Heilmasseur*in

Berufsbeschreibung

Heilmasseur*innen führen nach ärztlicher Anordnung, eigenverantwortlich verschiedene Massagen und andere physikalische Behandlungen (wie z. B.  Packungsanwendungen, Reflexzonenmassagen, Wärme- und Kältebehandlungen) durch. Ihr Beruf zählt zu den Heilberufen, d. h. der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der  Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge ihrer Kund*innen und Patient*innen. Sie arbeiten in eigenen Praxen, aber auch in Krankenhäusern, Kliniken, Kuranstalten, sportmedizinischen Einrichtungen sowie in ärztlichen und physiotherapeutischen Praxen.

Im Berufsfeld "Masseur*in" muss zwischen "Gewerblichen Masseur*innen" (siehe auch Masseur*in (Lehrberuf)) und "Medizinischen Masseur*innen" (siehe Medizinische*r Masseur*in) bzw. "Heilmasseur*innen" unterschieden werden. Gewerbliche Masseur*innen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper, Medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen hingegen auch den kranken Körper behandeln. Gewerbliche Masseur*innen können sich aber im Rahmen einer Aufschulung zu Medizinischen Masseur*innen und Heilmasseur*innen weiterbilden.

Die Berufsbilder Medizinische Masseur*in und Heilmasseur*in sind nahezu ident. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass Heilmasseur*innen ihren Beruf freiberuflich und eigenverantwortlich (auf Zuweisung eines Arztes/einer Ärztin) ausüben dürfen, während Medizinische Masseur*innen in der Regel in Krankenhäusern, Kliniken, Kuranstalten usw. angestellt sind.

Der Beruf des Heilmasseurs umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von klassischen Massagen,  Packungsanwendungen,  Thermotherapie,  Ultraschalltherapie und Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.

Heilmasseur*innen mit zusätzlichen Spezialqualifikationen führen Anwendungen im Bereich der Elektrotherapie und  Hydrotherapie durch. Die Elektrotherapie umfasst die Anwendung von elektrischem Strom (Nieder- und Mittelfrequenzen) zu Heilzwecken. Bei der  Hydrotherapie wird Wasser in vielfältigen Varianten zu Heilzwecken angewandt: z. B. Anwendungen mit dem Tuch (Waschungen, Wickel, Packungen), Anwendungen mit fließendem Wasser und Wasserstrahl (Güsse, Duschen) usw. Die  Balneotherapie, auch Bädertherapie genannt, bezeichnet Behandlungen durch Bäder mit heilenden Zusätzen, z. B. Moorbäder. Für die  Balneotherapie wird auch spezielles Wasser verwendet, das Schwefel, Jod, Kohlensäure oder radioaktive Spurenelemente enthält.

Heilmasseur*innen können zudem die Berechtigung zur Ausübung von Lehraufgaben erwerben. Die Lehraufgaben umfassen Lehrtätigkeiten im Rahmen der Ausbildung zum Medizinischen Masseur/zur Medizinischen Masseurin, des Aufschulungsmoduls zum/zur Heilmasseur*in, der Spezialqualifikationsausbildungen und der Ausbildungen für Lehraufgaben. Die Lehrtätigkeit umfasst sowohl die Planung als auch die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.

Heilmasseur*innen arbeiten an Massagetischen und Liegebetten. Sie verwenden verschiedene wohlriechende, beruhigende oder aktivierende Massageöle, Handtücher und verschiede Hilfsgeräte, wie z. B. Heizstrahler und Lampen. Sie setzen zur Behandlung verschiedene Heilpackungen und Wickel aus organischen Substanzen, wie z. B. Lehm, Moor oder Topfen ein. Besonders bei klassischen Massagen setzen Heilmasseur*innen vor allem den eigenen Körper (insb. die Hände) als Arbeitsmittel ein. Sie führen Listen, Protokolle und Karteien, und verwenden Unterlagen wie Handbücher, Studien und medizinische Fachbücher.

Heilmasseur*innen arbeiten entweder in eigenen Praxen, in Praxen von Physiotheratpeut*innen und Ärzt*innen, Krankenanstalten oder Rehabilitationsanstalten. Dort arbeiten sie im Team mit Medizinischen Masseur*innen, Fachkräften des physiotherapeutischen Dienstes (siehe Physiotherapeut*in) und Ärzt*innen (siehe Arzt / Ärztin). Sie stehen in engen Kontakt zu ihren Patient*innen.

  • ärztliche Befunde und Verschreibungen entgegennehmen und lesen, mit Patient*innen und Kund*innen besprechen, Bedürfnisse und Wünsche feststellen
  • Patient*innendaten aufnehmen und eintragen
  • beim Auskleiden und Hinlegen behilflich sein
  • Spannungszustand der Muskeln, Verhärtungen und Dehnbarkeit des Gewebes durch Abtasten feststellen, Bewegungsumfang der Gelenke prüfen
  • Art und Dosierung der Massagen festlegen
  • verschiedene Massagetechniken, wie z. B. klassische Massage,  Thermotherapie,  Ultraschalltherapie und Spezialmassagen anwenden
  • Bäder, Packungen, Wickel, Kompressen aus Moor, Fango, Schlick usw. vorbereiten und anwenden
  • Kältepackungen aus Lehm, Topfen oder Eiskompressen anlegen
  • Bestrahlungen mit Heißluft, Rotlicht, Blaulicht usw. verabreichen
  • Atem-, Bewegungs- und Gymnastikübungen vermitteln
  • beim Aufstehen und Ankleiden behilflich sein
  • Massagebett für die nächste Massage vorbereiten
  • Geräte, Instrumente, Apparate, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe reinigen,  desinfizieren, instandhalten und warten

  • freiberufliche Tätigkeit in eigenen Praxen
  • Kranken- und Kuranstalten
  • Arztpraxen
  • Physiotherapeutische Praxen