Im Berufsfeld "Masseur*in" muss zwischen "Gewerblichen Masseur*innen" (siehe auch Masseur*in (Lehrberuf)) und "Medizinischen Masseur*innen" (siehe Medizinische*r Masseur*in) bzw. "Heilmasseur*innen" unterschieden werden. Gewerbliche Masseur*innen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper, Medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen hingegen auch den kranken Körper behandeln. Gewerbliche Masseur*innen können sich aber im Rahmen einer Aufschulung zu Medizinischen Masseur*innen und Heilmasseur*innen weiterbilden.
Die Berufsbilder Medizinische Masseur*in und Heilmasseur*in sind nahezu ident. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass Heilmasseur*innen ihren Beruf freiberuflich und eigenverantwortlich (auf Zuweisung eines Arztes/einer Ärztin) ausüben dürfen, während Medizinische Masseur*innen in der Regel in Krankenhäusern, Kliniken, Kuranstalten usw. angestellt sind.
Der Beruf des Heilmasseurs umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von klassischen Massagen, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.
Heilmasseur*innen mit zusätzlichen Spezialqualifikationen führen Anwendungen im Bereich der Elektrotherapie und Hydrotherapie durch. Die Elektrotherapie umfasst die Anwendung von elektrischem Strom (Nieder- und Mittelfrequenzen) zu Heilzwecken. Bei der Hydrotherapie wird Wasser in vielfältigen Varianten zu Heilzwecken angewandt: z. B. Anwendungen mit dem Tuch (Waschungen, Wickel, Packungen), Anwendungen mit fließendem Wasser und Wasserstrahl (Güsse, Duschen) usw. Die Balneotherapie, auch Bädertherapie genannt, bezeichnet Behandlungen durch Bäder mit heilenden Zusätzen, z. B. Moorbäder. Für die Balneotherapie wird auch spezielles Wasser verwendet, das Schwefel, Jod, Kohlensäure oder radioaktive Spurenelemente enthält.
Heilmasseur*innen können zudem die Berechtigung zur Ausübung von Lehraufgaben erwerben. Die Lehraufgaben umfassen Lehrtätigkeiten im Rahmen der Ausbildung zum Medizinischen Masseur/zur Medizinischen Masseurin, des Aufschulungsmoduls zum/zur Heilmasseur*in, der Spezialqualifikationsausbildungen und der Ausbildungen für Lehraufgaben. Die Lehrtätigkeit umfasst sowohl die Planung als auch die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.