Informationstechnologie (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre
English: Information technology
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Weiterbildung & Karriere
Wachstum und Wandel prägen den Bereich Informationstechnologie besonders stark. Informationstechnolog*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an.
In vielen Betrieben werden zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durchgeführt. Außerdem bieten zahlreiche größere Systemanbieter laufend Produktschulungen an. Auch die laufende Lektüre von Fachpublikationen und Zeitschriften (online und offline), die Teilnahme bei Messen, Veranstaltungen und Kongressen sowie besonders die Vernetzung in beruflichen Netzwerken (online und offline) ist für Informationstechnolog*innen eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Smart Engineering, IT-Security, Wirtschaftinformatik) ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt, vergleiche dazu bitte die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.
- Informationstechnologie - Systemtechnik (Lehrberuf)
- Informationstechnologie - Betriebstechnik (Lehrberuf)
Weiterbildungsbereiche für Informationstechnolog*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- Benutzerend- und Peripheriegeräte, Schnittstellen
- Netzwerk- und Serverumgebungen
- Datenbankmodelle, Datenanalyse, Big Data
- Cloudanwendungen und -technologien
- Softwareanwendungen und Betriebssysteme
- Informationstechnik
- Software-Architektur und -Design
- IT-Sicherheit
- Programmiersprachen
- Barrierefreie IT-Hardware und Software
- Datensicherheit, Datenschutz, Datenverschlüsselung
- Robotik und Sensorik
- Kostenrechnung, Kostenkalkulation, Controlling
- Fremdsprachen (vor allem technisches Englisch)
Methodenkompetenzen
- Kund*innenberatung, Reklamationsmanagement
- Verkaufs- und Beratungsmethoden
- Zeitmanagement
- Teamleitung
- Interdisziplinäres Denken
- Qualitätssicherung
- Projektmanagement und -dokumentation
Sozialkompetenzen:
- interkulturelle Kompetenzen
- Kommunikationsfähigkeit
- Serviceorientierung
- Leadership
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Informationstechnolog*innen zu Team-, Abteilungs- oder Bereichsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zum/zur Projektmanager*in oder die Qualifikation zum/zur Ausbilder*in ist möglich.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich (beispielsweise in den Bereichen Sensorik, Cloud-Technologien, Netzwerktechnik, Datenbanken) oder die Spezialisierung auf bestimmte Branchen (z. B. Logistik, Fertigungstechnik).
Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung besteht im Rahmen eines freien Gewerbes.
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Informationstechnologie sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:
Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade
WeiterbildungsmöglichkeitenArt: Schulausbildung
Dauer: 6 bis 8 Semester
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 3 bis 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
- Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung
Berechtigungen:
- berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Info:
Die konkrete Ausbildungsdauer richtet sich nach der Vorbildung und ist zum Teil je nach Schulstandort unterschiedlich organisiert. Genaue Informationen über Voraussetzungen und Ausbildungsdauer erteilen die jeweiligen Schulstandorte.
Ausbildungsinhalte:
- Religion
- Deutsch
- Englisch
- Angewandte Mathematik
- Wirtschaft und Recht
- Angewandte Informatik
- Naturwissenschaftliche u. techn. Grundlagen
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Hardwareentwicklung
- Messtechnik und Regelungssysteme
- Digitale Systeme und Computersysteme
- Kommunikationssysteme und -netze
- Fachspezifische Softwaretechnik
- Laboratorium
- Prototypenbau elektronischer Geräte
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz-Gösting - BULME
Ibererstraße 15 - 21
8051 Graz
Tel.: +43 (0)5 02480 66-0
Fax: +43(0)5 02480 66-900
E-Mail: willkommen@bulme.at
Internet: https://www.bulme.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik:
- Hardware-Software CO-Design
- Netzwerktechnik
- Softwaredevelopment
- Biomedizintechnik
- Audioelektronik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik/Informationstechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Fahrzeugtechnik
- Digitale Produktentwicklung
- Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:
- Betriebsinformatik
- Maschinenbau
Fachschule für Berufstätige - Mechatronik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für:
- Elektronik und Technische Informatik
- Elektrotechnik - Telekommunikation
- Elektrotechnik - Automatisierung
- Elektrotechnik - Energietechnik und industrielle Elektronik
- Elektrotechnik - Informationstechnik
- Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
- Maschinenbau - Maschinen- und Anlagentechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebs- und Qualitätsmanagement
Kolleg für Elektrotechnik - Nachhaltiges Energiemanagement
Kolleg für Maschinenbau - Industriedesign
Kolleg für Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
Kolleg für Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebsinformatik
Kolleg für Berufstätige für:
- Elektronik und Technische Informatik
- Elektrotechnik - Automatisierungstechnik
- Elektrotechnik - Energietechnik und industrielle Elektronik
- Elektrotechnik - Informationstechnik
- Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
- Maschinenbau - Maschinen- und Anlagentechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebs- und Qualitätsmanagement
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für:
- Maschinenbau
- Elektronik
- Elektrotechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Innsbruck
Anichstraße 26-28
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)50 902 808 100
Fax: +43 (0)50 902 808 900
E-Mail: direktion@htlinn.ac.at
Internet: https://htlinn.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebsinformatik
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik - Prozessinformatik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Robotik Centre
Fachschule für Elektronik & Technische Informatik
Fachschule für Elektrotechnik - Prozessinformatik
Aufbaulehrgang/Kolleg für Berufstätige für Elektronik - Technische Informatik
Aufbaulehrgang/Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik
Aufbaulehrgang/Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau - Robotic Centre
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Rankweil
Negrellistraße 50
6830 Rankweil
Tel.: +43 (0)5522 / 421 90 -00
Fax: +43 (0)5522 / 421 90 -99
E-Mail: direktion@htlr.snv.at
Internet: https://www.htl-rankweil.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Heizung und Lüftung
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Aufbaulehrgang für Elektronik und Technische Informatik
Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Bautechnik
Fachschule für Elektronik und Technische Informatik
Bauhandwerkerschule für MaurerInnen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Höhere Technische Bundeslehranstalt Wien 22
Donaustadtstraße 45
1220 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 201 05 -100
Fax: +43 (0)1 / 201 05 -103
E-Mail: office@htl-donaustadt.at
Internet: https://www.htl-donaustadt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
- Ausbildungsschwerpunkt Intelligente Kommunikationssysteme
- Ausbildungsschwerpunkt Nachhaltige e-Technologien
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik
Höhere Lehranstalt für Informatik - Ausbildungsschwerpunkt Software Engineering
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie
- Ausbildungsschwerpunkt Netzwerktechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik
Fachschule für Elektronik und Technische Informatik
Fachschule für Elektrotechnik
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Elektronik und technische Informatik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und technische Informatik
Kolleg für Berufstätige für Elektronik und technische Informatik
Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Rahmen der Abendschule möglich.
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Schulausbildung
Dauer: 8 Semester
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
- Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Info:
Aufbaulehrgänge ermöglichen es Fachschulabsolventen und -absolventinnen in relativ kurzer Zeit die Reife- und Diplomprüfung (Matura) ihres Fachbereichs zu erlangen.
Ausbildungsdauer inkl. Vorbereitungslehrgang beträgt 8 Semester.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Pinkafeld
Meierhofplatz 1
7423 Pinkafeld
Tel.: +43 (0)3357 / 424 91 -0
Fax: +43 (0)3357 / 424 91 -115
E-Mail: office@htlpinkafeld.at
Internet: https://www.htlpinkafeld.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Bautechnik mit Betriebspraxis
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik - Ausbildungszweig Installation und Ökoenergie
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Informatik:
- Ausbildungsschwerpunkt Mobile and Internet Programming
- Ausbildungsschwerpunkt Informatik und Management
Höherer Lehranstalt für Informationstechnologie
Höhere Lehranstalt für Gebäudetechnik
Höhere Lehranstalt für Elektronik und technische Informatik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Hochbau/Stahlbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Gebäudetechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik
Kolleg für Mechatronik
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Höhere Technische Bundeslehranstalt Klagenfurt
Mössingerstrasse 25
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 / 379 78
Fax: +43 (0)463 / 370 26 -241
E-Mail: office@htl-klu.at
Internet: https://www.htl-klu.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Analytische Chemie und Digitalisierung
- Ausbildungsschwerpunkt Smart Medical Systems
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Electrical Engineering and Computer Application
- Ausbildungsschwerpunkt Sports Engineering
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
- Ausbildungsschwerpunkt Software Engineering
- Ausbildungsschwerpunkt Systems Engineering
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige - Elektrotechnik
Fachschule für Elektrotechnik (mit Betriebspraktikum)
Höhere Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Informatik Wien
Spengergasse 20
1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 546 15 -0
Fax: +43 (0)1 / 546 15 -139
E-Mail: manager@spengergasse.at
Internet: http://www.spengergasse.at
Schwerpunkte:
Fachschule für Informationstechnik
Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik - Ausbildungsschwerpunkt Medizininformatik
Höhere Lehranstalt für Informatik
Höhere Lehranstalt für Art und Design - Ausbildungsschwerpunkt Interior- und Surfacedesign
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Ausbildungsschwerpunkt Mediendesign - Animation
- Ausbildungsschwerpunkt Gamedesign
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Technisches Management
Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik
Kolleg für Kunst und Design - Interieur- und Surfacedesign
Kolleg für Berufstätige für Medien - Ausbildungsschwerpunkt Animation
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Vorbereitungslehrgang für Informatik
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 bis 5 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
- Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung
Berechtigungen:
- Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Info:
Aufbaulehrgänge ermöglichen es Fachschulabsolventen und -absolventinnen in relativ kurzer Zeit die Reife- und Diplomprüfung (Matura) ihres Fachbereichs zu erlangen.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Villach
Tschinowitscher Weg 5
9500 Villach
Tel.: +43 (0)4242 / 370 61 -0
Fax: +43 (0)4242 / 370 61 -47
E-Mail: office@htl-vil.ac.at
Internet: https://www.htl-villach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau - Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenarchitektur und Holztechnik
Fachschule für Tischlerei
Höhere Lehranstalt für Informatik
- Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik
- Schwerpunkt Industrielle Informationstechnik
Fachschule für Informationstechnik (mit Betriebspraktikum)
Aufbaulehrgang für Informatik
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Cyber Security
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik
Bauhandwerkerschule für Maurer
Bauhandwerkerschule für Zimmerer
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling
Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
- Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
- Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien
Höhere Lehranstalt für Holztechnik
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:
- Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
- Ausbildungszweig Holztechnik
Fachschule für Elektronik
Fachschule für Elektrotechnik
Fachschule für Feinwerktechnik
Fachschule für Tischlerei
Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien
Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
IT-Kolleg Imst
Brennbichl 25
6460 Imst
Tel.: +43 (0)5412 / 66 3 88 -0
Fax: +43 (0)5412 / 665 25 -20
E-Mail: office@htl-imst.at
Internet: https://www.it-kolleg-imst.at
Schwerpunkte:
Kolleg für Informatik:
- Ausbildungszweig Softwareentwicklung und Management
- Ausbildungszweig Netzwerktechnik und IT-Sicherheit
Aufbaulehrgang für Informatik:
- Ausbildungszweig Softwareentwicklung und Management
- Ausbildungszweig Netzwerktechnik und IT-Sicherheit
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 2 Semester
Form: Berufsbegleitend
ECTS-Punkte: 45
Voraussetzungen:
- abgeschlossene Ausbildung und mindestens zweijährige facheinschlägige Berufspraxis (in den Bereichen IT-Strategie bzw. Informationstechnologie oder Unternehmensführung bzw. Management) oder abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahmen (wie z.B. CMC bzw. Vergleichbares)
- Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung
- Mindestalter von 18 Jahren
Abschluss:
Akademisch geprüfte/r Digitalisierungsexpertin/-experte
Info:
Hinweis: eine Kooperation von WIFI Niederösterreich, Fachgruppe UBIT der WKNÖ und New Design University
Zielgruppe: UnternehmerInnen, UnternehmensberaterInnen, Führungskräfte, Fachleute im Bereich Change- und Prozessmanagement, Fachleute im Bereich Informationstechnologie, Verantwortliche im Bereich Digitalisierung
Ausbildungsdauer: 2 Semester zu je ca. 150 LE: Der Unterricht findet 14-tägig geblockt statt.
Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)
Inhalte:
1. Semester
- digitale Transformation: digitale Transformation planen & integrieren / Change Management
- digitale Unternehmensstrategie: Unternehmensstrategie entwickeln; digitale Strategien: Transformation, Chancen und Risiken
- Geschäftsmodelle und Innovationsmanagement: Geschäftsmodelle verstehen und entwickeln; digitale Geschäftsmodelle, Produkte und Services
- digitale Unternehmensprozesse: Unternehmensprozesse in der digitalisierten Welt; digitale Geschäftsmodell-Kernprozesse; Digitalisierung der Support-Prozesse (Einkauf, Logistik, HR u.a.)
- digitale Wertschöpfungsketten: Wertschöpfungsketten verstehen und optimieren; digitale Kundenbeziehungen und Vertriebsmodelle; digitale Organisationsformen, Planungs- und Steuerungsprozesse
- Design Thinking und digitale Praxisbeispiele: Best-Case Digitalisierung in der Praxis
- digitale Sozialstruktur: Digitalisierung und Gesellschaft; Digitalisierung und persönliches Lebensumfeld
Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/lehrgaenge/digitale-unternehmenstransformation.html
Adressen:
New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
-
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Burgenland - Standort Pinkafeld
Steinamangerstraße 21
7423 Pinkafeld
Tel.: +43 (0)3357 / 453 70
Fax: +43 (0)3357 / 453 70 -1010
E-Mail: office@fh-burgenland.at
Internet: https://www.fh-burgenland.at
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
-
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Kärnten - Standort Villach
Europastraße 4
9524 Villach
Tel.: +43 (0)5 90 500 -0
Fax: +43 (0)5 90 500 -2010
E-Mail: villach@fh-kaernten.at
Internet: https://www.fh-kaernten.at
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
-
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Wiener Neustadt
Johannes Gutenberg-Strasse 3
2700 Wiener Neustadt
Tel.: +43 (0)5 0421 1
Fax: +43 (0)2622 / 890 84 -99
E-Mail: office@fhwn.ac.at
Internet: https://www.fhwn.ac.at/
Schwerpunkte:
Standort Campus 1: Johannes Gutenberg-Straße 3
Standort City Campus: Schlögelgasse 22-26
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
-
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Oberösterreich - Informatik, Kommunikation, Medien - Campus Hagenberg
Softwarepark 11
4232 Hagenberg
Tel.: +43 (0)5 0804 20
Fax: +43 (0)5 0804 21599
E-Mail: info@fh-hagenberg.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-hagenberg/
Fachhochschule Oberösterreich - Medizintechnik und Angewandte Sozialwissenschaften - Campus Linz
Garnisonstraße 21
4020 Linz
Tel.: +43 (0)5 0804 50
Fax: +43 (0)5 0804 52105
E-Mail: info@fh-linz.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-linz/
Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels
Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/
Fachhochschule Oberösterreich - Wirtschaft und Management - Campus Steyr
Wehrgrabengasse 1-3
4400 Steyr
Tel.: +43 (0)5 0804 30
Fax: +43 (0)5 0804 33099
E-Mail: office@fh-steyr.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-steyr/
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
-
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at
Fachhochschule Joanneum - Standort Kapfenberg
Werk-VI-Straße 46
8605 Kapfenberg
Tel.: +43 (0)3862 / 336 00-8300
Fax: +43 (0)3862 / 336 00-8301
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
-
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Vorarlberg - University of Applied Sciences
Hochschulstraße 1
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 792-0
Fax: +43 (0)5572 / 792-9500
E-Mail: info@fhv.at
Internet: https://www.fhv.at
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
-
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Technikum Wien
Höchstädtplatz 5
1200 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 333 40 77-0
Fax: +43 (0)1 / 333 40 77-469
E-Mail: info@technikum-wien.at
Internet: https://www.technikum-wien.at/
Art: Lehrgang
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität
-
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Studienberechtigungslehrgang bereitet auf alle für das gewählte Studium notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienberechtigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienberechtigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Universität Klagenfurt - Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 463 2700
Fax: +43 (0)463 2700 -9299
E-Mail: uni@aau.at
Internet: https://www.aau.at/
Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Universität Graz - Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 380 -1066
Fax: +43 (0)316 / 380 -9030
E-Mail: 4students@uni-graz.at
Internet: https://studien.uni-graz.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Komplexe Zahlen
-
- algebraische Strukturen
-
- Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
-
- Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Adressen:
VHS Eisenstadt
Pfarrgasse 10
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 61 363 - 17
E-Mail: eisenstadt@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/
VHS Oberwart
Schulgasse 17/3
7400 Oberwart
Tel.: +43 (0)3352 / 34 525
Fax: +43 (0)3352 / 34 525 - 11
E-Mail: oberwart@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Komplexe Zahlen
-
- algebraische Strukturen
-
- Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
-
- Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Komplexe Zahlen
-
- algebraische Strukturen
-
- Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
-
- Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Adressen:
Zentrum für Fernstudien Bregenz
Belruptstraße 10
6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
E-Mail: zf-bregenz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/fernstudien
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Komplexe Zahlen
-
- algebraische Strukturen
-
- Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
-
- Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Adressen:
Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien
Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at
VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege
VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de
Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
-
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
-
- Längen- und Zeitmessung.
-
- Mechanik: Inertialsystem
-
- Modell des materiellen Punktes
-
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
-
- einfache Maschinen.
-
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
-
- harmonische Welle
-
- Überlagerung von Wellen
-
- Akustik.
-
- Wärmelehre: Temperatur
-
- innere Energie
-
- Arbeit und Wärme
-
- Hauptsätze der Wärmelehre
-
- Gasgesetze
-
- Zustandsgleichung
-
- Wärmekraftmaschinen
-
- Hydro- und Aeromechanik
-
- Meteorologie.
-
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
-
- Ladung – Potential
-
- Strom – Spannung – Widerstand
-
- Ohm’sches Gesetz
-
- Kirchhoffsche Gesetze
-
- Leistung und Arbeit
-
- elektrisches Feld
-
- magnetisches Feld
-
- Wechselstrom
-
- elektrische Maschinen
-
- Messgeräte
-
- elektrische Leiter
-
- Halbleiter.
-
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
-
- Optik: geometrische Optik
-
- Wellenoptik
-
- Dualismus
-
- Teilchen – Welle
-
- optische Geräte
-
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
-
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
-
- Längen- und Zeitmessung.
-
- Mechanik: Inertialsystem
-
- Modell des materiellen Punktes
-
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
-
- einfache Maschinen.
-
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
-
- harmonische Welle
-
- Überlagerung von Wellen
-
- Akustik.
-
- Wärmelehre: Temperatur
-
- innere Energie
-
- Arbeit und Wärme
-
- Hauptsätze der Wärmelehre
-
- Gasgesetze
-
- Zustandsgleichung
-
- Wärmekraftmaschinen
-
- Hydro- und Aeromechanik
-
- Meteorologie.
-
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
-
- Ladung – Potential
-
- Strom – Spannung – Widerstand
-
- Ohm’sches Gesetz
-
- Kirchhoffsche Gesetze
-
- Leistung und Arbeit
-
- elektrisches Feld
-
- magnetisches Feld
-
- Wechselstrom
-
- elektrische Maschinen
-
- Messgeräte
-
- elektrische Leiter
-
- Halbleiter.
-
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
-
- Optik: geometrische Optik
-
- Wellenoptik
-
- Dualismus
-
- Teilchen – Welle
-
- optische Geräte
-
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
-
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
-
- Längen- und Zeitmessung.
-
- Mechanik: Inertialsystem
-
- Modell des materiellen Punktes
-
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
-
- einfache Maschinen.
-
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
-
- harmonische Welle
-
- Überlagerung von Wellen
-
- Akustik.
-
- Wärmelehre: Temperatur
-
- innere Energie
-
- Arbeit und Wärme
-
- Hauptsätze der Wärmelehre
-
- Gasgesetze
-
- Zustandsgleichung
-
- Wärmekraftmaschinen
-
- Hydro- und Aeromechanik
-
- Meteorologie.
-
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
-
- Ladung – Potential
-
- Strom – Spannung – Widerstand
-
- Ohm’sches Gesetz
-
- Kirchhoffsche Gesetze
-
- Leistung und Arbeit
-
- elektrisches Feld
-
- magnetisches Feld
-
- Wechselstrom
-
- elektrische Maschinen
-
- Messgeräte
-
- elektrische Leiter
-
- Halbleiter.
-
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
-
- Optik: geometrische Optik
-
- Wellenoptik
-
- Dualismus
-
- Teilchen – Welle
-
- optische Geräte
-
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
-
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
-
- Längen- und Zeitmessung.
-
- Mechanik: Inertialsystem
-
- Modell des materiellen Punktes
-
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
-
- einfache Maschinen.
-
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
-
- harmonische Welle
-
- Überlagerung von Wellen
-
- Akustik.
-
- Wärmelehre: Temperatur
-
- innere Energie
-
- Arbeit und Wärme
-
- Hauptsätze der Wärmelehre
-
- Gasgesetze
-
- Zustandsgleichung
-
- Wärmekraftmaschinen
-
- Hydro- und Aeromechanik
-
- Meteorologie.
-
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
-
- Ladung – Potential
-
- Strom – Spannung – Widerstand
-
- Ohm’sches Gesetz
-
- Kirchhoffsche Gesetze
-
- Leistung und Arbeit
-
- elektrisches Feld
-
- magnetisches Feld
-
- Wechselstrom
-
- elektrische Maschinen
-
- Messgeräte
-
- elektrische Leiter
-
- Halbleiter.
-
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
-
- Optik: geometrische Optik
-
- Wellenoptik
-
- Dualismus
-
- Teilchen – Welle
-
- optische Geräte
-
- physiologische Optik.
Adressen:
Zentrum für Fernstudien Bregenz
Belruptstraße 10
6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
E-Mail: zf-bregenz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/fernstudien
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
-
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
-
- Längen- und Zeitmessung.
-
- Mechanik: Inertialsystem
-
- Modell des materiellen Punktes
-
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
-
- einfache Maschinen.
-
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
-
- harmonische Welle
-
- Überlagerung von Wellen
-
- Akustik.
-
- Wärmelehre: Temperatur
-
- innere Energie
-
- Arbeit und Wärme
-
- Hauptsätze der Wärmelehre
-
- Gasgesetze
-
- Zustandsgleichung
-
- Wärmekraftmaschinen
-
- Hydro- und Aeromechanik
-
- Meteorologie.
-
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
-
- Ladung – Potential
-
- Strom – Spannung – Widerstand
-
- Ohm’sches Gesetz
-
- Kirchhoffsche Gesetze
-
- Leistung und Arbeit
-
- elektrisches Feld
-
- magnetisches Feld
-
- Wechselstrom
-
- elektrische Maschinen
-
- Messgeräte
-
- elektrische Leiter
-
- Halbleiter.
-
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
-
- Optik: geometrische Optik
-
- Wellenoptik
-
- Dualismus
-
- Teilchen – Welle
-
- optische Geräte
-
- physiologische Optik.
Adressen:
Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien
Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at
VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege
VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de
Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
>
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
>
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
>
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
>
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
>
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
>
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
>
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
>
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
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- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
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- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
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- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
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- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
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- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
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- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und
Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:
a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Bundesinnung der Mechatroniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -125
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: mechatroniker@bigr2.at
Internet: http://www.mechatroniker.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Personenzertifizierung
Dauer: 6 Tage
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: keine besonderen Voraussetzungen
Abschluss:
ARS Teilnahmebestätigung
Die freiwillige Prüfung findet im Anschluss an die Ausbildung gemäß Zertifizierungsschema P24 „Datenschutzbeauftragter” der Austrian Standards plus GmbH statt. Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist der Besuch
der gesamten Ausbildung.
Berechtigungen:
zertifizierte*r Datenschutzbeauftrage*r gem. ISO/IEC 17024
Das Zertifikat ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig und kann in Form einer Rezertifizierung verlängert werden. Im Rahmen der Rezertifizierung ist ein Nachweis der Weiterbildung im Ausmaß von mind. 24 Stunden innerhalb der vergangenen 3 Jahre zu erbringen. Die Weiterbildung kann sowohl bei ARS als auch bei anderen qualifizierten Weiterbildungsinstituten absolviert werden.
Info:
Mit der Ausbildung lernen die Teilnehmer*innen, wie sie Kunden- und Mitarbeiterdaten gegen Missbrauch und unbefugten Zugriff schütze. Sie verschaffen sich einen Einblick in die geltenden Datenschutzregeln und in die damit verbundenen Vorkehrungen, die seitens des Unternehmens oder der Behörde getroffen werden müssen. Die Ausbildung bietet eine profunde und kompakte Darstellung des österreichischen Datenschutzrechts und zeigt auf, wie Datenschutz auf die wichtigsten Teilbereiche im Unternehmen anzuwenden ist.
Kosten: EUR 2.860,00 + EUR 390,00 Prüfungsgebühr + EUR 420,00 je frei wählbarer Spezialisierung
Zielgruppen:
- Datenschutzverantwortliche/-beauftragte in Unternehmen / Techniker*innen; Mitarbeiter*innen in IT-Abteilungen / Mitglieder der Geschäftsführung / Führungskräfte / Entscheidungsträger*innen der öffentlichen Verwaltung / Mitarbeiter*innen in Rechts- und Revisionsabteilungen / Mitarbeiter*innen in Marketing-Abteilungen
Inhalte - Überblick:
- Grundlagen des Datenschutzrechts
- Datenschutzrechtliche Pflichten und Behördenverfahren
- Das Unternehmen im Internet
- IT-Sicherheitsmanagementsystem & Notfallplan
- Verwendung von Mitarbeiterdaten
- Datenschutz & Direktmarketing
- Spezialisierungen - frei wählbar:
- Digitalisierung & Datenschutz
- Datenschutzverträge − Recht & Praxis
- Grundlagen der IT-Security
Weitere Infos: https://ars.at/seminar/10013/
Adressen:
ARS Akademie
Schallautzerstraße 4
Seminar und Kongreß VeranstaltungsgmbH
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 713 80 24 -0
Fax: +43 (0)1 713 80 24 -14
E-Mail: office@ars.at
Internet: https://ars.at/
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Art: Schulausbildung
Dauer: 6 bis 8 Semester
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 3 bis 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
- Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung
Berechtigungen:
- berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Info:
Die konkrete Ausbildungsdauer richtet sich nach der Vorbildung und ist zum Teil je nach Schulstandort unterschiedlich organisiert. Genaue Informationen über Voraussetzungen und Ausbildungsdauer erteilen die jeweiligen Schulstandorte.
Ausbildungsinhalte:
- Religion
- Deutsch
- Englisch
- Angewandte Mathematik
- Wirtschaft und Recht
- Angewandte Informatik
- Naturwissenschaftliche u. techn. Grundlagen
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Hardwareentwicklung
- Messtechnik und Regelungssysteme
- Digitale Systeme und Computersysteme
- Kommunikationssysteme und -netze
- Fachspezifische Softwaretechnik
- Laboratorium
- Prototypenbau elektronischer Geräte
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz-Gösting - BULME
Ibererstraße 15 - 21
8051 Graz
Tel.: +43 (0)5 02480 66-0
Fax: +43(0)5 02480 66-900
E-Mail: willkommen@bulme.at
Internet: https://www.bulme.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik:
- Hardware-Software CO-Design
- Netzwerktechnik
- Softwaredevelopment
- Biomedizintechnik
- Audioelektronik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik/Informationstechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Fahrzeugtechnik
- Digitale Produktentwicklung
- Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:
- Betriebsinformatik
- Maschinenbau
Fachschule für Berufstätige - Mechatronik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für:
- Elektronik und Technische Informatik
- Elektrotechnik - Telekommunikation
- Elektrotechnik - Automatisierung
- Elektrotechnik - Energietechnik und industrielle Elektronik
- Elektrotechnik - Informationstechnik
- Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
- Maschinenbau - Maschinen- und Anlagentechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebs- und Qualitätsmanagement
Kolleg für Elektrotechnik - Nachhaltiges Energiemanagement
Kolleg für Maschinenbau - Industriedesign
Kolleg für Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
Kolleg für Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebsinformatik
Kolleg für Berufstätige für:
- Elektronik und Technische Informatik
- Elektrotechnik - Automatisierungstechnik
- Elektrotechnik - Energietechnik und industrielle Elektronik
- Elektrotechnik - Informationstechnik
- Maschinenbau - Fahrzeugtechnik
- Maschinenbau - Maschinen- und Anlagentechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebs- und Qualitätsmanagement
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für:
- Maschinenbau
- Elektronik
- Elektrotechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Innsbruck
Anichstraße 26-28
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)50 902 808 100
Fax: +43 (0)50 902 808 900
E-Mail: direktion@htlinn.ac.at
Internet: https://htlinn.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebsinformatik
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik - Prozessinformatik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Robotik Centre
Fachschule für Elektronik & Technische Informatik
Fachschule für Elektrotechnik - Prozessinformatik
Aufbaulehrgang/Kolleg für Berufstätige für Elektronik - Technische Informatik
Aufbaulehrgang/Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik
Aufbaulehrgang/Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau - Robotic Centre
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Rankweil
Negrellistraße 50
6830 Rankweil
Tel.: +43 (0)5522 / 421 90 -00
Fax: +43 (0)5522 / 421 90 -99
E-Mail: direktion@htlr.snv.at
Internet: https://www.htl-rankweil.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Heizung und Lüftung
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Aufbaulehrgang für Elektronik und Technische Informatik
Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Bautechnik
Fachschule für Elektronik und Technische Informatik
Bauhandwerkerschule für MaurerInnen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Höhere Technische Bundeslehranstalt Wien 22
Donaustadtstraße 45
1220 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 201 05 -100
Fax: +43 (0)1 / 201 05 -103
E-Mail: office@htl-donaustadt.at
Internet: https://www.htl-donaustadt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
- Ausbildungsschwerpunkt Intelligente Kommunikationssysteme
- Ausbildungsschwerpunkt Nachhaltige e-Technologien
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik
Höhere Lehranstalt für Informatik - Ausbildungsschwerpunkt Software Engineering
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie
- Ausbildungsschwerpunkt Netzwerktechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik
Fachschule für Elektronik und Technische Informatik
Fachschule für Elektrotechnik
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Elektronik und technische Informatik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und technische Informatik
Kolleg für Berufstätige für Elektronik und technische Informatik
Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Rahmen der Abendschule möglich.
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Schulausbildung
Dauer: 8 Semester
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
- Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
- Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Info:
Aufbaulehrgänge ermöglichen es Fachschulabsolventen und -absolventinnen in relativ kurzer Zeit die Reife- und Diplomprüfung (Matura) ihres Fachbereichs zu erlangen.
Ausbildungsdauer inkl. Vorbereitungslehrgang beträgt 8 Semester.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Pinkafeld
Meierhofplatz 1
7423 Pinkafeld
Tel.: +43 (0)3357 / 424 91 -0
Fax: +43 (0)3357 / 424 91 -115
E-Mail: office@htlpinkafeld.at
Internet: https://www.htlpinkafeld.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Bautechnik mit Betriebspraxis
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik - Ausbildungszweig Installation und Ökoenergie
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Informatik:
- Ausbildungsschwerpunkt Mobile and Internet Programming
- Ausbildungsschwerpunkt Informatik und Management
Höherer Lehranstalt für Informationstechnologie
Höhere Lehranstalt für Gebäudetechnik
Höhere Lehranstalt für Elektronik und technische Informatik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Hochbau/Stahlbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Gebäudetechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik
Kolleg für Mechatronik
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Höhere Technische Bundeslehranstalt Klagenfurt
Mössingerstrasse 25
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 / 379 78
Fax: +43 (0)463 / 370 26 -241
E-Mail: office@htl-klu.at
Internet: https://www.htl-klu.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Analytische Chemie und Digitalisierung
- Ausbildungsschwerpunkt Smart Medical Systems
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Electrical Engineering and Computer Application
- Ausbildungsschwerpunkt Sports Engineering
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
- Ausbildungsschwerpunkt Software Engineering
- Ausbildungsschwerpunkt Systems Engineering
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige - Elektrotechnik
Fachschule für Elektrotechnik (mit Betriebspraktikum)
Höhere Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Informatik Wien
Spengergasse 20
1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 546 15 -0
Fax: +43 (0)1 / 546 15 -139
E-Mail: manager@spengergasse.at
Internet: http://www.spengergasse.at
Schwerpunkte:
Fachschule für Informationstechnik
Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik - Ausbildungsschwerpunkt Medizininformatik
Höhere Lehranstalt für Informatik
Höhere Lehranstalt für Art und Design - Ausbildungsschwerpunkt Interior- und Surfacedesign
Höhere Lehranstalt für Medien:
- Ausbildungsschwerpunkt Mediendesign - Animation
- Ausbildungsschwerpunkt Gamedesign
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Technisches Management
Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik
Kolleg für Kunst und Design - Interieur- und Surfacedesign
Kolleg für Berufstätige für Medien - Ausbildungsschwerpunkt Animation
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Vorbereitungslehrgang für Informatik
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 bis 5 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
- Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung
Berechtigungen:
- Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Info:
Aufbaulehrgänge ermöglichen es Fachschulabsolventen und -absolventinnen in relativ kurzer Zeit die Reife- und Diplomprüfung (Matura) ihres Fachbereichs zu erlangen.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Adressen:
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Villach
Tschinowitscher Weg 5
9500 Villach
Tel.: +43 (0)4242 / 370 61 -0
Fax: +43 (0)4242 / 370 61 -47
E-Mail: office@htl-vil.ac.at
Internet: https://www.htl-villach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau - Holzbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenarchitektur und Holztechnik
Fachschule für Tischlerei
Höhere Lehranstalt für Informatik
- Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik
- Schwerpunkt Industrielle Informationstechnik
Fachschule für Informationstechnik (mit Betriebspraktikum)
Aufbaulehrgang für Informatik
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Cyber Security
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik
Bauhandwerkerschule für Maurer
Bauhandwerkerschule für Zimmerer
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling
Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
- Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
- Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien
Höhere Lehranstalt für Holztechnik
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
- Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
- Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:
- Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
- Ausbildungszweig Holztechnik
Fachschule für Elektronik
Fachschule für Elektrotechnik
Fachschule für Feinwerktechnik
Fachschule für Tischlerei
Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
- Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien
Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
IT-Kolleg Imst
Brennbichl 25
6460 Imst
Tel.: +43 (0)5412 / 66 3 88 -0
Fax: +43 (0)5412 / 665 25 -20
E-Mail: office@htl-imst.at
Internet: https://www.it-kolleg-imst.at
Schwerpunkte:
Kolleg für Informatik:
- Ausbildungszweig Softwareentwicklung und Management
- Ausbildungszweig Netzwerktechnik und IT-Sicherheit
Aufbaulehrgang für Informatik:
- Ausbildungszweig Softwareentwicklung und Management
- Ausbildungszweig Netzwerktechnik und IT-Sicherheit
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 2 Semester
Form: Berufsbegleitend
ECTS-Punkte: 45
Voraussetzungen:
- abgeschlossene Ausbildung und mindestens zweijährige facheinschlägige Berufspraxis (in den Bereichen IT-Strategie bzw. Informationstechnologie oder Unternehmensführung bzw. Management) oder abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahmen (wie z.B. CMC bzw. Vergleichbares)
- Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung
- Mindestalter von 18 Jahren
Abschluss:
Akademisch geprüfte/r Digitalisierungsexpertin/-experte
Info:
Hinweis: eine Kooperation von WIFI Niederösterreich, Fachgruppe UBIT der WKNÖ und New Design University
Zielgruppe: UnternehmerInnen, UnternehmensberaterInnen, Führungskräfte, Fachleute im Bereich Change- und Prozessmanagement, Fachleute im Bereich Informationstechnologie, Verantwortliche im Bereich Digitalisierung
Ausbildungsdauer: 2 Semester zu je ca. 150 LE: Der Unterricht findet 14-tägig geblockt statt.
Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)
Inhalte:
1. Semester
- digitale Transformation: digitale Transformation planen & integrieren / Change Management
- digitale Unternehmensstrategie: Unternehmensstrategie entwickeln; digitale Strategien: Transformation, Chancen und Risiken
- Geschäftsmodelle und Innovationsmanagement: Geschäftsmodelle verstehen und entwickeln; digitale Geschäftsmodelle, Produkte und Services
- digitale Unternehmensprozesse: Unternehmensprozesse in der digitalisierten Welt; digitale Geschäftsmodell-Kernprozesse; Digitalisierung der Support-Prozesse (Einkauf, Logistik, HR u.a.)
- digitale Wertschöpfungsketten: Wertschöpfungsketten verstehen und optimieren; digitale Kundenbeziehungen und Vertriebsmodelle; digitale Organisationsformen, Planungs- und Steuerungsprozesse
- Design Thinking und digitale Praxisbeispiele: Best-Case Digitalisierung in der Praxis
- digitale Sozialstruktur: Digitalisierung und Gesellschaft; Digitalisierung und persönliches Lebensumfeld
Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/lehrgaenge/digitale-unternehmenstransformation.html
Adressen:
New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Burgenland - Standort Pinkafeld
Steinamangerstraße 21
7423 Pinkafeld
Tel.: +43 (0)3357 / 453 70
Fax: +43 (0)3357 / 453 70 -1010
E-Mail: office@fh-burgenland.at
Internet: https://www.fh-burgenland.at
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Kärnten - Standort Villach
Europastraße 4
9524 Villach
Tel.: +43 (0)5 90 500 -0
Fax: +43 (0)5 90 500 -2010
E-Mail: villach@fh-kaernten.at
Internet: https://www.fh-kaernten.at
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Wiener Neustadt
Johannes Gutenberg-Strasse 3
2700 Wiener Neustadt
Tel.: +43 (0)5 0421 1
Fax: +43 (0)2622 / 890 84 -99
E-Mail: office@fhwn.ac.at
Internet: https://www.fhwn.ac.at/
Schwerpunkte:
Standort Campus 1: Johannes Gutenberg-Straße 3
Standort City Campus: Schlögelgasse 22-26
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Oberösterreich - Informatik, Kommunikation, Medien - Campus Hagenberg
Softwarepark 11
4232 Hagenberg
Tel.: +43 (0)5 0804 20
Fax: +43 (0)5 0804 21599
E-Mail: info@fh-hagenberg.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-hagenberg/
Fachhochschule Oberösterreich - Medizintechnik und Angewandte Sozialwissenschaften - Campus Linz
Garnisonstraße 21
4020 Linz
Tel.: +43 (0)5 0804 50
Fax: +43 (0)5 0804 52105
E-Mail: info@fh-linz.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-linz/
Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels
Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/
Fachhochschule Oberösterreich - Wirtschaft und Management - Campus Steyr
Wehrgrabengasse 1-3
4400 Steyr
Tel.: +43 (0)5 0804 30
Fax: +43 (0)5 0804 33099
E-Mail: office@fh-steyr.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-steyr/
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at
Fachhochschule Joanneum - Standort Kapfenberg
Werk-VI-Straße 46
8605 Kapfenberg
Tel.: +43 (0)3862 / 336 00-8300
Fax: +43 (0)3862 / 336 00-8301
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Vorarlberg - University of Applied Sciences
Hochschulstraße 1
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 792-0
Fax: +43 (0)5572 / 792-9500
E-Mail: info@fhv.at
Internet: https://www.fhv.at
Art: Lehrgang
Dauer: Zwei Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Fachhochschule Technikum Wien
Höchstädtplatz 5
1200 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 333 40 77-0
Fax: +43 (0)1 / 333 40 77-469
E-Mail: info@technikum-wien.at
Internet: https://www.technikum-wien.at/
Art: Lehrgang
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität
- EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Studienberechtigungslehrgang bereitet auf alle für das gewählte Studium notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienberechtigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienberechtigungslehrgang zwei Semester.
Adressen:
Universität Klagenfurt - Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 463 2700
Fax: +43 (0)463 2700 -9299
E-Mail: uni@aau.at
Internet: https://www.aau.at/
Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Universität Graz - Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 380 -1066
Fax: +43 (0)316 / 380 -9030
E-Mail: 4students@uni-graz.at
Internet: https://studien.uni-graz.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Komplexe Zahlen
- algebraische Strukturen
- Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
- Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Adressen:
VHS Eisenstadt
Pfarrgasse 10
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 61 363 - 17
E-Mail: eisenstadt@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/
VHS Oberwart
Schulgasse 17/3
7400 Oberwart
Tel.: +43 (0)3352 / 34 525
Fax: +43 (0)3352 / 34 525 - 11
E-Mail: oberwart@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Komplexe Zahlen
- algebraische Strukturen
- Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
- Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Komplexe Zahlen
- algebraische Strukturen
- Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
- Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Adressen:
Zentrum für Fernstudien Bregenz
Belruptstraße 10
6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
E-Mail: zf-bregenz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/fernstudien
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 3 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 3 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 20 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 3 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 3 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Komplexe Zahlen
- algebraische Strukturen
- Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung
- Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Adressen:
Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien
Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at
VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege
VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de
Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
- Längen- und Zeitmessung.
- Mechanik: Inertialsystem
- Modell des materiellen Punktes
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
- einfache Maschinen.
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
- harmonische Welle
- Überlagerung von Wellen
- Akustik.
- Wärmelehre: Temperatur
- innere Energie
- Arbeit und Wärme
- Hauptsätze der Wärmelehre
- Gasgesetze
- Zustandsgleichung
- Wärmekraftmaschinen
- Hydro- und Aeromechanik
- Meteorologie.
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
- Ladung – Potential
- Strom – Spannung – Widerstand
- Ohm’sches Gesetz
- Kirchhoffsche Gesetze
- Leistung und Arbeit
- elektrisches Feld
- magnetisches Feld
- Wechselstrom
- elektrische Maschinen
- Messgeräte
- elektrische Leiter
- Halbleiter.
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
- Optik: geometrische Optik
- Wellenoptik
- Dualismus
- Teilchen – Welle
- optische Geräte
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
- Längen- und Zeitmessung.
- Mechanik: Inertialsystem
- Modell des materiellen Punktes
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
- einfache Maschinen.
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
- harmonische Welle
- Überlagerung von Wellen
- Akustik.
- Wärmelehre: Temperatur
- innere Energie
- Arbeit und Wärme
- Hauptsätze der Wärmelehre
- Gasgesetze
- Zustandsgleichung
- Wärmekraftmaschinen
- Hydro- und Aeromechanik
- Meteorologie.
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
- Ladung – Potential
- Strom – Spannung – Widerstand
- Ohm’sches Gesetz
- Kirchhoffsche Gesetze
- Leistung und Arbeit
- elektrisches Feld
- magnetisches Feld
- Wechselstrom
- elektrische Maschinen
- Messgeräte
- elektrische Leiter
- Halbleiter.
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
- Optik: geometrische Optik
- Wellenoptik
- Dualismus
- Teilchen – Welle
- optische Geräte
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
- Längen- und Zeitmessung.
- Mechanik: Inertialsystem
- Modell des materiellen Punktes
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
- einfache Maschinen.
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
- harmonische Welle
- Überlagerung von Wellen
- Akustik.
- Wärmelehre: Temperatur
- innere Energie
- Arbeit und Wärme
- Hauptsätze der Wärmelehre
- Gasgesetze
- Zustandsgleichung
- Wärmekraftmaschinen
- Hydro- und Aeromechanik
- Meteorologie.
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
- Ladung – Potential
- Strom – Spannung – Widerstand
- Ohm’sches Gesetz
- Kirchhoffsche Gesetze
- Leistung und Arbeit
- elektrisches Feld
- magnetisches Feld
- Wechselstrom
- elektrische Maschinen
- Messgeräte
- elektrische Leiter
- Halbleiter.
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
- Optik: geometrische Optik
- Wellenoptik
- Dualismus
- Teilchen – Welle
- optische Geräte
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
- Längen- und Zeitmessung.
- Mechanik: Inertialsystem
- Modell des materiellen Punktes
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
- einfache Maschinen.
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
- harmonische Welle
- Überlagerung von Wellen
- Akustik.
- Wärmelehre: Temperatur
- innere Energie
- Arbeit und Wärme
- Hauptsätze der Wärmelehre
- Gasgesetze
- Zustandsgleichung
- Wärmekraftmaschinen
- Hydro- und Aeromechanik
- Meteorologie.
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
- Ladung – Potential
- Strom – Spannung – Widerstand
- Ohm’sches Gesetz
- Kirchhoffsche Gesetze
- Leistung und Arbeit
- elektrisches Feld
- magnetisches Feld
- Wechselstrom
- elektrische Maschinen
- Messgeräte
- elektrische Leiter
- Halbleiter.
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
- Optik: geometrische Optik
- Wellenoptik
- Dualismus
- Teilchen – Welle
- optische Geräte
- physiologische Optik.
Adressen:
Zentrum für Fernstudien Bregenz
Belruptstraße 10
6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
E-Mail: zf-bregenz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/fernstudien
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
- Längen- und Zeitmessung.
- Mechanik: Inertialsystem
- Modell des materiellen Punktes
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
- einfache Maschinen.
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
- harmonische Welle
- Überlagerung von Wellen
- Akustik.
- Wärmelehre: Temperatur
- innere Energie
- Arbeit und Wärme
- Hauptsätze der Wärmelehre
- Gasgesetze
- Zustandsgleichung
- Wärmekraftmaschinen
- Hydro- und Aeromechanik
- Meteorologie.
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
- Ladung – Potential
- Strom – Spannung – Widerstand
- Ohm’sches Gesetz
- Kirchhoffsche Gesetze
- Leistung und Arbeit
- elektrisches Feld
- magnetisches Feld
- Wechselstrom
- elektrische Maschinen
- Messgeräte
- elektrische Leiter
- Halbleiter.
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
- Optik: geometrische Optik
- Wellenoptik
- Dualismus
- Teilchen – Welle
- optische Geräte
- physiologische Optik.
Adressen:
Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien
Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at
VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege
VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de
Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Info:
Das Handwerk der MechatronikerInnen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ist mit den Handwerken MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie MechatronikerIn für Medizingerätetechnik verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt) >
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil >
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik:a) Bauschlosser BGBl. Nr. 264/1974 idF 569/86
b) Betriebsschlosser BGBl. Nr. 265/1974, 569/1986 idF 340/1992
c) Chirugieinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 30/1976
d) Dreher BGBl. Nr. 215/1974, 569/1986 idF 345/1992
e) Maschinenbautechnik BGBl. II Nr. 337/1999
f) Maschinenfertigungstechniker BGBl. II Nr. 338/1999
g) Maschinenmechaniker BGBl. II Nr. 84/1997
h) Maschinenschlosser BGBl. Nr. 535/1987 idF 357/1992
i) Schlosser BGBl. Nr. 537/1987, 360/1992 idF 594/1992
Adressen:
Bundesinnung der Mechatroniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -125
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: mechatroniker@bigr2.at
Internet: http://www.mechatroniker.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Personenzertifizierung
Dauer: 6 Tage
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: keine besonderen Voraussetzungen
Abschluss:
ARS Teilnahmebestätigung
Die freiwillige Prüfung findet im Anschluss an die Ausbildung gemäß Zertifizierungsschema P24 „Datenschutzbeauftragter” der Austrian Standards plus GmbH statt. Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist der Besuch der gesamten Ausbildung.
Berechtigungen:
zertifizierte*r Datenschutzbeauftrage*r gem. ISO/IEC 17024
Das Zertifikat ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig und kann in Form einer Rezertifizierung verlängert werden. Im Rahmen der Rezertifizierung ist ein Nachweis der Weiterbildung im Ausmaß von mind. 24 Stunden innerhalb der vergangenen 3 Jahre zu erbringen. Die Weiterbildung kann sowohl bei ARS als auch bei anderen qualifizierten Weiterbildungsinstituten absolviert werden.
Info:
Mit der Ausbildung lernen die Teilnehmer*innen, wie sie Kunden- und Mitarbeiterdaten gegen Missbrauch und unbefugten Zugriff schütze. Sie verschaffen sich einen Einblick in die geltenden Datenschutzregeln und in die damit verbundenen Vorkehrungen, die seitens des Unternehmens oder der Behörde getroffen werden müssen. Die Ausbildung bietet eine profunde und kompakte Darstellung des österreichischen Datenschutzrechts und zeigt auf, wie Datenschutz auf die wichtigsten Teilbereiche im Unternehmen anzuwenden ist.
Kosten: EUR 2.860,00 + EUR 390,00 Prüfungsgebühr + EUR 420,00 je frei wählbarer Spezialisierung
Zielgruppen:
- Datenschutzverantwortliche/-beauftragte in Unternehmen / Techniker*innen; Mitarbeiter*innen in IT-Abteilungen / Mitglieder der Geschäftsführung / Führungskräfte / Entscheidungsträger*innen der öffentlichen Verwaltung / Mitarbeiter*innen in Rechts- und Revisionsabteilungen / Mitarbeiter*innen in Marketing-Abteilungen
Inhalte - Überblick:
- Grundlagen des Datenschutzrechts
- Datenschutzrechtliche Pflichten und Behördenverfahren
- Das Unternehmen im Internet
- IT-Sicherheitsmanagementsystem & Notfallplan
- Verwendung von Mitarbeiterdaten
- Datenschutz & Direktmarketing
- Spezialisierungen - frei wählbar:
- Digitalisierung & Datenschutz
- Datenschutzverträge − Recht & Praxis
- Grundlagen der IT-Security
Weitere Infos: https://ars.at/seminar/10013/
Adressen:
ARS Akademie
Schallautzerstraße 4
Seminar und Kongreß VeranstaltungsgmbH
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 713 80 24 -0
Fax: +43 (0)1 713 80 24 -14
E-Mail: office@ars.at
Internet: https://ars.at/
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