Glasverfahrenstechnik - Flachglasveredelung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre
English: Glass processes engineering specialising in flat glass processing
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Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3,5 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Glasverfahrenstechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Glasverfahrenstechnikerin" bzw."Glasverfahrenstechniker" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zur Meister- und Befähigungsprüfung im Fachbereich, zu Werkmeisterschulen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Produktionshallen, auf Baustellen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Adressen:
Tiroler Fachberufsschule für Glastechnik
Mariatal 2
6233 Kramsach
Tel.: +43 (0)5337 / 626 23
Fax: +43 (0)5337 / 626 23 -20
E-Mail: direktion@tfbs-glas.tsn.at
Internet: https://www.tfbs-kramsach.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse
Weitere Infos: https://www.htl-kramsach.ac.at/
Adressen:
Höhere Technische Lehranstalt für Glas und Chemie
Mariatal 2
6233 Kramsach
Tel.: +43 (0)5337 / 626 23 -0
Fax: +43 (0)5337 / 626 23 -20
E-Mail: direktion@htl-kramsach.ac.at
Internet: https://www.htl-kramsach.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Chemie - Chemische Betriebstechnik
Höhere Lehranstalt für Fassadentechnik und digitales Baumanagement
Kolleg/Aufbaulehrgang für Kunsthandwerk und Objektdesign
Kolleg/Aufbaulehrgang für Glastechnik
Fachschule für Glastechnik und Glasgestaltung:
- Ausbildungsschwerpunkt Hohlglas und Gestaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Flachglas und Gestaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Technisches Glas und Gestaltung
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
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