Kfz-Sachverständiger / Kfz-Sachverständige

Berufsbeschreibung

Kfz-Sachverständige begutachten und bewerten beschädigte Kraftfahrzeuge, rekonstruieren den Unfallhergang, bewerten die Reparaturmöglichkeit und -würdigkeit sowie die Reparaturkosten und stellen den (Zeit-)Wert von Fahrzeugen fest. Auch die Feststellung möglicher Konstruktions- oder Produktionsfehler fällt in ihren Tätigkeitsbereich. Sie arbeiten in Büros, Werkstätten sowie direkt vor Ort an den Unfallstellen. Kfz-Sachverständige arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Versicherungen und Behörden.

Kfz-Sachverständige begutachten und bewerten verunfallte Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen, einspurige Fahrzeuge wie Motorräder, Fahrräder etc. und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dabei versuchen sie meist auch den Unfallhergang zu rekonstruieren. Soll das Fahrzeug repariert werden, so schätzen sie die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Wertminderung. Sie prüfen am Fahrzeug, das sie meist in einer Kfz-Werkstätte in Augenschein nehmen, zunächst die formalen Daten wie Baujahr, Zulassungsdatum, Zulassungsinhaber*in, Kilometerstand, Allgemeinzustand etc. Kfz-Sachverständige begutachten daraufhin die Fahrzeugschäden optisch und fotografieren Detailansichten der beschädigten Teile. Sie messen z. B. mit optischen Messgeräten den Fahrzeugrahmen und stellen dabei fest, ob und wie sich dieser nach dem Unfall verzogen hat. Die Kfz-Sachverständigen dokumentieren die Ergebnisse der Untersuchung, erstellen Gutachten über den Fall und geben diese Unterlagen an die Versicherung weiter.

Die Tätigkeit der Kfz-Sachverständigen bei Gericht ist ähnlich. Ihre Ermittlungen dienen dort als Beweisgrundlage bei Gerichtsverhandlungen. Um bei Gericht tätig zu sein, ist eine Beeidigung notwendig, diese wird nach entsprechenden Schulungen und erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erteilt.

Kfz-Sachverständige arbeiten mit verschiedenen Mess-, Test-, und Prüfgeräten, digitalen Foto- und Videokameras, mitunter auch mit Röntgen- und Lasergeräten. Sie verwenden Computer, Laptops, Drucker,  Scanner, Fax- und Kopiergeräte sowie Internet und E-Mail. Sie lesen technische Unterlagen, Handbücher, Gesetzestexte und Verordnungen und führen Datenbanken und Protokolle.

Kfz-Sachverständige arbeiten zur Begutachtung der Kraftfahrzeuge in Werkstätten oder im Freien; zur Durchführung der administrativen Tätigkeiten in Büros an Computerarbeitsplätzen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Versicherungen und Behörden.
Kfz-Sachverständige, die bei Gericht als Begutachter*innen tätig sind, haben Kontakt zu Richter*innen und Rechtsanwält*innen (siehe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin).

  • beschädigte Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge etc. begutachten und bewerten
  • Daten wie Zulassungsbesitzer*in, Baujahr, Zulassungsdatum, Prüfplakette, Kilometerstand, Fahrzeugpapiere prüfen und festhalten
  • Kraftfahrzeuge optisch begutachten: Zustand der Reifen, Prüfplakette, etwaige Vorschäden usw. festhalten
  • beschädigte Teile, z. B. Karosserie, Motor, Unterbau untersuchen
  • Detailansichten der beschädigten Teile fotografieren und dokumentieren
  • Ergebnisse in Formulare eintragen oder digital mit Laptop und Computer in Datenbanken eingeben
  • (Zeit-)Wert von Fahrzeugen ermitteln
  • Art, Umfang und Kosten der möglichen bzw. notwendigen Reparaturarbeiten schätzen
  • "Totalschäden" feststellen (d. h. der Reparaturaufwand ist höher als der Zeitwert des Fahrzeuges)
  • Ergebnisse in einem Gutachten zusammenfassen, Berichte schreiben, diese an die Versicherungen weiterleiten
  • Tätigkeiten als gerichtlich beeidete Sachverständige: Unfallursachen analysieren, Fahrzeuge auf technische Mängel und Gebrechen untersuchen usw.
  • Automobilclubs
  • Versicherungsunternehmen
  • Ämter und Behörden
  • Bezirks- und Landesgerichte
  • Prüf- und Überwachungsinstitute (z. B. TÜV)

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