Kriminologe / Kriminologin

Andere Bezeichnung(en):
Kriminalwissenschafter*in, Profiler*in

Selbstständigkeit

Mit einer Vorausbildung als Jurist*in und/oder Psycholog*in oder Psychotherapeut*in ist die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung gegeben durch:

Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und beratende Tätigkeiten, hier: kriminologische Sachverständige und Gutachter*innen auf freiberuflicher Basis.

Informationen zu Freie Berufe: so genannte Freie Berufe sind selbstständige Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker/in und ander Künstlerberufe). Für sie gelten eigene Rechtsvorschriften. Eine Anmeldung der selbstständigen Berufsausübung bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist aber auch in diesen Fällen erforderlich.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) muss gegeben sein oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • es liegen keine Ausschließungsgründe vor (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: