Informationstechnologie (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre

English: Information technology

Weiterbildung & Karriere

Wachstum und Wandel prägen den Bereich Informationstechnologie besonders stark. Informationstechnolog*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

In vielen Betrieben werden zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durchgeführt. Außerdem bieten zahlreiche größere Systemanbieter laufend Produktschulungen an. Auch die laufende Lektüre von Fachpublikationen und Zeitschriften (online und offline), die Teilnahme bei Messen, Veranstaltungen und Kongressen sowie besonders die Vernetzung in beruflichen Netzwerken (online und offline) ist für Informationstechnolog*innen eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Smart Engineering, IT-Security, Wirtschaftinformatik) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt, vergleiche dazu bitte die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

Weiterbildungsbereiche für Informationstechnolog*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Benutzerend- und Peripheriegeräte, Schnittstellen
  • Netzwerk- und Serverumgebungen
  • Datenbankmodelle, Datenanalyse, Big Data
  • Cloudanwendungen und -technologien
  • Softwareanwendungen und Betriebssysteme
  • Informationstechnik
  • Software-Architektur und -Design
  • IT-Sicherheit
  • Programmiersprachen
  • Barrierefreie IT-Hardware und Software
  • Datensicherheit, Datenschutz, Datenverschlüsselung
  • Robotik und Sensorik
  • Kostenrechnung, Kostenkalkulation, Controlling
  • Fremdsprachen (vor allem technisches Englisch)

Methodenkompetenzen

  • Kund*innenberatung, Reklamationsmanagement
  • Verkaufs- und Beratungsmethoden
  • Zeitmanagement
  • Teamleitung
  • Interdisziplinäres Denken
  • Qualitätssicherung
  • Projektmanagement und -dokumentation

Sozialkompetenzen:

  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Serviceorientierung
  • Leadership
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Informationstechnolog*innen zu Team-, Abteilungs- oder Bereichsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zum/zur Projektmanager*in oder die Qualifikation zum/zur Ausbilder*in ist möglich.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich (beispielsweise in den Bereichen Sensorik, Cloud-Technologien, Netzwerktechnik, Datenbanken) oder die Spezialisierung auf bestimmte Branchen (z. B. Logistik, Fertigungstechnik).

Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung besteht im Rahmen eines freien Gewerbes.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Informationstechnologie sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Schulausbildung

Dauer: 6 bis 8 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
  • Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Die konkrete Ausbildungsdauer richtet sich nach der Vorbildung und ist zum Teil je nach Schulstandort unterschiedlich organisiert. Genaue Informationen über Voraussetzungen und Ausbildungsdauer erteilen die jeweiligen Schulstandorte.

Ausbildungsinhalte:

  • Religion
  • Deutsch
  • Englisch
  • Angewandte Mathematik
  • Wirtschaft und Recht
  • Angewandte Informatik
  • Naturwissenschaftliche u. techn. Grundlagen
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Hardwareentwicklung
  • Messtechnik und Regelungssysteme
  • Digitale Systeme und Computersysteme
  • Kommunikationssysteme und -netze
  • Fachspezifische Softwaretechnik
  • Laboratorium
  • Prototypenbau elektronischer Geräte

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz-Gösting - BULME
Ibererstraße 15 - 21
8051 Graz

Tel.: +43 (0)5 02480 66-0
Fax: +43(0)5 02480 66-900
E-Mail: willkommen@bulme.at
Internet: https://www.bulme.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik:

  • Hardware-Software CO-Design
  • Netzwerktechnik
  • Softwaredevelopment
  • Biomedizintechnik
  • Audioelektronik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik/Informationstechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Fahrzeugtechnik
  • Digitale Produktentwicklung
  • Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:

  • Betriebsinformatik
  • Maschinenbau

Fachschule für Berufstätige - Mechatronik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für:

  • Elektronik und Technische Informatik
  • Elektrotechnik - Telekommunikation
  • Elektrotechnik - Automatisierung
  • Elektrotechnik - Energietechnik und industrielle Elektronik
  • Elektrotechnik - Informationstechnik
  • Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
  • Maschinenbau - Maschinen- und Anlagentechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebs- und Qualitätsmanagement

Kolleg für Elektrotechnik - Nachhaltiges Energiemanagement

Kolleg für Maschinenbau - Industriedesign

Kolleg für Maschinenbau - Fahrzeugtechnik

Kolleg für Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebsinformatik

Kolleg für Berufstätige für:

  • Elektronik und Technische Informatik
  • Elektrotechnik - Automatisierungstechnik
  • Elektrotechnik - Energietechnik und industrielle Elektronik
  • Elektrotechnik - Informationstechnik
  • Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
  • Maschinenbau - Maschinen- und Anlagentechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebs- und Qualitätsmanagement

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für:

  • Maschinenbau
  • Elektronik
  • Elektrotechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen


Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Innsbruck
Anichstraße 26-28
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)50 902 808 100
Fax: +43 (0)50 902 808 900
E-Mail: direktion@htlinn.ac.at
Internet: https://htlinn.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebsinformatik

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik - Prozessinformatik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Robotik Centre

Fachschule für Elektronik & Technische Informatik

Fachschule für Elektrotechnik - Prozessinformatik

Aufbaulehrgang/Kolleg für Berufstätige für Elektronik - Technische Informatik

Aufbaulehrgang/Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik

Aufbaulehrgang/Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau - Robotic Centre


Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Rankweil
Negrellistraße 50
6830 Rankweil

Tel.: +43 (0)5522 / 421 90 -00
Fax: +43 (0)5522 / 421 90 -99
E-Mail: direktion@htlr.snv.at
Internet: https://www.htl-rankweil.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Heizung und Lüftung
  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

Aufbaulehrgang für Elektronik und Technische Informatik

Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Bautechnik

Fachschule für Elektronik und Technische Informatik

Bauhandwerkerschule für MaurerInnen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei


Höhere Technische Bundeslehranstalt Wien 22
Donaustadtstraße 45
1220 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 201 05 -100
Fax: +43 (0)1 / 201 05 -103
E-Mail: office@htl-donaustadt.at
Internet: https://www.htl-donaustadt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

  • Ausbildungsschwerpunkt Intelligente Kommunikationssysteme
  • Ausbildungsschwerpunkt Nachhaltige e-Technologien

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik

Höhere Lehranstalt für Informatik - Ausbildungsschwerpunkt Software Engineering

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie

  • Ausbildungsschwerpunkt Netzwerktechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik

Fachschule für Elektronik und Technische Informatik

Fachschule für Elektrotechnik

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Elektronik und technische Informatik

Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und technische Informatik

Kolleg für Berufstätige für Elektronik und technische Informatik

Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Rahmen der Abendschule möglich.

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Schulausbildung

Dauer: 8 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
  • Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Aufbaulehrgänge ermöglichen es Fachschulabsolventen und -absolventinnen in relativ kurzer Zeit die Reife- und Diplomprüfung (Matura) ihres Fachbereichs zu erlangen.

Ausbildungsdauer inkl. Vorbereitungslehrgang beträgt 8 Semester.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Pinkafeld
Meierhofplatz 1
7423 Pinkafeld

Tel.: +43 (0)3357 / 424 91 -0
Fax: +43 (0)3357 / 424 91 -115
E-Mail: office@htlpinkafeld.at
Internet: https://www.htlpinkafeld.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Bautechnik mit Betriebspraxis

Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik - Ausbildungszweig Installation und Ökoenergie

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

Höhere Lehranstalt für Informatik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Mobile and Internet Programming
  • Ausbildungsschwerpunkt Informatik und Management

Höherer Lehranstalt für Informationstechnologie

Höhere Lehranstalt für Gebäudetechnik

Höhere Lehranstalt für Elektronik und technische Informatik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Hochbau/Stahlbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Gebäudetechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik

Kolleg für Mechatronik

Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen


Höhere Technische Bundeslehranstalt Klagenfurt
Mössingerstrasse 25
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)463 / 379 78
Fax: +43 (0)463 / 370 26 -241
E-Mail: office@htl-klu.at
Internet: https://www.htl-klu.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik

  • Ausbildungsschwerpunkt Analytische Chemie und Digitalisierung
  • Ausbildungsschwerpunkt Smart Medical Systems

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Electrical Engineering and Computer Application
  • Ausbildungsschwerpunkt Sports Engineering

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

  • Ausbildungsschwerpunkt Software Engineering
  • Ausbildungsschwerpunkt Systems Engineering

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige - Elektrotechnik

Fachschule für Elektrotechnik (mit Betriebspraktikum)


Höhere Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Informatik Wien
Spengergasse 20
1050 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 546 15 -0
Fax: +43 (0)1 / 546 15 -139
E-Mail: manager@spengergasse.at
Internet: http://www.spengergasse.at

Schwerpunkte:

Fachschule für Informationstechnik

Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik - Ausbildungsschwerpunkt Medizininformatik

Höhere Lehranstalt für Informatik

Höhere Lehranstalt für Art und Design - Ausbildungsschwerpunkt Interior- und Surfacedesign

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Ausbildungsschwerpunkt Mediendesign - Animation
  • Ausbildungsschwerpunkt Gamedesign

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Technisches Management

Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik

Kolleg für Kunst und Design - Interieur- und Surfacedesign

Kolleg für Berufstätige für Medien - Ausbildungsschwerpunkt Animation

Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Vorbereitungslehrgang für Informatik


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 bis 5 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
  • Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Aufbaulehrgänge ermöglichen es Fachschulabsolventen und -absolventinnen in relativ kurzer Zeit die Reife- und Diplomprüfung (Matura) ihres Fachbereichs zu erlangen.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Villach
Tschinowitscher Weg 5
9500 Villach

Tel.: +43 (0)4242 / 370 61 -0
Fax: +43 (0)4242 / 370 61 -47
E-Mail: office@htl-vil.ac.at
Internet: https://www.htl-villach.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau - Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Hochbau

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung

Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenarchitektur und Holztechnik

Fachschule für Tischlerei

Höhere Lehranstalt für Informatik

  • Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik
  • Schwerpunkt Industrielle Informationstechnik

Fachschule für Informationstechnik (mit Betriebspraktikum)

Aufbaulehrgang für Informatik

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Cyber Security

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik

Bauhandwerkerschule für Maurer

Bauhandwerkerschule für Zimmerer


Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling

Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

  • Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
  • Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien

Höhere Lehranstalt für Holztechnik

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau

Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:

  • Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
  • Ausbildungszweig Holztechnik

Fachschule für Elektronik

Fachschule für Elektrotechnik

Fachschule für Feinwerktechnik

Fachschule für Tischlerei

Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien

Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik

Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


IT-Kolleg Imst
Brennbichl 25
6460 Imst

Tel.: +43 (0)5412 / 66 3 88 -0
Fax: +43 (0)5412 / 665 25 -20
E-Mail: office@htl-imst.at
Internet: https://www.it-kolleg-imst.at

Schwerpunkte:

Kolleg für Informatik:

  • Ausbildungszweig Softwareentwicklung und Management
  • Ausbildungszweig Netzwerktechnik und IT-Sicherheit

Aufbaulehrgang für Informatik:

  • Ausbildungszweig Softwareentwicklung und Management
  • Ausbildungszweig Netzwerktechnik und IT-Sicherheit

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 2 Semester

Form: Berufsbegleitend

ECTS-Punkte: 45  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Ausbildung und mindestens zweijährige facheinschlägige Berufspraxis (in den Bereichen IT-Strategie bzw. Informationstechnologie oder Unternehmensführung bzw. Management) oder abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahmen (wie z.B. CMC bzw. Vergleichbares)
  • Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung
  • Mindestalter von 18 Jahren

Abschluss:

Akademisch geprüfte/r Digitalisierungsexpertin/-experte

Info:

Hinweis: eine Kooperation von WIFI Niederösterreich, Fachgruppe UBIT der WKNÖ und New Design University

Zielgruppe: UnternehmerInnen, UnternehmensberaterInnen, Führungskräfte, Fachleute im Bereich Change- und Prozessmanagement, Fachleute im Bereich Informationstechnologie, Verantwortliche im Bereich Digitalisierung

Ausbildungsdauer: 2 Semester zu je ca. 150 LE: Der Unterricht findet 14-tägig geblockt statt.

Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)

Inhalte:
1. Semester

  • digitale Transformation: digitale Transformation planen & integrieren / Change Management
  • digitale Unternehmensstrategie: Unternehmensstrategie entwickeln; digitale Strategien: Transformation, Chancen und Risiken
  • Geschäftsmodelle und Innovationsmanagement: Geschäftsmodelle verstehen und entwickeln; digitale Geschäftsmodelle, Produkte und Services
  • digitale Unternehmensprozesse: Unternehmensprozesse in der digitalisierten Welt; digitale Geschäftsmodell-Kernprozesse; Digitalisierung der Support-Prozesse (Einkauf, Logistik, HR u.a.)
  • digitale Wertschöpfungsketten: Wertschöpfungsketten verstehen und optimieren; digitale Kundenbeziehungen und Vertriebsmodelle; digitale Organisationsformen, Planungs- und Steuerungsprozesse
  • Design Thinking und digitale Praxisbeispiele: Best-Case Digitalisierung in der Praxis
  • digitale Sozialstruktur: Digitalisierung und Gesellschaft; Digitalisierung und persönliches Lebensumfeld

Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/lehrgaenge/digitale-unternehmenstransformation.html

Adressen:

New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Burgenland - Standort Pinkafeld
Steinamangerstraße 21
7423 Pinkafeld

Tel.: +43 (0)3357 / 453 70
Fax: +43 (0)3357 / 453 70 -1010
E-Mail: office@fh-burgenland.at
Internet: https://www.fh-burgenland.at

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Kärnten - Standort Villach
Europastraße 4
9524 Villach

Tel.: +43 (0)5 90 500 -0
Fax: +43 (0)5 90 500 -2010
E-Mail: villach@fh-kaernten.at
Internet: https://www.fh-kaernten.at

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Wiener Neustadt
Johannes Gutenberg-Strasse 3
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)5 0421 1
Fax: +43 (0)2622 / 890 84 -99
E-Mail: office@fhwn.ac.at
Internet: https://www.fhwn.ac.at/

Schwerpunkte:
Standort Campus 1: Johannes Gutenberg-Straße 3
Standort City Campus: Schlögelgasse 22-26

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Oberösterreich - Informatik, Kommunikation, Medien - Campus Hagenberg
Softwarepark 11
4232 Hagenberg

Tel.: +43 (0)5 0804 20
Fax: +43 (0)5 0804 21599
E-Mail: info@fh-hagenberg.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-hagenberg/

Fachhochschule Oberösterreich - Medizintechnik und Angewandte Sozialwissenschaften - Campus Linz
Garnisonstraße 21
4020 Linz

Tel.: +43 (0)5 0804 50
Fax: +43 (0)5 0804 52105
E-Mail: info@fh-linz.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-linz/

Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels

Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/

Fachhochschule Oberösterreich - Wirtschaft und Management - Campus Steyr
Wehrgrabengasse 1-3
4400 Steyr

Tel.: +43 (0)5 0804 30
Fax: +43 (0)5 0804 33099
E-Mail: office@fh-steyr.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-steyr/

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at

Fachhochschule Joanneum - Standort Kapfenberg
Werk-VI-Straße 46
8605 Kapfenberg

Tel.: +43 (0)3862 / 336 00-8300
Fax: +43 (0)3862 / 336 00-8301
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Vorarlberg - University of Applied Sciences
Hochschulstraße 1
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 792-0
Fax: +43 (0)5572 / 792-9500
E-Mail: info@fhv.at
Internet: https://www.fhv.at

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Technikum Wien
Höchstädtplatz 5
1200 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 333 40 77-0
Fax: +43 (0)1 / 333 40 77-469
E-Mail: info@technikum-wien.at
Internet: https://www.technikum-wien.at/

Art: Lehrgang

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Studienberechtigungslehrgang bereitet auf alle für das gewählte Studium notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienberechtigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienberechtigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Universität Klagenfurt - Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 463 2700
Fax: +43 (0)463 2700 -9299
E-Mail: uni@aau.at
Internet: https://www.aau.at/

Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Universität Graz - Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 380 -1066
Fax: +43 (0)316 / 380 -9030
E-Mail: 4students@uni-graz.at
Internet: https://studien.uni-graz.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Komplexe Zahlen
  • algebraische Strukturen
  • Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
  • Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.

Adressen:

VHS Eisenstadt
Pfarrgasse 10
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 61 363 - 17
E-Mail: eisenstadt@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/

VHS Oberwart
Schulgasse 17/3
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 34 525
Fax: +43 (0)3352 / 34 525 - 11
E-Mail: oberwart@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Komplexe Zahlen
  • algebraische Strukturen
  • Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
  • Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Komplexe Zahlen
  • algebraische Strukturen
  • Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
  • Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.

Adressen:

Zentrum für Fernstudien Bregenz
Belruptstraße 10
6900 Bregenz

Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
E-Mail: zf-bregenz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/fernstudien

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Komplexe Zahlen
  • algebraische Strukturen
  • Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
  • Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.

Adressen:

Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien

Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at

VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege

VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien

Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de

Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Adressen:

Zentrum für Fernstudien Bregenz
Belruptstraße 10
6900 Bregenz

Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
E-Mail: zf-bregenz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/fernstudien

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Adressen:

Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien

Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at

VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege

VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien

Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de

Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
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  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Info:

Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • >
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • >
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992

Adressen:

Bundesinnung der Mechatroniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -125
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: mechatroniker@bigr2.at
Internet: http://www.mechatroniker.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Personenzertifizierung

Dauer: 6 Tage

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: keine besonderen Voraussetzungen

Abschluss:

ARS Teilnahmebestätigung

Die freiwillige Prüfung findet im Anschluss an die Ausbildung gemäß Zertifizierungsschema P24 „Datenschutzbeauftragter” der Austrian Standards plus GmbH statt. Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist der Besuch der gesamten Ausbildung.

Berechtigungen:

zertifizierte*r Datenschutzbeauftrage*r gem. ISO/IEC 17024

Das Zertifikat ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig und kann in Form einer Rezertifizierung verlängert werden. Im Rahmen der Rezertifizierung ist ein Nachweis der Weiterbildung im Ausmaß von mind. 24 Stunden innerhalb der vergangenen 3 Jahre zu erbringen. Die Weiterbildung kann sowohl bei ARS als auch bei anderen qualifizierten Weiterbildungsinstituten absolviert werden.

Info:

Mit der Ausbildung lernen die Teilnehmer*innen, wie sie Kunden- und Mitarbeiterdaten gegen Missbrauch und unbefugten Zugriff schütze. Sie verschaffen sich einen Einblick in die geltenden Datenschutzregeln und in die damit verbundenen Vorkehrungen, die seitens des Unternehmens oder der Behörde getroffen werden müssen. Die Ausbildung bietet eine profunde und kompakte Darstellung des österreichischen Datenschutzrechts und zeigt auf, wie Datenschutz auf die wichtigsten Teilbereiche im Unternehmen anzuwenden ist.

Kosten: EUR 2.860,00 + EUR 390,00 Prüfungsgebühr + EUR 420,00 je frei wählbarer Spezialisierung

Zielgruppen:

  • Datenschutzverantwortliche/-beauftragte in Unternehmen / Techniker*innen; Mitarbeiter*innen in IT-Abteilungen / Mitglieder der Geschäftsführung / Führungskräfte / Entscheidungsträger*innen der öffentlichen Verwaltung / Mitarbeiter*innen in Rechts- und Revisionsabteilungen / Mitarbeiter*innen in Marketing-Abteilungen

Inhalte - Überblick:

  • Grundlagen des Datenschutzrechts
  • Datenschutzrechtliche Pflichten und Behördenverfahren
  • Das Unternehmen im Internet
  • IT-Sicherheitsmanagementsystem & Notfallplan
  • Verwendung von Mitarbeiterdaten
  • Datenschutz & Direktmarketing
  • Spezialisierungen - frei wählbar:
    • Digitalisierung & Datenschutz
    • Datenschutzverträge − Recht & Praxis
    • Grundlagen der IT-Security

Weitere Infos: https://ars.at/seminar/10013/

Adressen:

ARS Akademie
Schallautzerstraße 4
Seminar und Kongreß VeranstaltungsgmbH
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 713 80 24 -0
Fax: +43 (0)1 713 80 24 -14
E-Mail: office@ars.at
Internet: https://ars.at/