Jurist*in (Zivilrecht)

Berufsbeschreibung

Das Zivilrecht nimmt in vielen Anwaltskanzleien traditionellerweise grossen Raum ein. Zu erwähnen sind etwa das Familienrecht (z. B. Ehescheidungen) und das Sachenrecht sowie Erbschaftsangelegenheiten (Geschäftsnachfolge, Erbverträge, Testamente und Erbteilungen). Sehr bedeutsam sind auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Geldforderungen. Schließlich sind auch viele Anwälte/Anwältinnen in der rechtlichen Unternehmensberatung und bei Vertragsabschlüssen (Lizenzen,  Franchising, Know-how und Vermarktung etc.) tätig, und sie betreuen Mandate im Handels- und Gesellschaftsrecht (Übernahmen, Gründungen, Joint-ventures, Verwaltungsrats-Mandate und Stiftungen) bis hin zu Treuhandschaften und Vermögensanlagen. Sie arbeiten freiberuflich (als Selbstständige) oder als Angestellte in Rechtskanzleien oder für Behörden.


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