Glasbautechnik (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre
Andere Bezeichnung(en):
früher: Glaser*in
English: Glass building technology (Glass building engineer)
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Lehre und Matura
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
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Ausbildung
Die Ausbildung im Modullehrberuf Glasbautechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Glasbautechnik und eine einjährige Ausbildung in einem der folgenden Hauptmodule:
- Glasbau
- Glaskonstruktion
Zusätzlich kann in einem weiteren Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder das Spezialmodule Planung und Konstruktion gewählt werden. Das Spezialmodul kann nur in Kombination mit dem Hauptmodul Glaskonstruktion gewählt werden.
Dauer der Lehrzeit:
- 3 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
- 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
- 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule
Kombinationsmöglichkeiten: Das Hauptmodul "Glasbau" kann nicht mit dem Spezialmodul kombiniert werden.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Glasbautechnik
- Angewandte Mathematik
- Werkstoffe und Hilfsstoffe
- Arbeitsvorbereitung, Arbeitsverfahren
- Fachzeichnen, CAD
- Schneid-, Schleif-, Bohr- und Trenntechniken
- Verglasung, Montage
- Glasveredelung
- Maschinen- und Gerätekunde
- Werkzeug- und Materialienkunde
- Buchführung
- Kundenberatung und -betreuung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 bis 4 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Glasbautechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Glasbautechnikerin" bzw."Glasbautechniker" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zur Meister- und Befähigungsprüfung im Fachbereich, zu Werkmeisterschulen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Produktionshallen, auf Baustellen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Adressen:
Berufsschule Wels 1
Linzer Straße 68
4600 Wels
Tel.: +43 (0)732 / 7720 -37500
Fax: +43 (0)732 / 7720 -237599
E-Mail: bs-wels1.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-wels1.ac.at
Landesberufsschule Graz 4
Hans-Brandstetter-Gasse 2
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 472 235
Fax: +43 (0)316 / 472 235 -7
E-Mail: lbsgraz4@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz4.steiermark.at
Tiroler Fachberufsschule für Glastechnik
Mariatal 2
6233 Kramsach
Tel.: +43 (0)5337 / 626 23
Fax: +43 (0)5337 / 626 23 -20
E-Mail: direktion@tfbs-glas.tsn.at
Internet: https://www.tfbs-kramsach.at/
Berufsschule für Metalltechnik, Glasbautechnik und Technisches Zeichnen
Mollardgasse 87/ 4. Stock
1060 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95620
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995620
E-Mail: office.906125@schule.wien.gv.at
Internet: http://www.bsmgt.at/
Art: Lehre
Dauer: 3 bis 4 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Glasbautechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Glasbautechnikerin" bzw."Glasbautechniker" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zur Meister- und Befähigungsprüfung im Fachbereich, zu Werkmeisterschulen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Produktionshallen, auf Baustellen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Adressen:
Berufsschule Wels 1
Linzer Straße 68
4600 Wels
Tel.: +43 (0)732 / 7720 -37500
Fax: +43 (0)732 / 7720 -237599
E-Mail: bs-wels1.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-wels1.ac.at
Landesberufsschule Graz 4
Hans-Brandstetter-Gasse 2
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 472 235
Fax: +43 (0)316 / 472 235 -7
E-Mail: lbsgraz4@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz4.steiermark.at
Tiroler Fachberufsschule für Glastechnik
Mariatal 2
6233 Kramsach
Tel.: +43 (0)5337 / 626 23
Fax: +43 (0)5337 / 626 23 -20
E-Mail: direktion@tfbs-glas.tsn.at
Internet: https://www.tfbs-kramsach.at/
Berufsschule für Metalltechnik, Glasbautechnik und Technisches Zeichnen
Mollardgasse 87/ 4. Stock
1060 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95620
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995620
E-Mail: office.906125@schule.wien.gv.at
Internet: http://www.bsmgt.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
Abschluss: Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Berechtigt die Ausübung facheinschlägiger Gewerbe sowie des Handelsgewerbes.
Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse
Weitere Infos: http://www.htl-kramsach.ac.at/
Adressen:
Höhere Technische Lehranstalt für Glas und Chemie
Mariatal 2
6233 Kramsach
Tel.: +43 (0)5337 / 626 23 -0
Fax: +43 (0)5337 / 626 23 -20
E-Mail: direktion@htl-kramsach.ac.at
Internet: https://www.htl-kramsach.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Chemie - Chemische Betriebstechnik
Höhere Lehranstalt für Fassadentechnik und digitales Baumanagement
Kolleg/Aufbaulehrgang für Kunsthandwerk und Objektdesign
Kolleg/Aufbaulehrgang für Glastechnik
Fachschule für Glastechnik und Glasgestaltung:
- Ausbildungsschwerpunkt Hohlglas und Gestaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Flachglas und Gestaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Technisches Glas und Gestaltung
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
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