Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Manufacture of woodwind instruments (Manufacturer of woodwind instruments)

Weiterbildung & Karriere

Holzblasinstrumentenerzeuger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge in relevanten Bereichen an. Für Holzblasinstrumentenerzeuger*innen können auch Holztechnikkurse (z. B. Kurse über Holzoberflächenbehandlung und -oberflächentechniken) interessant sein. Auch die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Instrumentenerzeugung kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten (HTL).
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (Metallgestaltung, Metalltechnik) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Holzblasinstrumentenerzeuger*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Holzbearbeitungstechniken
  • historische Instrumente - Reparatur und Restauration
  • Restaurierungstechnik und Holzoberflächentechnik
  • Klangliches Gestalten: Intonation, Funktionen der Registratur, Tontechnik
  • Beherrschung von Holzblasinstrumenten
  • Musikalische Kenntnisse
  • Technisches Zeichnen, CAD
  • CNC-Technik, Computergesteuerte Bearbeitung
  • Produktentwicklung, -design
  • technische Dokumentation
  • Ressourcen- und Energieeffizienz
  • Recycling und Umweltschutz
  • Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation
  • Betriebswirtschaft, Unternehmensführung
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Fremdsprachen

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplanung
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kund*innenbetreuung (Service, Beratung, Kommunikation mit Musiker*innen)
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Holzblasinstrumentenerzeuger*innen zu Teamleiter*innen oder Werkstättenleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung z. B. auf bestimmte Instrumente (Oboen, Fagotte, Flotten)oder historische Instrumente und damit in eine Expert*innenrolle möglich.

Für die selbstständige Berufsausübung ist die Meisterprüfung für das Handwerk der Holzblasinstrumentenerzeuger erforderlich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn

Info:

Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Adressen:

Bundesinnung der Kunsthandwerke
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3270
Fax: +43 (0)5 90 900 -118353
E-Mail: diekunsthandwerke@wko.at
Internet: http://wko.at/diekunsthandwerke

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung