Handel, Vertrieb oder Marketing, aber auch in der Herkunfts- und Qualitätskontrolle), bis hin zur pflanzlichen und tierischen Urproduktion, aber auch in vor- oder nachgelagerten Bereichen wie der Düngemittelproduktion, der Landtechnik, im Pflanzenschutz oder in der Futtermittelproduktion). Auch leicht abseits des Warenkreislaufs von Agrarprodukten findest du spannende Karriereoptionen, etwa in der Ausbildung und Lehre (z. B. in landwirtschaftlichen Schulen), in der Forschung (z. B. an Universitäten oder in Agrarunternehmen) und auch bei Interessensvertretungen und NGOs (z. B. für Umwelt- und Naturschutz). Eines haben all diese Tätigkeitsfelder gemeinsam: Die Nachfrage nach Agrarabsolvent*innen ist durchwegs hoch. Darüber hinaus bietet die BOKU eine Reihe von facheinschlägigen Masterstudien, die dir weitere Möglichkeiten zur fachlichen Spezialisierung eröffnen.

Weitere Infos: https://boku.ac.at/studienservices/studien/bakk/uh033255

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Universitätsstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

DiplomingenieurIn (Dipl.-Ing.; DI)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 1 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

facheinschlägiger Studienabschluss Universität/FH bzw. nachweisliche Fachkompetenz und Berufserfahrung gem. Curriculum (Details siehe Weblink unter Weitere Infos).

Abschluss: Zertifikat

Info:

Der Lehrgang widmet sich dem Konzept des "Smart Farming". Dieses umfasst Werkzeuge und digitale Anwendungen aus den Bereichen GIS, Fernerkundung, Landtechnik und Variabler Ausbringungstechnologie. Im Rahmen von Vorlesungen und praktischen Demonstrationen werden Prozesse der Präzisionslandwirtschaft untersucht, mit Augenmerk auf Sammlung und Analyse von Daten und hierfür verwendete Anwendungen. Der Kurs vermittelt spezialisiertes Wissen für die Integration hochentwickelter Technologien im Ackerbau, angepasst an jeweils spezifische Umweltbedingungen und Managementpraktiken.

Auf der Grundlage moderner Lehr- und Lernmethoden möchte der Kurs gezielt Teilnehmer*innen ansprechen, die sich bereits mit digitaler Technik in der Landwirtschaft auseinandersetzen oder vorhaben dies zu tun.

Absolvent*innen des Kurses erwerben umfassende Kenntnisse zur Anwendung geografischer Informationssysteme und innovativer Landtechnik. Damit erweitert sich das Spektrum an Karriereperspektiven und beruflichen Möglichkeiten in Richtung

  • landwirtschaftliche Hightech-Sektoren
  • Technik-/Technologieberatung
  • regierungsamtliche und internationale Behörden Agrarwissenschaften
  • landwirtschaftliche Betriebsführung
  • Agrartechnik

Ihre Qualifikation wird sich positiv auf die berufliche Entwicklung im derzeitigen Umfeld auswirken und Ihnen neue Tätigkeitsfelder erschließen.

Kontakt:
Universität für Bodenkultur Wien
Institut für Landtechnik
Peter-Jordan-Straße 82, 1190 Wien
T. +43 (0)1 47654 - 93100
Kontakt: https://smartcrop.boku.ac.at/contact/

Weitere Infos: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/smart-farming-technologies

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien - Weiterbildungsakademie
Peter-Jordan-Straße 70/II
Adolf Cieslar Haus
1190 Wien

Tel.: +43 (0)1 476 54 -31300
Online-Kontakt: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/kontakt-support
Internet: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/

Schwerpunkte:

Kategorie 1: Universitätslehrgänge mit mindestens 90 ECTS

  • Abschluss: mit akad. Grad Master of Arts (MA), Master of Science (MSc)
  • Curriculum, Prüfungsordnung und Leistungsnachweis für Abschluss
  • Zulassungsvoraussetzungen: absolviertes Bachelorstudium an einer in-/ausländischen Universität/Fachhochschule

Kategorie 2: Universitätslehrgänge mit mindestens 60 ECTS

  • Abschluss: mit akad. Bezeichnung "Akademische/r …" (mit jeweiligen Zusatz, entsprechend Universitätslehrgang)

Kategorie 3: Universitätslehrgänge mit weniger als 60 ECTS

  • Abschluss: Zertifikat


Art: Universitätslehrgang

Dauer: 3 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Personen mit abgeschlossener Matura und für Berufstätige mit facheinschlägiger Management-, Beratungs- bzw. Lehrerfahrung.

Abschluss:

Akademische/r Agrarmarketingmanager/in

Info:

Zielgruppe:
Landwirtschaft, Erzeugerorganisationen, Genossenschaften, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, u.a.m.

Inhalte:
Der Lehrplan des Universitätslehrganges für Agrarmarketing umfasst: Ernährungswirtschaft, Agrarmärkte, Weltagrarmärkte, Agrar-BWL, Qualitätsmanagement, Konsumentenverhalten, Marketing und (EU-)Recht, Marktforschung usw. Der Universitätslehrgang ist praxisorientiert. Während des Universitätslehrganges sind fünf Exkursionstage im Ausland zu absolvieren.

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien - Weiterbildungsakademie
Peter-Jordan-Straße 70/II
Adolf Cieslar Haus
1190 Wien

Tel.: +43 (0)1 476 54 -31300
Online-Kontakt: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/kontakt-support
Internet: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/

Schwerpunkte:

Kategorie 1: Universitätslehrgänge mit mindestens 90 ECTS

  • Abschluss: mit akad. Grad Master of Arts (MA), Master of Science (MSc)
  • Curriculum, Prüfungsordnung und Leistungsnachweis für Abschluss
  • Zulassungsvoraussetzungen: absolviertes Bachelorstudium an einer in-/ausländischen Universität/Fachhochschule

Kategorie 2: Universitätslehrgänge mit mindestens 60 ECTS

  • Abschluss: mit akad. Bezeichnung "Akademische/r …" (mit jeweiligen Zusatz, entsprechend Universitätslehrgang)

Kategorie 3: Universitätslehrgänge mit weniger als 60 ECTS

  • Abschluss: Zertifikat


Art: Universitätslehrgang

Dauer: 2 Wochen

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Erfahrungen im landwirtschaftlichen Bereich bzw. Erfahrungen im Umgang mit Rindern
  • Landwirtschaftliches Facharbeiterniveau oder höherwertige Ausbildung

Abschluss:

Zertifikat

Info:

Zielgruppe:
Landwirte sowie andere Personen aus diesem Umfeld, die im Bereich der Klauenpflege ein neues Arbeitsfeld sehen.

Inhalte:
Zukünftige Klauenpfleger/Innen müssen nicht nur das fachliche Wissen und die fachliche Praxis der funktionellen Klauenpflege beherrschen, sondern sie müssen sich bewusst wer-den, dass sie als moderne Dienstleister in der Landwirtschaft tätig sind. Neben der rein fachlichen Qualifikation sind daher auch ein professionelles Auftreten dem Kunden gegenüber, eine professionelle Kundenbetreuung inklusive Beratung, die Dokumen-tation und Interpretation der erhobenen Befunde und eine fruchtbare Kooperation mit den lokalen Tierärzten unbedingt notwendig.

Adressen:

Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
1210 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 250 77 -0
Fax: +43 (0)1 / 250 77 -1090
E-Mail: studieninfo@vetmeduni.ac.at
Internet: https://www.vetmeduni.ac.at/

Art: Lehrgang

Dauer: 8 bis 12 Monate

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung oder einer Reife- und Diplomprüfung oder die erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung im landwirtschaftlichen Bereich oder eine einschlägige Fachausbildung und
  • der erfolgreiche Abschluss des Zertifikatslehrgangs Klauenpflege Grundlehrgang im Umfang von 136 Stunden sowie der erfolgreiche Abschluss des Zertifikatslehrgangs Aufbaulehrgang Überbetriebliche Klauenpflege im Umfang von 80 Stunden
  • oder eine diesen beiden Kursen entsprechenden Ausbildung und
  • nachweislich mind. 4 Jahre Umgang mit Rindern.

Abschluss: Diplom

Berechtigungen: Die Absolvent*innen sind berechtigt als Ausbildner*innen in den vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus genehmigten Zertifikatslehrgängen der funktionellen Klauenpflege (Klauenpflege Grundlehrgang und Aufbaulehrgang – Überbetriebliche Klauenpflege) tätig zu sein sowie in Prüfungskommissionen für Abschlussprüfungen bei Zertifikatslehrgängen die Prüfungen abzunehmen.

Info:

Diplom-Instruktor*innen für funktionelle Klauenpflege sind als Ausbildner*innen für zukünftige Klauenpfleger*innen aktiv und vermitteln sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fertigkeiten der Funktionellen Klauenpflege zielgerichtet für unterschiedliche Lerngruppen ( Schüler*innen, Landwirt*innen, Eigenbestandsklauenpfleger*innen, überbetriebliche Klauenpfleger*innen, Tierärzt*innen, Berater*innen für Tierhaltung, Tierernährung und Tierwohl, Hufschmied+innen).

Dauer: Ausbildungsprogramm: 8-12 Monate, je nach Stundenplangestaltung
Feststellungsverfahren: 1 Tag, 3 Prüfungsteile

Weitere Infos: https://raumberg-gumpenstein.at/forschung/forschung-aktuelles/diplom-lehrgang-instruktor-in-der-funktionellen-klauenpflege-der-hblfa-raumberg-gumpenstein-auf-maturaniveau.html

Adressen:

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
Raumberg 38
8952 Irdning-Donnersbachtal

Tel.: +43 (0)3682 / 22451-0
Fax: +43 (0)3682 / 22451-110
E-Mail: office@raumberg-gumpenstein.at
Internet: https://raumberg-gumpenstein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Fachrichtung Agrarmanagement

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Fachrichtung Umwelt- und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung


Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Agrarmarketing

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Agrarmarketing im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
  • Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
  • Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
  • Rechtsfragen beim Agrarmarketing
  • Rechnungswesen – Buchführung. Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung
  • Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland, dokumentäres Rechnungswesen
  • Betrieb und Gesellschaft, Agrarpolitik und Förderung

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen

Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie


Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Bodenbildung, Bodeneigenschaften, Bodenbewertung
  • Pflanzen- und Gartenbau
  • Forstwirtschaft
  • Obst- und Weinbau, Ernährung
  • Nutztierhaltung
  • Landtechnik, Umweltschutz, Ökologischer Landbau

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen

Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie


Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

VHS Eisenstadt
Pfarrgasse 10
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 61 363 - 17
E-Mail: eisenstadt@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/

VHS Oberwart
Schulgasse 17/3
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 34 525
Fax: +43 (0)3352 / 34 525 - 11
E-Mail: oberwart@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien

Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at

VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege

VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien

Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de

Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 bis 3 Jahr (450 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Landwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer zweijährigen oder dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesen Zeiträumen haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 450 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 702 -400
Fax: +43 (0)2682 / 702 -490
E-Mail: lfa@lk-bgld.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/burgenland/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 bis 3 Jahr (450 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Landwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer zweijährigen oder dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesen Zeiträumen haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 450 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 bis 3 Jahr (450 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Landwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer zweijährigen oder dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesen Zeiträumen haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 450 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wienerstraße 64
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0259 26401
Fax: +43 (0)5 0259 95 26401
E-Mail: anton.hoelzl@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 bis 3 Jahr (450 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Landwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer zweijährigen oder dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesen Zeiträumen haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 450 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)50 6902 1256
Fax: +43 (0)50 6902 91256
E-Mail: Johannes.Brandstetter@lk-ooe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/oberoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 bis 3 Jahr (450 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Landwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer zweijährigen oder dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesen Zeiträumen haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 450 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 bis 3 Jahr (450 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Landwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer zweijährigen oder dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesen Zeiträumen haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 450 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 bis 3 Jahr (450 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Landwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer zweijährigen oder dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesen Zeiträumen haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 450 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 92 92 -1101
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: evelyn.darmann@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 bis 3 Jahr (450 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Landwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer zweijährigen oder dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesen Zeiträumen haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 450 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz

Tel.: +43 (0)5574 / 400 -470
Fax: +43 (0)5574 / 400 -600
E-Mail: claudia.lenz@lk-vbg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/vorarlberg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 bis 3 Jahr (450 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Landwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer zweijährigen oder dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesen Zeiträumen haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 450 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien

Tel.: +43 (0)1 587 95 28 -20
Fax: +43 (0)1 587 95 28 -21
E-Mail: katharina.kircher@lk-wien.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/wien/