Kraftfahrzeugelektriker*in
Weiterbildung & Karriere
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Steyr
Tomitzstraße 6
4400 Steyr
Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service.steyr@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Logistik
Technisch-Gewerbliche Abendschule für Berufstätige des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 883 081 - 320
Fax: +43 (0)662 / 883 232
E-Mail: info@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/schulen-am-bfi/technisch-gewerbliche-abendschule
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
Technisch-gewerbliche Abendschule des Berufsförderungsinstituts Wien (TGA des BFI Wien)
Plößlgasse 13
1041 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 505 35 50 -13002
Fax: +43 (0)1 / 505 10 88
E-Mail: office@tga-wien.at
Internet: https://www.bfi.wien/ueber-uns/organisation/abteilungen/tga/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Steyr
Tomitzstraße 6
4400 Steyr
Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service.steyr@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Logistik
Technisch-Gewerbliche Abendschule für Berufstätige des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 883 081 - 320
Fax: +43 (0)662 / 883 232
E-Mail: info@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/schulen-am-bfi/technisch-gewerbliche-abendschule
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
Technisch-gewerbliche Abendschule des Berufsförderungsinstituts Wien (TGA des BFI Wien)
Plößlgasse 13
1041 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 505 35 50 -13002
Fax: +43 (0)1 / 505 10 88
E-Mail: office@tga-wien.at
Internet: https://www.bfi.wien/ueber-uns/organisation/abteilungen/tga/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik
Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, oder facheinschlägige berufliche Qualifikationen (z. B. Lehre, Werkmeisterabschluss, BMS-Abschluss) mit Zusatzprüfung
Abschluss:
Bachelor of Science in Engineering (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen
Weitere Infos: https://www.fh-joanneum.at/
Adressen:
Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at
Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis
Abschluss:
DiplomingenieurIn (DI)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info: Unterrichtssprache: Englisch
Weitere Infos: https://www.fh-joanneum.at/
Adressen:
Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at
Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium oder vergleichbares Studium oder gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis
Abschluss:
Master of Science in Engineering (MSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info: Lehrinhalte: Industrielle Elektronik, Leistungselektronik Energieelektronik, Regel- und Steuerungselektronik und Prozessautomatisierung, Antriebstechnik und Stromversorgung, Recht und Management. Berufsfelder: Eisenbahntechnik, Automobilindustrie, Elektro- und Elektronikindustrie, im Kraftwerksbau, in der Energieumformung und -verteilung, u.a.
Weitere Infos: https://www.technikum-wien.at/studium/master/industrielle_elektronik/
Adressen:
Fachhochschule Technikum Wien
Höchstädtplatz 5
1200 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 333 40 77-0
Fax: +43 (0)1 / 333 40 77-469
E-Mail: info@technikum-wien.at
Internet: https://www.technikum-wien.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik
Info:
Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik
Info:
Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik
Info:
Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik
Info:
Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik
Info:
Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik
Info:
Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik
Info:
Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik
Info:
Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik
Info:
Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Fahrzeugtechnik
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -129
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: kfztechniker@bigr2.at
Internet: http://www.fahrzeugtechniker.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Anmelden
Fülle das Formular aus, um deine persönliche Hitliste auf BIC.at zu gestalten
Registrieren
Fülle das Formular aus, um deine persönliche Hitliste auf BIC.at zu gestalten
Passwort vergessen
Du erhälst Anweisungen per E-Mail!