Kunsttherapeut*in

Andere Bezeichnung(en):
Kunst- und Gestaltungstherapeut*in

Berufsbeschreibung

Kunsttherapeut*innen benutzen  Medien und Mothoden kreativen Gestaltens (wie z. B. Malerei, Gestaltung von Plastiken, Fotografie, Tanz, Musik und Theaterspiel), um Menschen bei ihren persönlichen Schwierigkeiten zu helfen. Sie bieten ihren Klient*innen zusätzlich zum therapeutischen Gespräch die Möglichkeit des gestalterischen Ausdrucks. Kunsttherapeut*innen setzen die verschiedenen Methoden ein, um beispielsweise soziale Probleme ihrer Klient*innen zu vermindern. Oder sie unterstützen ihre Klient*innen beim kreativen Ausdrücken ihrer Gefühle und begleiten sie bei Veränderungsprozessen.

Kunsttherapeut*innen arbeiten freiberuflich oder z. B. in Betreuungseinrichtungen für alte Menschen oder Menschen mit Behinderung. Sie stehen in Kontakt zu anderen Fachkräften aus dem jeweiligen Bereich, wie z. B. Ärzten/Ärztinnen, Sonderpädagog*innen, Psychotherpeut*innen, Altenpfleger*innen.

HINWEIS:Die Berufsbezeichnung Kunsttherapeut*in ist in Österreich keine in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zur Gesundheits- und Krankenpflege normierte Berufsbezeichnung.

Kunsttherapeut*innen helfen Menschen mit persönlichen Schwierigkeiten bzw. Menschen, die sich näher mit der eigenen Person bschäftigen wollen. Sie bieten dem Denken und Tun der Kliet*innen einen geschützten Raum, in dem die Wahrnehmung der eigenen Person gefördert wird und Klient*innen die Möglichkeit haben, diese auch schöpferisch auszudrücken. Kunsttherapeut*innen unterstützen Klient*innen bei einem Prozess, der zum Ziel hat, Stärken und Begabungen (wieder) zu entdecken oder zu sich selbst bzw. zu einem neuen Ich zu finden. Sie begleiten die Klient*innen dabei durch eine Kombination aus Gesprächen und Anleitung bzw. Ermutigung zu künstlerischer Betätigung, wobei sie gegebenenfalls mit den Klient*innen auch Lösungsmöglichkeiten und Bewältigungsformen ihrer Probleme suchen. Dabei stellen sie eine Vielfalt an schöpferischen Ausdrucksformen zur Verfügung, wie z. B. Malerei, Tanz, Bildhauerei, Gestalten mit Ton, Fotographie, Theaterspiel und Musik.

Kunsttherapeut*innen arbeiten vorwiegend freiberuflich. Zu ihren Tätigkeitsbereichen zählen unter anderem die  Pädagogik, die Sozialtherapie, die Psychiatrie aber auch die Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen. Durch ihre Ausbildung sind sie sowohl im künstlerischen als auch im psychologischen Bereich mit profunden Kenntnissen ausgestattet.

Da die Kunsttherapie in Österreich keine gesetzlich anerkannte Therapieform ist, dürfen Kunsttherapeut*innen - sofern sie keine andere anerkannte Ausbildung haben - keine kranken Menschen behandeln.

Kunsttherapeut*innen arbeiten mit den für die künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten notwendigen Mitteln. Das sind im Bereich der Malerei z. B. Acrylfarben, Pastellkreiden, Farbstifte, Tusche und Papier. Des weiteren verwenden sie für das Modellieren die verschiedensten Materialien wie Gips, Ton, Filz usw. In den Bereichen Tanz, Bewegung und Musik benutzen sie Musikanlagen, Trainingsmatten, Tücher usw. Für verschiedene administrative Tätigkeiten verwenden sie Computer und Internet und führen Listen, Terminkalender und div. Aufzeichnungen.

Kunsttherapeut*innen in z. B. den Bereichen der Heilpädagogik, der Sozialtherapie, der Sonderpädagogik, der  Pädagogik, der Jugendarbeit und der Psychiatrie tätig oder widmen sich der Arbeit mit Kindern und Erwachsenen. Sie arbeiten sehr häufig freiberuflich in eigener Praxis, aber auch in Praxis- und Gemeinschaftsräumen unterschiedlicher Institutionen (wie Schulen, Altenheime usw.).

Kunsttherapeut*innen haben engen Kontakt zu ihren Klient*innen und arbeiten gemeinsam mit Kolleg*innen und anderen Fachkräften der jeweiligen Einrichtungen wie z. B. Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Altenarbeit, Ärzt*innen (siehe Arzt / Ärztin), Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen (siehe Psychologe / Psychologin, Psychotherapeut*in) oder Behindertenpädagog*innen (siehe Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenarbeit (BA)).

  • Gespräche mit Klient*innen führen
  • Klient*innen zur kreativen Betätigung anleiten und im Selbst-Gestaltungsprozess begleiten
  • Klient*innen bei Veränderungsprozessen unterstützen
  • Kreativität wecken und die unterschiedlichsten Methoden und Materialein zur Verfügung stellen (Tanz, Bildhauerei, Theaterspiel, Ton, Malutensilien, Tücher usw.)
  • Kund*innenkarteien und diverse Aufzeichnungen führen
  • selbstständig in eigener Praxis
  • Altenheime, Jugendzentren, sonderpädagogischen Einrichtungen, Schulen
  • Kliniken und Psychiatrien
  • freiberuflich für verschiedene Organisationen und Unternehmen