Geflügelwirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
Geflügelwirtschaftsfacharbeiter*in, Facharbeiter*in Geflügelwirtschaft

Ausbildung

Der Lehrberuf Geflügelwirtschaft ist ein landwirtschaftlicher Lehrberuf. Die Ausbildung unterliegt daher landesgesetzlichen Regelungen. Auch die Anrechenbarkeit der Lehrzeit in den verwandten landwirtschaftlichen Lehrberufen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Für den Lehrberuf Geflügelwirtschaft ist derzeit keine Berufsschule eingerichtet. Ersatzbildungsmaßnahmen werden an den Kursorten durchgeführt:

  • Schlierbach, OÖ
  • Hatzendorf, Stmk.
  • Edelhof, NÖ

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Ausbildung im zweiten Bildungsweg:

Die Ablegung der Facharbeiter*innenprüfung ist auch über den zweiten Bildungsweg möglich. Die Voraussetzungen dafür sind die Vollendung des 21. Lebensjahres, der Nachweis einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit in einem Zweig der Land- und Forstwirtschaft und der erfolgreiche Besuch der vorgeschriebenen Vorbereitungslehrgänge.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss: Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Geflügelwirtschaft

Berechtigungen:

Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:

  • Zulassung zur Meisterausbildung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
  • Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://hlfs.schule.at/

Adressen:

Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg

Tel.: +43 (0)7416 / 524 37 -0
Fax: +43 (0)7416 / 524 37 -49
E-Mail: direktion@josephinum.at
Internet: https://www.josephinum.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landtechnik

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://hlfs.schule.at/

Adressen:

Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian
Fernbach 37
4490 St. Florian

Tel.: +43 (0)7224 / 89 17 -0
Fax: +43 (0)7224 / 89 17 -15
E-Mail: willkommen@hlfs-florian.at
Internet: https://www.hlbla-florian.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Produktionsmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Regionalmanagement

Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://hlfs.schule.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft Elixhausen
Ursprungstraße 4
5161 Elixhausen

Tel.: +43 (0)662 / 480 301 -0
Fax: +43 (0)662 / 480 301 -15
E-Mail: schule@ursprung.lebensministerium.at
Internet: http://hbla.ursprung.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

  • Fachrichtung Landwirtschaft
  • Fachrichtung Umwelt und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang für Landwirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://hlfs.schule.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
Raumberg 38
8952 Irdning-Donnersbachtal

Tel.: +43 (0)3682 / 22451-0
Fax: +43 (0)3682 / 22451-110
E-Mail: office@raumberg-gumpenstein.at
Internet: https://raumberg-gumpenstein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Fachrichtung Agrarmanagement

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Fachrichtung Umwelt- und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der FacharbeiterInnenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://hlfs.schule.at/

Adressen:

Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum - Landwirtschaftsschulen Vorarlberg
Rheinhofstraße 16
6845 Hohenems

Tel.: +43 (0)5576 / 73316
Fax: +43 (0)5576 / 73316-48
E-Mail: sekretariat@bsbz.at
Internet: https://www.bsbz.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Schwerpunkt Ressourcenmanagement und erneuerbare Energie

Fachschule Ländliche Hauswirtschaft

Fachschule Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige