Kfz-Sachverständiger / Kfz-Sachverständige

Ausbildung

Die Einschulung zum/zur Kfz-Sachverständigen bei Versicherungen erfolgt innerbetrieblich und dauert je nach Versicherungsanstalt 2 bis 3 Monate.
Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs führt regelmäßig Schulungen durch.

Voraussetzung für die Tätigkeit bei Versicherungen ist die abgelegte Meisterprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik, siehe Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf).

Voraussetzung für die Tätigkeit als KraftfahrzeugsachverständigeR bei Gericht ist eine 10jährige Tätigkeit als Kraftfahrzeugtechnikermeister*in bzw. Kraftfahrzeugtechniker*in, ein entsprechendes Hochschulstudium oder der erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden Schule und eine 5jährige Tätigkeit. Nähere Informationen zu Berufszugang und Tätigkeit finden Sie auf den Seiten des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.